Die typischen Prüfungsfelder der Finanzämter und wie bdp Schwachstellen der Buchhaltung aufdeckt

Die Oberfinanzdirektion von NRW hat kürzlich die aktuellen Prüffelder ihrer Finanzämter veröffentlicht, deren Prüfungsschwerpunkte wir nachfolgend nach Steuerarten bzw. thematisch geordnet dokumentieren. Wir weisen darauf hin, dass diese Prüffelder auch für Steuerpflichtige außerhalb von NRW relevant sind, weil sie eine idealtypische Aufstellung der Problembereiche darstellen, wo der Fiskus üblicherweise besonders genau hinschaut und kritisch nachfragt.

Softwaregestützte Vorbereitung

Wenn Sie sich auf diese neuralgischen Angriffspunkte besonders präparieren wollen, dann berät Sie bdp dabei gerne und kompetent bei der Aufbereitung Ihrer Unterlagen und Buchhaltung. Eine sonders gründliche Vorbereitung bieten wir mit dem Einsatz der Software IDEA an, die auch von den Prüfern des Finanzamts genutzt wird (vgl. bdp aktuell 115). Damit können sehr schnell in großen Datenmengen Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen aufgespürt werden. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Prüffelder

Im Kalenderjahr 2015 werden in NRW folgende zentrale Prüffelder durchgeführt:

  • Vermietung und Verpachtung im Erstjahr
  • Verlustabzug bei Körperschaften gemäß §8c KStG, sobald die Veröffentlichung eines in Abstimmung befindlichen BMF-Schreibens erfolgt ist.

Daneben konzentrieren sich die einzelnen Finanzämter auf folgende Prüffelder:

Prüffelder bei der Einkommensteuer:

  • Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Erbauseinandersetzung, schlafende Landwirte; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Nutzungsumfang, Verkäufe von LuF-Flächen; Liebhaberei
  • Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15-1S EStG): Liebhaberei, abweichende Gewinnverteilung, Investitionsabzugsbetrag, Umwandlungen/Einbringungen, Gesellschafterwechsel, Schuldzinsenabzug, Vermögensübertragung, Dauerschätzfälle, Fotovoltaikanlagen (§§ 15, 18 EStG); negatives Kapitalkonto, Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Übertragung Mitunternehmer-Anteile (§ 16 EStG); Anteilsveräußerung (§ 17 EStG); Betriebsaufspaltung
  • Arbeitnehmer(§ 19 EStG): Reisekosten; doppelte Haushaltsführung; Arbeitszimmer, Werbungskosten
  • Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG): Einnahmen aus Kapitalvermögen; Tarifabgrenzung § 32a/§ 32d EStG; Bankenfälle; Besteuerung von Kapitalanlagen; Vollständigkeit der Einnahmen (FSAIZIV)
  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): Einkunftserzielungsabsicht; anschaffungsnaher Aufwand; Vermögensübertragung; hohe Erhaltungsaufwendungen; Werbungskosten
  • Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG): Renten und andere Leistungen (Alterseinkünftegesetz); private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke (§ 23 EStG)
  • Sonderausgaben(§ 10 EStG): Altersvorsorgeaufwendungen/ sonstige Vorsorgeaufwendungen (Alterseinkünftegesetz); dauernde Lasten und Renten
  • Außergewöhnliche Belastungen(§§ 33, 33aEStG): Heimunterbringung/ Pflegekosten; allgemeine außergewöhnliche Belastungen; Unterstützung naher Angehöriger; Unterstützungsleistungen ins Ausland
  • Tarifvorschriften: Thesaurierungsbesteuerung

Prüffelder bei der Gewerbesteuer:

  • Schachteldividenden; Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)

Prüffelder bei der Körperschaftsteuer:

  • Berücksichtigung Gewinne/Verluste nach § 8b KStG
  • Verlustabzug (§ 8c KStG)
  • Pensionsrückstellungen
  • Rechtsbeziehungen Gesellschafter /  Gesellschaft
  • Betriebsaufspaltung
  • Spendenabzug
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Zerlegung
  • Forderungsabschreibung
  • Liquidation
  • Rechtsbeziehungen
  • Firmenverbund
  • Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Prüffelder bei der Umsatzsteuer:

  • Organschaft, Vermietung und Verpachtung