Auslandskonten: Oase Liechtenstein
Von Sebastian Wolff, in: Berliner Zeitung, 15.02.2008
BERLIN. Sollte Postchef Klaus Zumwinkel illegale Geldanlagen in Liechtenstein getätigt haben, befände er sich in bester Gesellschaft. Mit seinen rund 35 000 Einwohnern ist das Fürstentum zwar gerade einmal so groß wie das brandenburgische Fürstenwalde. Dennoch genießt der zwischen der Schweiz und Österreich eingeklemmte Zwergstaat vor allem bei Vermögenden in aller Welt einen glänzenden Ruf - und zwar als Steueroase. Zwar müssen die Bürger auch dort wie überall in Europa Steuern zahlen. In Liechtenstein gibt es aber, anders als in Deutschland, ein strenges Bankgeheimnis. Auskünfte über Konten lehnen die Banken auch gegenüber deutschen Steuerfahndern strikt ab - es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es um Gelder geht, die aus dem Drogengeschäft stammen oder die zur Finanzierung des Terrorismus dienen.
Nicht nur das Bankgeheimnis macht Liechtenstein als Steuerstandort attraktiv. In dem Fürstentum gibt es auch ein außerordentlich liberales Stiftungsrecht: Anders als in Deutschland, wo Stiftungen einem festgelegten gemeinnützigen Zweck dienen, erlaubt Liechtenstein dem Gründer einer Stiftung, sich selbst oder Angehörige zu begünstigen. Zudem sind die Steuern für Stiftungen gering.
Damit deutsche Finanzbehörden von diesen Geldern nichts erfahren, versehen mögliche Steuerhinterzieher die Stiftung mit einem Namen, der nicht auf den Gründer schließen lässt. Um die Spuren noch weiter zu verwischen, wird das Stiftungskapital häufig auf einem Schweizer Konto angelegt. Rund 80 000 solcher Briefkastenfirmen, darunter viele Stiftungen, gibt es nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft auf dem nur 25 Kilometer langen Liechtensteiner Staatsgebiet. "Eine solche Stiftung ist zunächst einmal völlig legal", sagt der Berliner Steuerexperte Michael Bormann, Partner der auf internationales Steuerrecht spezialisierten Kanzlei BDP Bormann, Demant & Partner. "Jedermann darf dort sein Geld anlegen - sofern es sich um bereits versteuertes Nettoeinkommen handelt."
Faktisch legten aber natürlich viele Deutsche in Liechtenstein unversteuertes Schwarzgeld an. Oft handele es sich um Gelder, die an die nächste Generation weitergereicht werden. Auf diese Weise wird zugleich die deutsche Schenkungssteuer umgangen. Zudem verheimlichten viele Anleger dann auch noch die Erträge aus diesen Geldern dem deutschen Fiskus - und betrieben damit praktisch gleich in dreifacher Weise Steuerhinterziehung.
"Die Frage, die sich stellt, ist natürlich, wie das Geld überhaupt dorthin gelangt, ohne dass es den deutschen Behörden auffällt", so Bormann. Schließlich sei es den Fahndern problemlos möglich, Kontenabfragen vorzunehmen. Zudem seien die Banken verpflichtet, Steuerbehörden jede Überweisung ab 20 000 Euro mitzuteilen. Eine Lösung: Das Geld gelangt gar nicht erst auf ein deutsches Konto.
Denkbar sei etwa, dass bei einem Firmenverkauf nur zum Schein offiziell ein geringerer Kaufpreis als der echte vereinbart wird und dieser dann auf ein deutsches Konto überwiesen wird. Der Rest der tatsächlichen Kaufsumme wird vom Käufer direkt auf ein Liechtensteiner Konto transferiert. Über dieses Geld erfährt der deutsche Fiskus nichts - und geht deshalb leer aus.
Der Botschafter des Fürstentums in Berlin, Prinz Stefan von und zu Liechtenstein, räumte im Handelsblatt ein, dass die Zumwinkel-Affäre ungute Erinnerungen an ähnliche frühere Fälle wecke. "Es wird eine der letzten Geschichten dieser Art sein", versprach der Prinz.
Quelle: www.berlinonline.de