ESUG: Entscheidung, Antragstellung und Eigenverwaltung anhand eines konkreten Praxisfalls

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In Kooperation mit den Kanzleien BBL Bernsau Brockdorff & Partner sowie Brock Müller Ziegenbein setzte bdp zum Monatswechsel Mai/Juni in Berlin und Hamburg sein „Fachforum Restrukturierung“ fort um mit interessierten Experten und Unternehmern über die Erfahrung mit dem ESUG bei der Entscheidungsfindung, Antragstellung und Eigenverwaltung zu diskutieren.

bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann erläuterte am Beispiel eines echten Praxisfalls die Entscheidungsparameter für und gegen eine Sanierung durch Insolvenz und wie man sich durch eine parallele Vorgehensweise auf alle Eventualitäten einstellen kann. Überlebensnotwendig ist dabei, dass man sich so aufstellt, dass man insbesondere in den ersten Tagen nach der Antragstellung den Geschäftsbetrieb nahtlos fortführen kann.

Dr. Peter Gramsch, Partner bei Brock Müller Ziegenbein in Kiel, analysierte die geänderte Machtbalance, die das ESUG zwischen den Beteiligten eines Insolvenzverfahrens geschaffen hat und erläuterte mit einer Fülle praktischer Tipps, wie man als Antragsteller die damit gebotenen Gestaltungsmöglichkeiten offensiv nutzen kann.

Justus von Buchwald, BBL, diskutierte die Vor- und Nachteile der Neuregelungen des ESUG zur Eigenverwaltung aus Sicht des Sachwalters.

Das Podium bereicherten in Berlin Christian Graf Brockdorff (BBL) und in Hamburg Detlev Will (Commerzbank).