Steuersünder sollten vor der gesetzlichen Änderung und mit professioneller Unterstützung handeln

Die Zahl der Selbstanzeigen ist nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa 2013 extrem stark gestiegen. Deutschlandweit gingen 2013 mehr als 24.000 Selbstanzeigen ein. Das sind dreimal so viele wie noch im Vorjahr. 2012 hatten sich nur rund 8.100 Bürger in der Hoffnung auf Strafbefreiung selbst angezeigt. Hier zeitigen der Ankauf von Daten-CDs von Betrügern oder auch die medienwirksamen Veröffentlichungen über prominente Fußball- und Wirtschaftsmanager Wirkung.

Tatsache ist, dass die Risiken für Steuerhinterzieher steigen, von den Finanzbehörden entdeckt zu werden. Die in bdp aktuell bereits erläuterte Umsatzsteuer- und Lohnsteuernachschau kann sehr schnell dazu führen, dass eine Steuerstraftat entdeckt wird.

In all diesen Fällen ist die Selbstanzeige eine verbliebene Alternative. Wichtig ist jedoch, dass diese vollständig und formwirksam erstellt wird. Hier bedarf es unbedingt professioneller Hilfe, wie der prominente Fall von Uli Hoeneß deutlich zeigt.

Bislang geht in der Regel der Steuersünder straffrei aus, der die Steuererklärungen der vergangenen fünf Jahre korrigiert und entsprechende Nachzahlungen leistet. Die Bundesregierung beabsichtigt jetzt aber eine Verschärfung der Selbstanzeige und Steuerhinterziehung. Sie will die Verfolgung und die Sperrwirkung auf 10 Jahre ausdehnen.

Bei richtig gestellter Selbstanzeige sind bei Summen bis 50.000 Euro Steuerverkürzung alle Erträge der vergangenen 5 und 10 Jahre bei besonders schweren Vergehen nachträglich zu versteuern sowie Hinterziehungszinsen von jährlich 6 % zusätzlich zu den „normalen“ Steuerzinsen von ebenfalls 6 % zu zahlen.

Ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur dann möglich, wenn außerdem „freiwillig“ weitere 5 % Zinsen der hinterzogenen Steuer an das Finanzamt abgeführt werden. Ab Summen von 1 Mio. Euro hinterzogener Steuer stellt die Selbstanzeige zudem den einzigen Weg dar, eine mögliche Haftstrafe zu vermeiden.

Wichtig ist die Vollständigkeit der Selbstanzeige: Es reicht nicht, ein Konto in Luxemburg anzugeben, wenn ein zweites „Schwarzgeldkonto“ auch noch in der Schweiz oder in Liechtenstein existiert. Es müssen sämtliche Erträge der vergangen 5 (10) Jahre gemeldet und nachversteuert werden.

Der Vorgang sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit dem zuständigen Finanzamt schriftlich gemeldet werden! Außerdem sollte man ausreichend Liquidität vorhalten, um seine Steuerschuld einschließlich Zinsen und Strafzahlung dann auch fristgemäß zu begleichen.

Nach der Selbstanzeige setzt das Finanzamt hier meist eine Frist, die erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen umfasst. Ggf. wird in Einzelfällen aber auch etwas mehr Zeit gewährt. Bei einem Zahlungsverzug droht jedoch die Selbstanzeige unwirksam zu werden.

Es empfiehlt sich daher in all diesen Fällen, unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Letzte Meldung:

Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe hat die Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige durch den Fall Alice Schwarzer nochmals rasant Fahrt aufgenommen: Die SPD fordert nun bis auf eine Bagatellgrenze quasi die Abschaffung. Der Widerstand der CDU klingt nicht sehr engagiert. Was folgt daraus? Verschärfte Regeln werden kommen und bei gegebenem Anlass sollte umso schneller und immer mit professioneller Hilfe gehandelt werden.