Verschärftes Arbeitsrecht in China macht Arbeitserlaubnis für Ausländer zwingend

Unzählige Mitarbeiter deutscher Mittelständler reisen jährlich nach China, um dort für ihr Unternehmen tätig zu werden. Bislang genügte für kurzfristige Tätigkeiten vielfach ein Business-Visum. Aber seit Jahresanfang hat China sein Arbeitsrecht verschärft. Für Ausländer bestehen nun strengere Anforderungen für eine Tätigkeit im Land.

Bisher genügte es für kurzfristige Einsätze von weniger als 90 Tagen, wenn für den Mitarbeiter ein Business-Visum, konkret ein M-Visum, organisiert wurde. Dieser Praxis hat die chinesische Regierung jetzt teilweise einen Riegel vorgeschoben. Künftig benötigt grundsätzlich jeder Ausländer, der in China arbeitet, eine Arbeitserlaubnis. Das ist ein weiterer Schritt in dem Bestreben Chinas, illegale Arbeit einzuschränken und eine strengere Aufsicht zu implementieren – ein Prozess, der im Jahr 2013 mit einem neuen Aufenthaltsrecht begonnen wurde. Wer in China längere Zeit arbeiten möchte, muss jetzt mit einem Z-Visum einreisen.

Die für Mittelständler wohl relevantesten betroffenen Tätigkeiten sind jegliche Arbeiten bei chinesischen Kunden oder Kooperationspartnern in Zusammenhang mit Technologie, Forschung oder Beratung. Das ist sehr unbestimmt und hat in der Praxis möglicherweise weitergehendere Auswirkungen, als es auf den ersten Blick anmutet. Außerdem hat das Ministerium in die Bestimmungen eine Öffnungsklausel eingebaut, wonach die Behörden auf konkrete Umstände reagieren und die betroffenen Tätigkeiten jederzeit ausweiten können. Zuständig ist das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.