Befreiungen von der Lohn- und Einkommensteuer für Zuschüsse und Sachbezüge ausländischer Arbeitnehmer sind nun nochmals um weitere vier Jahre - bis Ende 2027 - verlängert

Wettbewerb um internationale Talente, persönliche Einkommenssteueranreize für in China arbeitende ausländische Arbeitnehmer bis Ende 2027 verlängert

Das Finanzministerium und das Finanzamt der VR China hatten zuletzt im Dezember 2021 eine Richtlinie zur Verlängerung des Durchführungszeitraums der präferenziellen Steuerbefreiung von Zuschüssen und Sachbezügen wie für die Wohnungsmiete, Sprachkursgebühren und Schulgebühren für Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die Ende 2018 herausgegeben wurde, und damit bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, veröffentlicht. Nun ist am 28. August 2023 eine weitere Richtlinie zur Verlängerung des Zeitraums der präferenziellen Steuerbefreiung für die Lohn- und Einkommenssteuer der oben genannten Zuschüsse und Sachbezüge bis zum 31. Dezember 2027 veröffentlich worden. 

Durch diese Verlängerung wird die Lohn- und Einkommenssteuerbelastung einiger in China arbeitender ausländischer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen verringert, insbesondere derjenigen, die hohe Zuschüsse und Sachbezüge, wie für die Wohnungsmiete, Gebühren für Sprachkurse und Schulgebühren für Kinder erhalten.

Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Beschreibung der "acht Zuschüsse und Sachbezüge", die für in China arbeitende ausländische Arbeitnehmer von der Lohn- und Einkommensteuer befreit sind, s. untenstehende Tabelle. Diese „acht Zuschüsse und Sachbezüge“ können nur von ausländischen Arbeiternehmern (z.B. Nationalität: Deutsch) in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob es sich um gebietsansässige oder gebietsfremde Steuerzahler handelt. Ansässige Steuerzahler (Nationalität: Chinesisch) haben keinen Anspruch auf diese Regelung.

Acht Zuschüsse und Sachbezüge für ausländische Arbeitnehmer, die von der Lohn- und Einkommensteuer befreit sind 

Acht Zuschüsse und SachbezügeAnmerkungen
  1. Wohnungsmiete
  2. Essenzuschüsse
  3. Reinigungsaufwendungen

Die Höhe der Zuschüsse, die der ausländische Arbeitnehmer in Form von Non-Cash oder Erstattung erhält, sollte angemessen sein.

Die Begriffe "Non-Cash" und "Erstattung" beziehen sich auf die Erstattung der oben genannten Ausgaben für den ausländischen Arbeitnehmer durch das Unternehmen auf der Grundlage der entsprechenden Verträge, Rechnungen und Fapiao (Umsatzsteuerquittungen) oder auf die Zahlung von Ausgaben durch das Unternehmen direkt an einen Dritten im Namen des ausländischen Arbeitnehmers, z.B. die Zahlung der Miete durch das Unternehmen direkt an den Vermieter im Namen des ausländischen Arbeitnehmers.

Das Unternehmen sollte den örtlichen Steuerbehörden gültige Unterlagen über die Rückerstattung von Zuschüssen vorlegen können, wie z.B. Verträge, Rechnungen und Fapiao (Umsatzsteuerquittungen). Die Steuerbefreiung wird durch die Genehmigung der zuständigen Steuerbehörde bestätigt.

  1. Umzugsgeld

Das Umzugsgeld bezieht sich auf Kosten, die dem ausländischen Arbeitnehmer aufgrund seiner Entsendung nach China oder seiner Abreise aus China angefallen sind, und nach der Regelung erstattet werden können.

Ausländische Arbeitnehmer sollten gültige Belege wie Rechnungen und Fapiao (Umsatzsteuerquittungen) usw. vorlegen, die dann von den zuständigen Steuerbehörden geprüft und als angemessen und teilweise steuerfrei anerkannt werden können.

  1. Verpflegungsmehraufwand für Geschäftsreisen innerhalb und außerhalb von CN
Ausländischer Arbeitnehmer sollten Reisekostenerstattungsformulare mit Belegen für die Erstattung von Transport- und Unterkunftskosten wie Rechnungen und Fapiao (Umsatzsteuerquittungen) usw. vorlegen, die von den zuständigen Steuerbehörden geprüft und anerkannt werden können. Ein angemessener Teil davon, kann von der Steuer befreit werden.
  1. Aufwendungen für Familienbesuche

Ausländischer Arbeitnehmer sollten für Familienbesuche einschlägige Belege wie Flugtickets, Transportkosten usw. vorlegen, die dann von den zuständigen Steuerbehörden geprüft und anerkannt werden können.

Die Steuerbefreiung wird für den Teil gewährt, der für die eigenen Familienbesuche der ausländischen Arbeitnehmer verwendet wird, sofern die Anzahl der Besuche und die Höhe der Vergütung noch angemessen sind.

  1. Gebühren für Sprachkurse
  2. Schulgebühren für Kinder
Ausländischer Arbeitnehmer sollten Belege für Ausgaben für Sprachkurse in China, wie z.B. Chinesisch-Kurse, und für die Schulgebühren ihrer Kinder in China, wie z.B. internationale Kindergärten oder internationale Schulen usw., vorlegen, die von den zuständigen Steuerbehörden geprüft und anerkannt werden können, und dann von der Steuer befreit sind, sofern sich die Kosten in einem angemessenen Rahmen bewegen.

In der Praxis sollten die Unternehmen und die ausländischen Arbeitnehmer Folgendes beachten:

  • Wenn ein Unternehmen seinen ausländischen Arbeitnehmern monatlich oder regelmäßig Zulagen und Zuschüsse im Namen der oben genannten „acht Zuschüsse und Sachbezüge“ gewährt, sollte das auch in der Lohnabrechnung stehen, denn sie gelten als Gehaltseinnahmen, welche damit in China lohnsteuerpflichtig sind.
  • Den Unternehmen wird empfohlen, die Zuschüsse und Sachbezüge für ausländische Arbeitnehmer im Voraus bei den örtlichen Steuerbehörden anzumelden und die entsprechenden Belege und Nachweise für die Rückerstattung der Zuschüsse und Sachbezüge an ihre ausländischen Arbeitnehmer aufzubewahren. Dann können die Unternehmen die Unterlagen bei einer Betriebsprüfung der Steuerbehörde vorlegen, welche dann bestätigen kann, dass die Inanspruchnahme der Vergünstigungen mit den Bedingungen übereinstimmt und diesen entspricht.
  • Die Unternehmen sollten beachten, dass die Erstattungsposten dem tatsächlichen Bedarf des Unternehmens entsprechen müssen und die Erstattungsausgaben und Freibeträge, angemessen sein sollten. Wenn das Unternehmen keine gültigen Belege und Nachweise vorlegt, muss das Unternehmen damit rechnen, dass diese Ausgaben nichtabziehbare Aufwendungen in der Körperschaftsteuer darstellen. Die zuständigen Steuerbehörden haben das Recht, dem Unternehmen eine Steueranpassung aufzuerlegen, und das Unternehmen muss mit Steuernachzahlungen und Strafe rechnen.

Die chinesischen und deutschen Steuer- und Rechtsteams von bdp bieten deutschen Entsendeunternehmen und Expatriates Dienstleistungen aus einer Hand, einschließlich der Gehaltsgestaltung für die Entsendung, der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsplanung und der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in China. 

Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter nach China entsendet oder Sie als Expatriate in China arbeiten möchten, wenden Sie sich bei Fragen zum Personal-, Aufenthalts-, Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Zusammenhang mit der Entsendung gerne an china.desk@bdp-team.de. Unser bdp China Desk Team berät und unterstützt Sie gerne.

Von: Ricky Ma (Leiter des Steuerteams), Fang Fang (Partnerin bei bdp China)
Übersetzung: Fang Fang (Partnerin bei bdp China), Sara Zimmermann (Senior Consultant)