Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln der chinesischen Rechnungslegung und deren Unterschiede zu den deutschen Vorschriften.

Die chinesische Buchhaltung stellt sich oftmals als Herausforderung dar, wenn man sie mit den deutschen Standards vergleicht. Daraus ergeben sich nicht selten Risiken für das Chinageschäft. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln der chinesischen Rechnungslegung und deren Unterschiede zu den deutschen Vorschriften.

China GAAP - Chinesische Rechnungslegungsvorschriften 

Grundsätzlich müssen Unternehmen in China wie auch in Deutschland über ihre Geschäftsaktivitäten Bücher führen. Daher gibt es Rechnungslegungsstandards. In erster Linie sind in China, den „Generally accepted accounting Principles” (China GAAP), dem „Accounting Law of the People‘s Republic of China”, den „Regulations on Financial Accounting Reports of Enterprises” und dem „Accounting Standard for Business Enterprises” zu folgen. 

Bei der Gründung eines neuen Unternehmens, muss der Steuerzahler beim Ausfüllen der Angaben zum Finanz- und Buchhaltungssystem auf der chinesischen lokalen Steuerwebsite wählen, welches Buchhaltungssystem und welchen Standard das Unternehmen verwenden möchte.

Die Bücher der Geschäftsaktivitäten sind in chinesischer Sprache und chinesischer Währung zu führen. Für ausländische Investoren sind allerdings Fremdsprachen parallel zulässig. Das chinesische Buchhaltungsprogramm Kingdee (ähnlich den Softwareprogrammen wie z. B. DATEV, die in Deutschland oft verwendet werden) bietet zwei Währungen an. Die Daten aus dieser lokalen Buchhaltungssoftware können in eine Excel-Tabelle exportiert werden. Weiterhin muss die Buchhaltung auf der Grundlage von Originalbelegen erfolgen, da die Steuerbehörden entsprechend Nachweise benötigen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 15 Jahre. Ebenso müssen Unternehmen monatliche, quartalsweise und jährliche Berichte erstellen und Steuererklärungen abgeben. 

Monatlich werden die Umsatzsteuererklärung und die Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung erforderlich sowie quartalsweise die Körperschaftssteuererklärung. Wenn Umsatzsteuer (Value-Added Tax: VAT) erhoben wird, dann wird auch ein Teil Zusatzsteuer (surtaxes) erhoben, welche meist zwölf Prozent von der VAT beträgt. 

Die Abgabefrist der Steuererklärung ist grundsätzlich vom 01. bis zum 15. des Folgemonats. Kommen Wochenenden und Feiertage dazwischen, verschiebt sich die Abgabefrist. Wenn der Server in Deutschland steht, müssen die Informationen zudem Monat für Monat in China gespeichert werden, damit die Behörden darauf zugreifen können. 

Steuerliche Prüfungen 

In China sind Betriebsprüfungen in den letzten Jahren häufiger geworden. Dazu wird auch in China mit sehr professionellen Methoden geprüft. Die Folgen können über Strafzahlungen hinausgehen, z. B. durch die Aufnahme in sogenannte „Blacklists“, welche auch für Lieferanten und Kunden einsehbar sind. Lieferanten ziehen daraus ihre Konsequenzen und verlangen ggf. Vorkasse.

Unterschiede im Jahresabschluss

Die chinesischen Rechnungslegungsstandards für Unternehmen schreiben vor, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens eine Bilanz, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), eine Kapitalflussrechnung, Zeitpläne, einen Anhang zum Jahresabschluss (Notes) und eine Vermögensübersicht enthält.

Auch nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ist zum Ende eines jeden Unternehmensjahres ein Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften umfasst eine Bilanz, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), einen Anhang sowie nach Definition des HGB mittlerer Größenordnung einen Lagebericht, während Nicht-Kapitalgesellschaften (ausgenommen unter bestimmten Voraussetzungen GmbH & Co KGs) nur eine Bilanz und eine GuV, nicht aber einen Anhang und einen Lagebericht erstellen müssen.

Bei der Zusammensetzung des Abschlusses ist das System in beiden Ländern im Wesentlichen gleich und besteht aus dem Basisabschluss, dem Anhang und der Erklärung zu den Unternehmensinformationen. 

Umsatzkostenverfahren

In China wird die GuV nach dem anglosächsischen Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Option, alternativ das Gesamtkostenverfahren wie in Deutschland zu wählen, gibt es nicht. Die Umsatzerlöse in der GuV sind allerdings mit denen im Gesamtkostenverfahren identisch.

Im Umsatzkostenverfahren werden von den betrieblichen Erlösen der jeweiligen Periode die Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgezogen, die für diese verkauften Güter angefallen sind. Diese Herstellungskostenermittlungen werden direkt aus der Kostenrechnung genommen. Daher wird in China zwingend genaue Kenntnis darüber benötigt, was die Herstellung der Güter kostet.

Im Gesamtkostenverfahren, welches überwiegend in Deutschland verwendet wird, gibt es nach der Zeile Umsatzerlöse die Bestandsänderungen. Wenn mehr produziert wurde, als verkauft wurde, dann aktiviert man als Bestandserhöhung diesen Bestand, der ins Lager gepackt wird. Wurde in einer Periode einmal weniger produziert als verkauft, entnimmt man diese Güter aus dem Lager und zeigt sie in der GuV als Minusbetrag an, also als eine Bestandsminderung.

Eben dies wird in China beim Umsatzkostenverfahren eliminiert. Im Umsatzkostenverfahren wird die Bestandsänderung nicht in der GuV eingebucht, sondern es werden nur jeweils von den Umsatzerlösen die Kosten abgezogen, die genau für die verkauften Wirtschaftsgüter angefallen sind. 

Danach werden in China noch die Kategorien der administrativen Kosten, Verwaltungsaufwendungen, Vertriebsaufwendungen, Rechnungslegungsaufwendungen und sonstigen betrieblichen Kosten abgezogen, die dem sehr ähnlich sind, was wir auch im Gesamtkostenverfahren vorfinden.

Möchte man aber z. B. auf einen Blick die Personalkosten im Umsatzkostenverfahren sehen, dann muss man auf die feine Untergliederung der Umsatzkosten achten, also auf den dort enthaltenen Anteil des produktiven Personals, denn in den Umsatzkosten wird nicht nur das Material aufgeführt, sondern auch das Personal. 

Daneben kommt es noch im Rechnungswesen und im Vertrieb zu anderen Kosten. Hier gelten also andere Darstellungen, welche aus deutscher Perspektive auf den ersten Blick ungewöhnlich sind.

Kontoverrechnungsmethode

In China wird sehr häufig eine sogenannte Kontoverrechnungsmethode (account settlement method) für die Bilanzierung von Gewinnen und Verlusten verwendet, welche sich von dem in Deutschland und anderen Ländern üblichen Abschlussausgleichsverfahren (statement settlement method) unterscheidet. Gegenwärtig ist dies das hervorstechendste Merkmal der chinesischen Buchhaltungspraxis. 

Das heißt, in China werden bei jedem Monatsabschluss die eigentlichen Kostenkonten, z. B. Finanzergebnisse, Verwaltungsaufwendungen, Vertriebs- und sonstige Aufwendungen abgeschlossen, und dieser Saldo wird auf ein sogenanntes Jahresabschlusskonto für diese Kosten abgebucht. Schaut man sich die monatlichen Summen- und Salden-Liste an, sind die monatlichen Kostenkonten immer bei null. Auf dem Abschlusskonto ist der kumulierte Saldo. Das ist aus deutscher Sicht sehr ungewöhnlich – in China aber sehr weit verbreitet.

Wie bdp Sie unterstützen kann?

In den von uns erstellten Finanzbuchhaltungen für Mandanten weist bdp den Monatsbetrag der einzelnen Kostenarten aus und dann „year to date“, von Januar bis zu dem Berichtsmonat, um den es gerade geht, wie in Deutschland. Der deutsche Mandant sieht in beiden Spalten auch immer das Einzelergebnis des Monats. Lokale chinesische Buchhaltungsfirmen bieten das häufig nicht an. Ein guter chinesischer Buchhalter mit Buchhaltungs- und Steuerkenntnissen ist generell relativ schwer zu finden, insbesondere wenn er auch der deutschen oder englischen Sprache mächtig sein soll.

bdp verfügt mit seinen eigenen Büros über Kollegen an deutschen und chinesischen Standorten und Fachwissen zu den Rechts- und Buchhaltungssystemen beider Länder. Aufgrund unseres international ausgebildeten Teams erfolgt die Kommunikation fließend auf Deutsch, Englisch und Chinesisch.