Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows aktuell geändert.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Förderung von Beratungsleistungen (Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows) aufgrund der Corona-Krise geändert wurde.

Dieses Programm ist für kleine und mittelgroße Unternehmen gedacht und ermöglicht zunächst bis zum 31.12.2020 einen 100%igen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Corona. Es können mehrere Beratungen gefördert werden bis zum Erreichen des Maximalbetrags von 4.000 Euro

Weiter muss das beratene Unternehmen nicht in Vorleistung gehen, denn der Zuschuss wird direkt an den Berater ausgezahlt. Antragsteller bleibt jedoch das beratene Unternehmen. Der Antrag kann nach Abschluss der Beratung unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung gestellt werden. Notwendige Unterlagen sind der Beratungsbericht sowie die Rechnung des Beraters. Auch das bisher vorangestellte Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner entfällt. Hier wird also sehr unkompliziert geholfen.

bdp kann Beratungsleistungen im Rahmen dieses Förderprogramms erbringen. Wir stehen Ihnen für alle Fragen und Themen auch in der Corona-Krise zur Verfügung. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Planungsrechnung, die notwendiger Bestandteil z.B. von Kreditanträgen sind. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam den Corona-bedingten Finanzbedarf, bereiten gerne die Antragsunterlagen auf und begleiten Sie auf Wunsch bei Finanzierungsverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Bitte sprechen Sie uns gern an.