Vom 01.01.2021 an bis zum 01.07.2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro.

Die Bundesregierung ist dem Vorschlag der Mindestlohnkommission gefolgt und hat nunmehr die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde beschlossen.

Die Erhöhung erfolgt in vier Schritten:

  • ab 01.01.2021 – 9,50 Euro
  • ab 01.07.2021 – 9,60 Euro
  • ab 01.01.2022 – 9,82 Euro
  • ab 01.07.2022 – 10,45 Euro

Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt der gesetzliche Mindestlohn derzeit 1.621 Euro. Dieser steigt dann jeweils auf:

  • ab 01.01.2021 – 1.647 Euro
  • ab 01.07.2021 – 1.664 Euro
  • ab 01.01.2022 – 1.702 Euro
  • ab 01.07.2022 – 1.811 Euro

Zu beachten ist wieder, dass auch bei Minijobbern der Mindestlohn eingehalten wird. Bei einem gleichbleibenden Monatsgehalt von z. B. 450 Euro reduziert sich jeweils die maximal mögliche monatliche Arbeitszeit entsprechend folgender Formel:

Gehalt : Mindestlohn/Stunde = maximal zulässige Arbeitszeit pro Monat

z. B. ab 01.01.2021 – 450 Euro : 9,50 Euro = 47 Stunden pro Monat

Arbeitgeber müssen bei Minijobbern die Arbeitszeiten aufzeichnen, aufbewahren und diese Aufzeichnungen bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen.

Wenn Sie Fragen zum Mindestlohn haben, wenden Sie sich bitte an uns.