Ausnahmsweise positive Nachrichten von der Steuerfront

Entweder hat der Gesetzgeber hier geschlafen oder sich geirrt: Gehen ansonsten steuerliche Neuerungen immer zulasten des Steuerpflichtigen, so gibt es zum Verlustrücktrag etwas Positives zu berichten: Es besteht nun, beginnend mit Verlusten aus 2013, die Möglichkeit, Verluste bis zu einer Million Euro (bislang: 511.500 Euro) in das vorangegangene Jahr zurückzutragen. Der darüber hinausgehende Verlust wird dann, wie bisher auch, in die Zukunft vorgetragen. Dies können Unternehmen mit einer langfristigen Ergebnisvorschau zur Bilanzpolitik nutzen.