Halter eines reinen Elektroautos können über den Treibhausgas-Quotenhandel am CO2-Zertifikate-Handel teilnehmen.

Seit dem Jahr 2022 können sich Halter eines reinen Elektroautos neben der Kfz-Steuerbefreiung und den Zuschüssen bei der Anschaffung einen weiteren jährlichen Bonus auszahlen lassen.

Sie können über den Treibhausgas-Quotenhandel (THG-Quote) am CO2-Zertifikate-Handel teilnehmen. Dabei tritt der Halter des E-Autos nicht selbst als Verkäufer des CO2-Zertifikates auf, sondern kann seine eingesparten CO2-Emissionen an eine Plattform abtreten.

Diese bündelt die CO2-Zertifikate und verkauft sie an Konzerne, die verpflichtet sind, diese entsprechend zu erwerben.

Der Bonus kann jährlich neu beantragt werden. Dazu registriert man sich auf der gewählten Plattform, lädt seinen Fahrzeugschein hoch und gibt die Kontonummer für die Auszahlung an.

Dabei kann für jedes E-Auto der Bonus nur einmal jährlich beantragt werden, das gilt auch bei einem unterjährigen Kauf oder Verkauf.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von Plattformen, die diesen Service anbieten (z. B. ADAC, Allianz, verschiedene Stromkonzerne). Dabei schwanken die Bonuszahlungen zwischen 250 und 400 Euro.

Der ausgezahlte Bonus stellt dabei sowohl im privaten als auch betrieblichen Bereich eine steuerpflichtige Einnahme dar. Im privaten Bereich greifen hier aber unter bestimmten Umständen Freibeträge.