Schweizer Justiz stellt Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder aus. Was bedeutet das für deutsche Steuersünder?

Die Schweizer Justiz hat Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ausgestellt und wirft ihnen im Zusammenhang mit dem Ankauf einer Steuersünder-CD „nachrichtliche Wirtschaftsspionage“ vor. Nun stehen hinter dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz dicke Fragezeichen. Ursprünglich wollten sich die Schweiz und Deutschland darauf einigen, dass in der Alpenrepublik lagerndes Schwarzgeld ab dem Jahr 2013 mindestens so hoch wie in der Bundesrepublik versteuert wird. Zu den Auswirkungen für deutsche Steuersünder gab Steuerexperte und bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann ein Interview für n-tv.de, das wir hier dokumentieren.

____Ist nach den Haftbefehlen noch mit einem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zu rechnen?

Das ist vor allem eine politische Frage. Insbesondere das von SPD und Grünen regierte Nordrhein-Westfalen schlägt offenbar eine härte Gangart ein. Schließlich finden dort am 13. Mai Landtagswahlen statt. Bis dahin scheint es eher unwahrscheinlich, dass das Abkommen durch den Bundesrat geht.

____Das geplante Inkrafttreten des Abkommens zum 01. Januar 2013 steht damit infrage?

Zumindest kann der Steuersünder nicht darauf bauen. Die SPD-geführten Länder drängten ja auch auf einen höheren Steuersatz. Das ist bislang nicht geklärt.

____Was bedeutet die mögliche Verzögerung für den Steuerflüchtigen konkret?

Im Prinzip gab es bislang zwei Optionen. Der Steuersünder konnte entweder darauf hoffen, bis 2013 unentdeckt zu bleiben. Dann hätte er sein Vermögen anonym nachversteuert. Hier waren Sätze zwischen 19 bis 34 Prozent auf das zu versteuernde Vermögen im Gespräch. Der konkrete Satz hängt davon ab, wie alt das Vermögen ist und welche Erträge zwischenzeitlich angefallen sind.

Oder der Steuerflüchtige wählte den Weg der Selbstanzeige. Da konnte er ausrechnen, was für ihn günstiger kommt. Bei der Selbstanzeige müssen die Erträge der vergangenen zehn Jahre nachversteuert werden. Außerdem fallen Hinterziehungszinsen von sechs Prozent an sowie ab einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro eine Strafzahlung in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer.

____Was wäre unter finanziellen Gesichtspunkten günstiger?

Das hängt maßgeblich davon ab, welche Erträge in den vergangenen zehn Jahren angefallen sind. Immerhin fanden in diesem Zeitraum zwei Crashs an den Aktienmärkten statt.

____Welche Optionen bleiben Steuerflüchtigen jetzt noch?

Der einzige sichere Weg in die Legalität ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Ob, und wenn ja wann, das geplante Steuerabkommen ratifiziert wird, ist derzeit nicht absehbar. Zudem hat der NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans angekündigt, weitere Steuer-CDs kaufen zu wollen. Der Steuerflüchtige muss also damit rechnen, dass sein Entdeckungsrisiko steigt.

____Die Nutzung einer strafbefreienden Selbstanzeige ist aber vergangenes Jahr verschärft worden.

Mittlerweile muss der Steuersünder alle nicht ordnungsgemäßen Vorgänge der vergangenen zehn Jahre anzeigen. Fehlt nur ein Punkt, ist die gesamte Selbstanzeige ungültig.

Trotzdem stellt die Selbstanzeige den einzigen sicheren Weg dar, ab einer deklarierten Steuerschuld von mehr als 1 Mio. Euro, eine Haftstrafe zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof hat ja erst neulich entschieden, dass er ab diesem Betrag, eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, als nicht adäquat erachtet. Vor diesem Hintergrund führt insbesondere ab Summen von mehr als 1 Mio. Euro an der strafbefreienden Selbstanzeige kaum ein Weg vorbei.