Steuerhinterzieher können sich auch künftig mit einer Selbstanzeige von Strafen befreien

Steuerhinterzieher können sich auch künftig mit einer Selbstanzeige von Strafen befreien. In schweren Fällen sollen sie jedoch nicht mehr zum Nulltarif davon kommen, bislang reichte es, die hinterzogenen Steuern (und die Zinsen) nachzuzahlen. Wer künftig mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, soll bei einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei ausgehen, wenn er einen Extra-Zuschlag von 5  % auf die hinterzogene Steuersumme bezahlt (und zusätzlich 6  % p.a. Zinsen). Hierauf hat sich die Koalition am 25. Februar 2011 in den abschließenden Beratungen über das „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ geeinigt. Es gilt nunmehr das weitere Gesetzgebungsverfahren zu beobachten und die endgültigen gesetzlichen Regelungen zu beachten.