Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus kann in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form erst verspätet verabschiedet werden. Zumindest bis dahin herrscht keine 100-prozentige Rechtssicherheit.

Eigentlich sind sich alle einig, dass in Deutschland mehr Wohnraum benötigt wird. Den Bau will die Bundesregierung durch eine Sonderabschreibung fördern. Doch die Länderkammer hat das Thema erst einmal vertagt. 

Vor Weihnachten schien es so, als sei die Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen beschlossene Sache. Der Bundestag verabschiedete am 29.11.2018 das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus“ wie es im Juristendeutsch etwas sperrig heißt.

Im Kern geht es darum, durch eine Sonderabschreibung den Bau neuer Mietwohnungen anzuregen. Konkret soll Bauherren für später vermietete Wohnbauten in den ersten vier Jahren nach der Fertigstellung neben der normalen linearen Abschreibung von zwei Prozent per annum eine Sonderabschreibung von fünf Prozent pro Jahr zustehen – und zwar vier Jahre lang. Somit kommt man in den vier Jahren auf eine Abschreibung von 28 Prozent.

Voraussetzung sollte sein, dass die Baukosten je Quadratmeter 3000 Euro nicht übersteigen und die Immobilie mindestens zehn Jahre lang vermietet wird. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bis maximal 2000 Euro. Außerdem muss der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 31. August 2018 und 01. Januar 2022 gestellt worden sein. Soweit die Gesetzesvorlage – alles schien in trockenen Tüchern.

Bundesrat vertagt sich

Die Länderkammer sollte dann am 14.12.2018 für das Gesetz grünes Licht geben. Doch von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt nahm der Bundesrat das Gesetzesvorhaben von der Tagesordnung. Kritik gab es im Vorfeld vor allem an zwei Punkten. Erstens wurde eine Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Denn eigentlich soll mit dem Gesetz vor allem bezahlbarer Mietraum gefördert werden. Zweitens gab es Kritik an der Begrenzung der Herstellungs- und Anschaffungskosten in Höhe von 3000 Euro pro Quadratmeter. Das ist insofern verständlich, als es insbesondere in den teuren Metropolen schwierig werden könnte, für 3000 Euro pro Quadratmeter neue Mietwohnungen zu bauen beziehungsweise zu erwerben. Gründe sind die gestiegenen Grundstückspreise, immer strengere Bauvorschriften und die hohe Auslastung der Bauunternehmen.

Weiterhin herrscht Rechtsunsicherheit

Sowohl die verschiedenen Bundesländer als auch die Bundesregierung können den Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung einer der nächsten Bundesrats-Sitzungen setzen. Üblicherweise tagt die Länderkammer zwölf Mal im Jahr. In der letzten Plenarsitzung am 15.02.2019 wurde das Gesetz nicht behandelt. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form oder mit Änderungen ist also immer noch nicht verabschiedet. Weiterhin herrscht keine 100-prozentige Rechtssicherheit. Wir berichten weiter.