Die Steuervereinfachungen sollen bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Durchschlagende Wirkung werden sie kaum haben

In der durch Nordafrika und Japan bestimmten Nachrichtenlage ist die Entwicklung des Steuervereinfachungsgesetzes (vgl. bdp aktuell 70) etwas aus dem Blick geraten. Wir liefern ein Update zur schwarz-gelben Steuerpolitik.

Erhöhung Werbungskostenpauschale

Die Regierungskoalition war sich nicht einig, wann die Steuervereinfachungen in Kraft treten sollten. Speziell zur „wesentlichen“ Erhöhung der Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro herrschte Dissens. Finanzminister Schäuble wollte die Erhöhung erst 2012, FDP und Teile der CDU schon 2011. Man fand einen Kompromiss: Die Erhöhung soll zwar bereits ab 2011 kommen, aber erst bei der Lohnabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt werden. Damit erfolgt die errechnete Belastung des Bundeshaushalts von 330 Mio. Euro erst im Haushaltsjahr 2012, weil die Lohnsteuer für Dezember 2011 ja erst bis zum 10. Januar 2012 an das Finanzamt gezahlt werden muss.

Es verwundert doch sehr, welche Klimmzüge die Regierung macht, um eine maximale Steuerentlastung von etwa 45 Euro im Jahr je Arbeitnehmer zu realisieren.

Kindergeld/Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten

Die Vereinfachung bei volljährigen Kindern und bei den Kinderbetreuungskosten wird einhellig begrüßt. Bei volljährigen Kindern soll für Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag keine Prüfung eigenem Einkommens und Bezügen mehr erfolgen. Es ist dann allein entscheidend, ob das Kind eine begünstigte „Tätigkeit“, wie z. B. Schul- und Berufsausbildung, ausübt.

Bei den Kinderbetreuungskosten soll keine Unterscheidung mehr erfolgen, ob und welche Tätigkeit jedes Elternteil ausübt. Die Kinderbetreuungskosten sind auch nicht mehr wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar, sondern sollen im Bereich der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bestehen negative Einkünfte z. B. aus Verlusten, erhöhen die Kinderbetreuungskosten zukünftig nicht mehr diesen rück- oder vortragsfähigen Verlust, sondern „verpuffen“ als Sonderausgaben. Auswirkungen kann dies auch auf andere Leistungen haben, die von den Einkünften abhängig sind.

Die Vereinfachungen gelten aber erst ab dem Jahr 2012.

Frist für Einkommensteuererklärung

Der Gesetzentwurf sieht bei nichtunternehmerischen Steuerpflichtigen die Wahlmöglichkeit vor, dass diese ihre Einkommensteuererklärung nur alle zwei Jahre einreichen müssen. Diese Möglichkeit soll nicht bestehen, wenn in einem Jahr Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Abgeltungssteuerabzug und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von mehr als 13.000 Euro vorliegen.

Die zweijährige Abgabefrist muss bis zum 31. Mai des Erstjahres beim Finanzamt beantragt werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Bei einer zweijährigen Abgabe muss aber gleichwohl wie bisher für jedes Jahr eine gesonderte Einkommensteuererklärung ausgefüllt und abgegeben werden.

Dieser Vereinfachungsvorschlag ist sehr umstritten. Insbesondere aus den Ländern und der Steuergewerkschaft kommt Widerspruch. Die Länder sehen vor allem Probleme bei der praktischen Umsetzung in den Finanzämtern, die ja Länderbehörden sind. Weiterhin wird befürchtet, dass Steuerpflichtige, die eine Erstattung erwarten, weiterhin jährlich abgeben und nur die „Nachzahler“ die Frist ausnutzen.

Ob diese Regelung kommt und ob sie wirklich zu einer Vereinfachung führen könnte, bleibt abzuwarten.

Zeitplan

Bundestag und Bundesrat sollen die Vereinfachungen noch vor der Sommerpause beschließen. Einer weiteren Steuerreform hat der Bundesfinanzminister mit dem Blick auf die Haushaltslage eine Absage erteilt. Daran wird sich angesichts neuer Haushaltsrisiken (Stichwort: Brennelementesteuer) so schnell wohl nichts ändern.