Erhöhte Entdeckungsgefahr wegen Druck auf Steueroasen und Digitalisierung von Daten

Spätestens seit dem jüngsten Leck der internationalen Steueroasen wird klar: Das Entdeckungsrisiko für Steuerflüchtige hat enorm zugenommen. Gerechtigkeitsdebatten, der steigende Druck auf die Steueroasen und nicht zuletzt die Digitalisierung machen es immer risikoreicher, im Ausland schwarze Konten zu führen. bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann rät daher Steuerflüchtigen zur Selbstanzeige.

____Wie sicher kann sich ein Steuerflüchtling fühlen beziehungsweise wie hoch ist das Entdeckungsrisiko?

Das kann man kaum in Prozent ausdrücken. Aber das Risiko eines Steuerflüchtigen, von den Finanzbehörden entdeckt zu werden, ist signifikant hoch. Das liegt auch an den langen Verjährungsfristen. Rechtlich verjährt eine Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren. Gleichzeitig werden immer mehr und umfangreichere Datensätze veröffentlicht.

____Bislang weigern sich die Medien, die Daten, die ihnen im Rahmen der so genannten „Offshore-Leaks“-Kampagne zugespielt wurden, an die Finanzbehörden weiterzuleiten. Besteht dennoch ein Entdeckungsrisiko?

Definitiv ja. Bei der Vielzahl der beteiligten Personen besteht natürlich die Möglichkeit, dass jemand das Datenmaterial oder einen Teil davon zu Geld machen will und den Finanzbehörden zum Kauf anbietet. Auch so werden ja schon täglich neue Namen bekannt.

____Wodurch kommt es Ihrer Meinung nach, dass immer häufiger Datensätze an die Finanzbehörden oder die Medien gelangen?

Zum einen spielt es eine Rolle, dass die deutschen Behörden dafür zahlen. Mit dem Verkauf von Daten ist also gutes Geld zu verdienen. Zum anderen hat die Digitalisierung die Entwicklung enorm beschleunigt. Früher mussten die Steuerfahnder kistenweise Aktenordner sichten, heute geht es um CDs. Die elektronischen Daten lassen sich viel einfacher und schneller sichten und auswerten. Außerdem bekommt man eine CD auch viel einfacher aus einer Bank geschmuggelt.

____Was ist nun dem Steuerflüchtigen zu raten?

Wenn noch keine Prüfungsanordnung vorliegt, das heißt, die Steuerflucht noch nicht entdeckt wurde, bleibt zur Selbstanzeige eigentlich keine Alternative. Aufgrund der langen Verjährungsfristen und dem steigenden Druck auf die Steueroasen ist die Wahrscheinlichkeit, in den kommenden zehn Jahren aufzufliegen, einfach zu hoch. Zudem drohen ohne Selbstanzeige ab Summen oberhalb von einer Million Euro Haftstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

____Wie sehen hier die Strafzahlungen aus?

Das hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab. Bei Summen bis 50.000 Euro sind alle Erträge der vergangenen zehn Jahre nachträglich zu versteuern. Dazu kommen Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sowie „normale“ Zinsen in derselben Höhe. Ab 50.000 Euro ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur möglich, wenn außerdem „freiwillig“ weitere fünf Prozent der hinterzogenen Steuer zusätzlich an das Finanzamt abgeführt werden. Ab Summen von einer Million Euro stellt die Selbstanzeige zudem den einzigen Weg dar, eine mögliche Haftstrafe zu vermeiden.

____Was muss der Steuerflüchtling bei der Selbstanzeige beachten?

Sie muss vor allem vollständig sein, sonst droht sie unwirksam zu werden. Es reicht nicht, ein Konto in Luxemburg anzugeben, wenn ein zweites Schwarzgeldkonto in Liechtenstein besteht. Es müssen sämtliche Erträge der vergangenen zehn Jahr gemeldet und nachversteuert werden. Der Vorgang sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Außerdem sollte der Steuerflüchtige ausreichend Liquidität vorhalten, um seine Steuerschuld einschließlich Zinsen und Strafzahlung auch fristgemäß zu begleichen. Nach der Selbstanzeige setzt das Finanzamt dafür eine Frist, die erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen umfasst. In Einzelfällen wird auch mehr Zeit gewährt. Bei Zahlungsverzug droht die Selbstanzeige unwirksam zu werden.