bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann zu den Steuerplänen der Parteien und die gestoppte Reform der Erbschaftsteuer

Steuern avancieren zu einem der dominierenden Themen des heraufziehenden Bundestagswahlkampfs. Umstritten ist vor allem, welche Erhöhungen oder Senkungen gerecht wären. bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann mit einem Überblick.

Mittelstandsbauch abspecken

Am ehesten herrscht Einigkeit beim sogenannten Mittelstandsbauch. Dahinter verbirgt sich, dass bei steigendem Einkommen von jedem zusätzlich verdienten Euro der Fiskus einen immer größeren Anteil als Steuer kassiert. In der Spitze sind das 45 Prozent. Dieser progressive Steuertarif kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung netto, also unter Berücksichtigung der Geldentwertung, nicht mehr in der Tasche hat als zuvor. Dass das ungerecht ist, liegt auf der Hand. Der sogenannte Spitzensteuersatz greift bei Alleinstehenden bereits ab einem Jahreseinkommen von 53.666 Euro. Was früher vielleicht einmal ein „Spitzen“-Einkommen war, ist es heute längst nicht mehr. Aufgrund des ausgeprägten Mittelstands gilt die Einkommensteuer mit ihrem ungerechten Tarifverlauf übrigens auch für rund 80 Prozent der Firmen – das sind die ganzen Personengesellschaften.

Die kalte Progression hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmer von ihrem Einkommen einen zunehmend größeren Teil als Steuern abführen müssen. Deswegen will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Mittelstandsbauch ab 2019 abspecken – zumindest etwas. Keine Frage: Eine Begradigung des progressiven Steuertarifs ist überfällig und wäre gerecht. Nur könnte Schäuble dafür durchaus mehr als die bisher angedachten zwölf Milliarden Euro pro Jahr lockermachen. Die SPD will ebenfalls die mittleren Einkommen entlasten – gleichzeitig aber den Spitzensteuersatz erhöhen.

Umstrittene Abgeltungsteuer

Bei der „Börsensteuer“ ist die Lage schon weniger eindeutig. Bislang fließen bei Zinseinkünften, Dividenden oder realisierten Kursgewinne (zum Beispiel bei Aktien oder anderen Wertpapieren) 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) ans Finanzamt. Damit werden Einkommen aus Kapitalvermögen auf den ersten Blick günstiger behandelt als die aus Arbeit. Hier gehen immerhin bis zu 45 Prozent an den Fiskus. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel findet das ungerecht. Er schlägt vor, auch auf Kapitaleinkünfte den normalen Einkommensteuertarif – wie er bis Ende 2008 galt – anzuwenden. Dabei wird allerdings übersehen, dass zumindest Dividenden aus bereits versteuerten Mitteln gezahlt werden. Denn der Gewinn von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 Prozent sowie der Gewerbesteuer. Deren Höhe hängt vom jeweils geltenden Hebesatz ab und liegt in etwa ebenfalls bei rund 15 Prozent.

Von einem Euro Gewinn bleiben somit auf Unternehmensebene nur 70 Cent übrig, die dann als Dividende ausgeschüttet werden können. Zieht man dann noch die fällige Abgeltungssteuer von 25 Prozent ab, kommen beim Aktionär gerade einmal 52,5 Cent an – bei Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer sind es sogar noch weniger. Zumindest Aktionäre stellen sich also schon heute schlechter als Arbeitnehmer. Ein Ersatz der Abgeltungssteuer durch die individuelle Einkommensteuer würde diese Ungerechtigkeit noch vergrößern. Die Union hat sich bei der Abgeltungssteuer bislang nicht auf eine einheitliche Linie einigen können.

Grundsteuer wird neu berechnet

Mehr Einigkeit besteht dagegen bei der Grundsteuer. Immerhin 14 von 16 Bundesländern haben sich zumindest schon einmal darauf verständigt, die Einheitswerte, auf die die Grundsteuer entfällt, neu zu berechnen. Denn diese stammen im Westen aus dem Jahr 1964. Im Osten sind sie sogar mehr als 80 Jahre alt und weichen von den heutigen Immobilienwerten deutlich ab. Die Neuberechnung gestaltet sich jedoch schwierig, weshalb sich die Finanzminister der Bundesländer dafür mehrere Jahre Zeit lassen wollen. Zudem befürchten sie den Zorn der Immobilienbesitzer und der Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt werden kann. Bayern und Hamburg sind daher bereits ausgeschert. Grundsätzlich hat der Bundesfinanzhof mit seiner Mahnung, die Grundsteuer zu reformieren recht, die Details sind allerdings kompliziert.

Linke will Vermögenssteuer

Traditionell befürworten Linke eine Vermögenssteuer. Die entsprechenden Forderungen haben jedoch kaum Chancen auf Umsetzung. Denn sowohl die CDU/CSU als auch tendenziell SPD-Parteichef Gabriel sind gegen eine Wiedereinführung. Eine Vermögenssteuer wäre mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und würde die Wirtschaftsstandort Deutschland belasten.

Erbschaftssteuer wird verschärft - aber wann?

Klar ist dagegen, dass die Regelungen für die Erbschaftssteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, verschärft werden. Die vom höchsten deutschen Gericht gesetzte Frist, die bisherigen Verschonungsregelungen für Firmenerben neu zu regeln, ist nun aber zum 30.06. abgelaufen.

Über Monate hinweg hatte sich vor allem die CSU mit CDU und SPD gestritten und eine Einigung in der Großen Koalition verzögert. Im Juni ging dann alles plötzlich ganz schnell. Im Koalitionsausschuss einigte man sich auf einen komplizierten Kompromiss, der dann in Höchstgeschwindigkeit durch den Bundestag gedrückt und dort am 24. Juni mit der rot-schwarzen Mehrheit beschlossen wurde (vgl. unten).

Dann aber stellten sich die Finanzminister der Länder quer und sprachen sich mehrheitlich dafür aus, die umstrittenen Gesetzespläne der schwarz-roten Koalition zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben abzulehnen und den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die Gegner des Entwurfs verlangen eine „grundlegende Überarbeitung“, so NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

Alles wieder offen

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe, am 08. Juli 2016, hat schließlich der Bundesrat die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag angerufen. Damit wird aber eine Neuregelung kaum vor Jahresende endgültig beschlossen werden können. Das bedeutet aktuell nun maximale Rechtsunsicherheit. Offensichtlich ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist klar überschritten wird. Ob das höchste deutsche Gericht nun eine sogenannte Vollstreckungsanordnung erlassen wird, welche die verfassungswidrigen bisherigen Verschonungsregelungen für Firmenerben außer Kraft setzt, ist offen.

So wie bdp stets den rasanten Wandel des Steuerrechts für Sie verfolgt, werden wir auch hier auf der Höhe der Entwicklung bleiben und Ihnen stets professionellen Rat erteilen können. Wenden Sie sich bei Fragen bitte vertrauensvoll an uns.

Die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes, wie sie der Bundestag am 24. Juni beschlossen hat:

  • Unternehmererben können wie auch im bisherigen Erbschaftsteuergesetz weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
  • Allerdings gelten für eine Befreiung strengere Regeln als bisher: Erhalten die Firmenerben mehr als 26 Millionen Euro, kommt ein Steuernachlass erst nach einer Bedürfnisprüfung in Betracht.
  • Bei Erbschaften über 90 Millionen Euro soll es keine Steuernachlässe mehr geben.
  • Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe mit maximal 5 Vollzeitbeschäftigten. Sie sollen ohne Nachweis der Arbeitsplatzsicherung in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen.
  • Bisher lag die Grenze bei 20 Beschäftigten – das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem diese Regel für verfassungswidrig erklärt.