Geistiges Eigentum sichert die Wettbewerbsfähigkeit und muss deshalb geschützt werden

Im ersten Teil unserer Serie Unternehmenswerte schützen hatten wir Sie in der April-Ausgabe 73 von bdp aktuell dazu ermuntert, eine Bestandsaufnahme für Ihr Unternehmen vorzunehmen und ggf. (weitere) Schutz-Maßnahmen gegen Zugriffe auf Ihre Unternehmenswerte einzuführen oder zu verbessern. Wir haben uns speziell mit der IT- und Internet-Sicherheit befasst. Thema soll nun der Schutz des geistigen Eigentums sein und die Grundregel dazu könnte lauten: „Lassen Sie Ihr Know-how nicht anzapfen!“

Was ist geistiges Eigentum?

Das geistige Eigentum eines Unternehmens ist einer der größten Werte eines Unternehmens und ist meist unersetzbar. Eingetragenes technisches Eigentum umfasst beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz etc. Eingetragenes nicht-technisches Eigentum sind z. B. Marken und Geschmacksmuster. Nicht-eingetragenes technisches Eigentum stellen z. B. Betriebsgeheimnisse (Rezepte) dar. Nicht-eingetragenes nicht-technisches Eigentum umfasst beispielsweise eine Gebrauchsmarke, eine geschäftliche Bezeichnung, Urheberrecht und europäische Geschmacksmuster.

Eigene Entwicklungen müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden

Sowohl eigene Entwicklungen als auch die Nutzung fremder Rechte sind für den Erfolg eines Unternehmens wichtig. Die eigenen Entwicklungen müssen deshalb vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden.

Ein weiteres Risiko für das Unternehmen liegt in der Verwendung von Rechten Dritter. Hier ist darauf zu achten, dass Rechte Dritter nur im Rahmen der erworbenen Lizenzen genutzt werden, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Allerdings muss auch sichergestellt sein, dass ein Unternehmen nicht Lizenzgebühren für Entwicklungen zahlt, die inzwischen gemeinfrei sind!

Den Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums steht somit der Verlust des Unternehmenswissens gegenüber. Der Nichteinhaltung von Rechten Dritter könnten Schadensersatzforderungen gegenüberstehen.

Nutzen für Ihr Unternehmen durch Sicherung des geistigen Eigentums

Vielen Unternehmensleitern ist bewusst, was die Sicherung des geistigen Eigentums bedeutet: Es garantiert die Wettbewerbsfähigkeit. Die Bewahrung des geistigen Eigentums kann normalerweise den betriebswirtschaftlichen Erfolg sicherstellen und das Image der Unternehmung stärken. Für den Geschäftsführer bedeutet der Schutz des geistigen Eigentums in aller Regel die Vermeidung von Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten sowie langwierigen Prozessen.

Gefahren für geistiges Eigentum sind insbesondere:

  • Ablauf von Rechten
  • Spionage
  • Produktpiraterie
  • Abwerben von Mitarbeitern
  • Konflikte mit Konkurrenten

All diesen Gefahren, über die die Wirtschaftspresse täglich berichtet, kann nur systematisch begegnet werden. Als Produktpiraterie sind Beispiele von chinesischen Firmen zu nennen: In Einzelfällen wurden umfangreiche Plagiate (vom Spielzeug bis zum Bus!) festgestellt. Zu bedenken sind somit einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen.

Prozess der systematischen Begegnung der Gefahren

Zunächst ist eine Inventur der eigenen Rechte, der nicht verwendeten Schutzrechte und aller eigenen Schutzrechte, die von anderen genutzt werden, aller Verträge über Schutzmaßnahmen, aller Personen, die mit Schutzrechten in Berührung kommen sowie aller Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Danach sind die Gefahren zu identifizieren und zu benennen. Die Gefahren umfassen beispielsweise Praktikanten, Mitarbeiter, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, Sicherheitslücken in einem WLAN-System, offene Computersysteme, Bluetooth, Produktionsstätten im Ausland, Abhörmöglichkeiten bei Mobiltelefonen und sonstigen Telefonanlagen, Diebstahl von Geräten etc.

Anschließend ist zu prüfen, inwieweit die Schutzmaßnahmen bei den benannten Gefahren wirksam sind. Ggf. sind die Schutzmaßnahmen neu zu installieren oder vorhandene Schutzvorkehrungen zu verbessern.

Ausgewählte Schutzmaßnahmen

sind z. B.:

  • Informationsschutz als wichtiger Bestandteil der Firmenphilosophie
  • Ganzheitliches Sicherheitssystem realisieren und fortschreiben
  • Effizientes Lizenzmanagement
  • Einhaltung und Erfolg der Regelungen kontrollieren
  • Verstöße sanktionieren
  • Sicherheitsbewusstes Personalmanagement
  • Zugangs- und Zugriffsberechtigungen beschränken und dokumentieren
  • Dokumentation der Zugriffe auf sicherheitsrelevante Daten
  • Sicherung der Zugänge zu den eigenen Gebäuden
  • Gestaltung der Verträge mit Rücksicht auf Sicherheitsaspekte
  • Regelungen zur Nutzung von IT/Internet/E-Mail
  • Einsatz geschlossener Systeme
  • Automatische Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge

Weitergehende Maßnahmen

Abschließend wären folgende weitergehende Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums möglich, die bdp bereits erfolgreich umgesetzt hat:

  • Abschätzung des Risikos der Eintragung von Schutzrechten und Prüfung der Eintragungsmöglichkeit in Bezug auf eintragungsfähige Schutzrechte
  • Dokumentation und Sicherung von Informationen über nicht eintragungsfähige Schutzrechte.
  • Prüfung der Rechte Dritter und Abschätzung der Tragweite der Lizenzen im Rahmen eines Lizenzmanagements
  • Identifikation von Wissensträgern und Vornahme einer sicheren Wissensverteilung bei Vorlage von Wissensmonopolen

Die Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen sollte durch die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter im Rahmen der Einführung dieser Maßnahmen erfolgen.

Im Fortgang der Serie gehen wir dann auf Schutzmaßnahmen vor Betrug und Korruption im Allgemeinen und auf Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Vermögensverlusten in den Bereichen Einkauf und Absatz ein.

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