China reformiert sein Steuersystem. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten samt der Steuersätze und konzentrieren uns dabei vor allem auf die neue Umsatzsteuer.

In dieser Ausgabe stellen wir die von der chinesischen Regierung angepassten Umsatzsteuersätze ab dem 01.04.2019 vor, erläutern aber auch weitere relevante Steuern, die derzeit in China gelten.

Ab dem 01.04.2019 umfasst die Umsatzsteuer insgesamt vier verschiedene Sätze: 13 %, 9 %, 6 % und 0 %. Die für das produzierende Gewerbe geltende Umsatzsteuer von 16 % wird auf 13 % reduziert; der Exportsteuerrückerstattungssatz wird ebenfalls von 16 % auf 13 % gesenkt; der für Bau und Verkehr geltende Steuersatz von 10 % wird auf 9 % gesenkt. Der für Dienstleistungen gültige Steuersatz von 6 % bleibt unverändert. 

Übersicht über die neuen Steuersätze

(Detaillierte Steuerkategorien und Steuersätze listen wir in untenstehender Tabelle auf.)

  • Verkauf von Waren, Verarbeitung, Reparatur- und Ersatzleistungen, Einfuhr von Waren, Business- oder Finanzleasing für Sachvermögen: 13 % 
  • Verkehrs- und Transportdienstleistungen, Postdienstleistungen, Basistelekommunikation, Baugewerbe, Immobilienleasing, Immobilienverkäufe, Übertragung von Landnutzungsrechten und Verkauf oder Import von Agrarprodukten: 9 %
  • Verkauf von immateriellen Vermögenswerten (außer Landnutzungsrechten): 6 %
  • Exportgüter: 0 %
  • Der Rest: Der Steuersatz für Waren beträgt  13 % und der für Dienstleistungen 6 %
  • Kleine Gewerbe: 3% (sofern nicht anders angegeben)
Nr.SteuerkategorienSatz
1Verkauf oder Einfuhr von Waren (außer Nr. 9 -12)13 %
2Bearbeitungs-, Reparatur- und Ersatzleistungen13 %
3Vermietung von Sachanlagen13 %
4Vermietung von Immobilien-Dienstleistungen9 %
5Verkauf von Immobilien9 %
6Baugewerbe9 %
7Transportdienstleistungen9 %
8Übertragung von Landnutzungsrechten9 %
9Futtermittel, chemische Düngemittel, Pestizide, landwirtschaftliche Maschinen und Mulchfolien9 %
10Getreide, landwirtschaftliche Produkte, Speiseöle und Kochsalz9 %
11Leitungswasser, Wärmeversorgung, Klimatisierung, Warmwasser, Gas, Flüssiggas, Erdgas, Dimethylether, Methan und Kohleprodukte für den Haushaltsgebrauch9 %
12Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Audio-visuelle Produkte und elektronische Publikationen9 %
13Postdienste9 %
14Basisdienste für die Telekommunikation9 %
15Mehrwertdienste für die Telekommunikation6 %
16Finanzdienstleistungen6 %
17moderne Dienstleistungen6 %
18Dienstleistungen bezogen auf das Leben6 %
19Verkauf von immateriellen Vermögenswerten (außer Landnutzungsrechten)6 %
20Export von Waren0 %
21Grenzüberschreitender Verkauf von Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten im Rahmen des Staatsrates0 %


Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax: CIT, Enterprise Income Tax: EIT)

  • ein einheitlicher Steuersatz von 25 % für in- und ausländische Unternehmen
  • für High-New-Tech Unternehmen: 15 % 
  • für Small-Profit-Unternehmen: 5 %*/10 %**

*          5 % bei zu versteuerndem Jahreseinkommen < 100.000 RMB. 
Vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021, genießen kleine Gewerbe mit geringem Gewinn eine bevorzugte Einkommenssteuerpolitik. Der aktuell umfassende CIT-Satz beträgt 5 % (=25 %*20 %, d. h. 25 % des zu versteuernden Einkommens werden abgezogen, CIT wird mit 20 % bezahlt).

**         10 % bei zu versteuerndem Jahreseinkommen > 100.000,00 RMB aber < 300.000,00 RMB.
Vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021, genießen kleine Gewerbe mit geringem Gewinn eine bevorzugte Einkommenssteuerpolitik. Der aktuell umfassende CIT-Satz beträgt 10 % (=50 %*20 %, d. h. 50 % des zu versteuernden Einkommens werden abgezogen, CIT wird mit 20 % bezahlt).

Zusatzsteuer* (Surtaxes/Additional Taxes: AD) 

Unternehmen, die Umsatzsteuer zahlen, zahlen auch einen Zuschlag. Steuerbasis ist die zu zahlende Umsatzsteuer.

  • Stadtbau- und Unterhaltsabgabe: 7 %
  • Staatlicher Bildungszuschlag: 3 % 
  • Lokaler Bildungszuschlag: 2 %

*          Unterschiedlicher Zuschlagssatz in verschiedenen Regionen

Stempelsteuer (Stamp Duty: SD)

Auf schriftliche Dokumente im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten wie z. B.: Abschluss von bestimmten Verträgen, Unterzeichnung für die schriftliche Niederlegung einer Eigentumsübertragung, die geschäftliche Buchhaltung sowie für rechtliche Erlaubnisse oder Lizenzen.

  • Steuersatz: 0,05  ‰, 0,3  ‰, 0,5  ‰, 1  ‰, 5 RMB (je nach Vertrag)

Umweltschutzsteuer (Environmental Protection Tax: EPT)

  • seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten
  • Entsprechend der tatsächlichen Situation des Unternehmens wird sie vom Finanzamt und vom Amt für Umweltschutz festgelegt

Grundsteuer

Bei Abschluss eines Mietvertrages hat der Mieter 12 % Grundsteuer zu zahlen, wenn der Vertrag vorsieht, dass die Grundsteuer vom Mieter zu tragen ist. Es wird auf den Mietwert des Mietobjektes erhoben. Formel: Steuerpflicht = Mieteinnahmen x 12 %

Bei Eigenbesitz wird sie auf den Restwert der Immobilie erhoben. Formel: Steuerpflicht = ((Restwert der Immobilie) - (10 % - 30 %)) x 12 %.

Grundsteuer für Städte und Gemeinden

Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags kann es sich um eine Bodennutzungssteuer bezogen auf Vermietung oder eigene Nutzung handeln. 

Wenn der Vertrag vorsieht, dass diese vom Mieter getragen wird, hat der Mieter diese Grundsteuer für Vermietung zu entrichten. Formel: zu zahlende Steuer = Steuersatz (nach Landklasse) x Grundstücksfläche.

Für eigene Landnutzungsrechte, im Falle der Zahlung der Grundsteuer für eigene Nutzung, Formel: zu zahlende Steuer = Steuersatz (nach Landklasse) x Grundstücksfläche.

Individuelle Einkommenssteuer (Individual Income Tax: IIT) ab dem 01.01.2019

Löhne und Gehälter für ansässige Personen

Stufezu versteuerndes Jahreseinkommen (RMB)*SteuersätzeSchnell berechnender Abzug (RMB)
1< 36.0003%0
236.001-144.00010%2.520
3144.001-300.00020%16.920
4300.001-420.00025%31.920
5420.001-660.00030%52.920
6660.001-960.00035%85.920
7> 960.00045%181.920


Anmerkung: Das in dieser Tabelle genannte jährliche zu versteuernde Einkommen bezieht sich auf das Gesamteinkommen einzelner Einwohner gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 des individuellen Einkommenssteuergesetzes. Die Höhe des Einkommens in jedem Steuerjahr wird um 60.000 RMB und Sonderabzüge und sonstige abgezogene Salden reduziert, die nach dem Gesetz bestimmt werden. 

Arbeitsvergütungen, Autorenhonorar und Lizenzgebühren für ansässige Personen

Stufezu versteuerndes Jahreseinkommen (RMB)*SteuersätzeSchnell berechnender Abzug (RMB)
1< 20.00020%0
220.001-50.00030%2.000
3> 50.00040%7.000


Anmerkung:  Nicht ansässige Personen erhalten Löhne oder Gehälter und berechnen den steuerpflichtigen Betrag auf die Monatsbasis und gemäß dieser Steuertabelle.