Wir setzen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China fort und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Auch in den kommenden Jahren werden zahlreiche deutsche Unternehmen den Weg nach China gehen; sei es, dass ihre chinesischen Kunden effektivere und schnellere Lieferzeiten verlangen, sie in RMB fakturieren möchten oder die Lokalisierung in China nachgewiesen werden muss. 

Für deutsche Investoren kann der Markteintritt und die Gründung eines Unternehmens in China eine riskante Angelegenheit und zeitraubende Aufgabe sein. Wer hier Fehler macht, bekommt höchstwahrscheinlich schnell Probleme, etwa wenn Personal oder Ressourcen fehlen, das Netzwerk unzulänglich ist oder einfach zu geringe Erfahrungen vorhanden sind, um in China bestehen zu können.

Wir möchten in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China fortsetzen und Sie darüber informieren, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Anforderungen an die Buchführung

Ein besonderes Problem bei Investitionen in China stellt die Buchhaltung dar. Aufgrund der kulturellen Unterschiede wird der Buchhaltung in China oftmals eine andere Wichtigkeit zugewiesen, wodurch sie eher als Zahlensammlung für das Finanzamt anstatt als Aufbereitung wichtiger Informationen verstanden wird.

Da es einerseits Unterschiede zwischen der chinesischen Rechnungslegung und den deutschen Standards gibt und andererseits auch die rechtlichen Anforderungen des deutschen Bilanzrechts für die chinesische Tochter zu erfüllen sind, ist der Aufbau eines geeigneten Finanzteams bei der chinesischen Tochtergesellschaft äußerst wichtig. Neben dem fachlichen Know-how spielen sprachliche und soziale Kompetenzen eine wichtige Rolle. 

Besonderheiten 

Für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Bilanz gibt es auch in China eine gesetzlich festgelegte Form, wobei die GuV sich stark an der angelsächsischen Form orientiert. Die Besonderheit der chinesischen GuV ist die Gewinnermittlung über das Umsatzkostenverfahren, bei der entstehende Kosten von einem noch nicht realisierten Umsatz aktiviert werden müssen. Dieses muss in der Konsolidierung beachtet und gegebenenfalls mit Überleitungsbuchungen korrigiert werden. In Deutschland wird dagegen regelmäßig das Gesamtkostenverfahren verwendet.

In China wird mit der indirekten Abschreibung gearbeitet: Hier sind insbesondere die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zum Anschaffungszeitpunkt transparent dargestellt.

Fapiaos als Originalbeleg

Eine weitere Besonderheit sind sogenannte Fapiaos als Originalbeleg: In China gilt grundsätzlich die amtliche vorgedruckte Steuerrechnung. Diese werden von Steuerbehörden gedruckt, verteilt und verwaltet. Nur diese berechtigen zum Vorsteuerabzug und werden in China auch von der Regierung zur Überprüfung der gezahlten Steuern in Transaktionen benutzt. Die Steuerzahler müssen Fapiaos in Abhängigkeit von ihrem Geschäftsumfang kaufen. Ein erhöhtes Fapiao-Kontingent kann mit einer regulären Umsatzerhöhung beim Finanzamt beantragt werden. 

In Deutschland wird die Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet, wenn die Vorsteuer höher sein sollte. In China wird dahingegen bei aktuell niedrigerer Ausgangssteuer als aktuelle Vorsteuer der ausstehende Betrag auf die nächste Antragsfrist übertragen. Jedoch können bestimmte vorsteuerliche Positionen nicht von der Ausgangssteuer abgezogen werden. Die Rückerstattung von den chinesischen Behörden für die Mehrwertsteuer bei Exporten kann ebenfalls sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Überleitung von PRC GAAP (HB I) zu HGB (HB II) 

Um als deutsche Muttergesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung der chinesischen Tochtergesellschaft leichter bewerten zu können, sollten monatliche Reports auf der Basis der Daten der Finanzbuchhaltung (PRC GAAP) erstellt werden, die dem HGB-Standard entsprechen. 

Konsolidierung 

Eine Konzernkonsolidierung muss in einem deutschen Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresabschluss durchgeführt werden, wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind, nämlich die Bilanzsumme 24 Millionen Euro übersteigt, das Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 48 Millionen Euro erwirtschaftet und mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Aus diesem Grund sollten die Finanzabschlüsse aller lokalen WFOEs zum 31.12. eines Jahres einer Wirtschaftsprüfung unterzogen werden. Die Wirtschaftsprüfung unterliegt der Hauptverwaltung und sollte gemäß den deutschen Wirtschaftsprüfungsstandards, sprich HGB, WPO und BS, durchgeführt werden. Nach den Vorschriften des deutschen Konzerns werden dann die Ergebnisse standardisiert oder in Form eines Prüfungspakets dargestellt.

Reporting Package 

Die chinesische Tochtergesellschaft sollte neben Monatsabschluss und HB II auch bei der Erstellung der Cashflow- und Liquiditätsplanung angeleitet und geschult werden. Hier empfiehlt es sich, mehrere Beispiele zur Veranschaulichung zu benutzen und die essenziellen Informationen transparent und wiederholt darzustellen. Eine zweisprachige Schulung bietet sich hier besonders an.

Internes Kontrollsystem (IKS) 

Kommunikationsschwierigkeiten entstehen bei einer chinesischen Tochtergesellschaft oftmals aufgrund von bestehenden Sprachschwierigkeiten, der kulturellen Unterschiede sowie der unterschiedlichen Arbeits- und Herangehensweisen zur Lösung von Aufgaben.

Hier hilft zur strikten Verfahrensdurchführung der Aufbau eines internen Kontrollsystems, bei dem Verfahrensweisen genau festgelegt und so von vornherein Risiken minimiert werden. Eine regelmäßige Prüfung stellt gerade bei einem Tochterunternehmen in China einen Teil des internen Kontrollsystems (IKS) und der Compliance-Regelungen im deutschen Unternehmen dar- Aus heutiger Auffassung im Rahmen dieser Vorschriften bedeutet es ein erhöhtes Risiko, sich als deutsche Geschäftsführung (und auch als Gesellschafter) allein auf die im (Tochter-) Unternehmen angestellten Mitarbeiter verlassen zu müssen, wenn man die einer Verbuchung zu Grunde liegenden originären Belege schon allein aus sprachlichen Gründen nicht vollständig selbst überprüfen kann.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Markteintritt in China mit Rat und Tat zur Seite.

Der Markteintritt in China

Der Markteintritt in China (1)  Wir öffnen Tore

Wir möchten Sie in dieser und folgenden Ausgaben darüber informieren, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens sind.

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Der Markteintritt in China (2)  Unternehmensaufbau in China

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Der Markteintritt in China (3)  Unternehmensaufbau in China

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Der Markteintritt in China (4)  Unternehmensaufbau in China

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