Die Baulohnabrechnung ist sehr speziell und kompliziert. Peter Beblein, Steuerberater bei bdp Rostock, erläutert die Besonderheiten.

Die Baulohnabrechnung ist umfangreicher und komplizierter als die Lohnabrechnungen anderer Branchen. Peter Beblein, Steuerberater und Geschäftsführer bei bdp Rostock, erläutert die Besonderheiten, die bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe zu beachten sind.

Die Baulohnabrechnung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die zudem je nach Baugewerbe unterschiedlich sind; u. a. Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes wie z. B. der SOKA-BAU, Saison-Kurzarbeitergeld, Erstellung von Sofortmeldungen, Führen von Arbeitszeitkonten und Erfassungen im Kalendarium.

Zudem gibt es verschiedene Tarife und Zusatzkassen. Im Baugewerbe variieren die Arbeitszeiten je nach Wetter und Jahreszeit. Im Gegensatz zu den meisten anderen Arbeitsstellen schwankt deshalb das Gehalt, welches in der Baubranche verdient und mittels einer Baulohnabrechnung ausbezahlt wird, jeden Monat deutlich.

Sozialkassen des Baugewerbes

Für die verschiedenen Bereiche des Baugewerbes gibt es verschiedene Sozialkassen, bei denen der Arbeitnehmer gemeldet sein muss. Diese Kassen sind speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Absicherung des jeweiligen Baugewerbes ausgelegt.

Die wichtigsten Aufgaben dieser Kassen liegen in den Bereichen der Zusatzversorgung und tariflichen Zusatzrente. Im Fall der SOKA-Bau liegt ein weiterer Teil der Aufgaben im Urlaubsausgleich über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie in der Finanzierung von Berufsausbildungen.

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)

In Betrieben des Baugewerbes kann es im Winter vermehrt zu Arbeitsausfällen kommen. Durch diese Arbeitsausfälle wegfallendes Arbeitsentgelt kann in den Wintermonaten Dezember bis März durch das Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt werden. Die Höhe entspricht der Höhe des Kurzarbeitergeldes. Die Höhe des Betrages liegt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind bei 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer bei 60 % des ausgefallenen Nettolohns. Steuern und Sozialabgaben entfallen während dieser Zeit.

Neben dem Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld (bis zu 2,50 Euro netto für jede aus Arbeitszeitguthaben ausgeglichene Ausfallstunde) und Mehraufwands-Wintergeld (1,00 Euro netto pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde im Zeitraum vom 15. Dezember bis Ende Februar). Die Arbeitgeber des Baugewerbes haben dagegen Anspruch auf Erstattung der von ihnen für die Ausfallstunden allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung.

Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen werden in der Regel durch den Betrieb ausgezahlt und auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die Saison-Kurzarbeitergeld beantragt wird. Saison-Kurzarbeitergeld sollte möglichst bis zum 15. des Folgemonats beantragt werden.

Sofortmeldungen

Seit dem 01.01.2009 sind die Arbeitgeber des Baugewerbes dazu verpflichtet, bestimmte Daten neuer Mitarbeiter an die „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ mittels elektronischer Datenübertragung zu melden. Diese Meldung, die sogenannte Sofortmeldung, hat spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Sofortmeldung soll ein Instrument zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sein, da so verhindert wird, dass ein Schwarzarbeiter erst am Tage einer Überprüfung gemeldet wird, um so den Schein einer legalen Anstellung vorzutäuschen. Damit die Ermittlungsbehörden (in der Regel der Zoll) die Identität der Arbeitnehmer bei Prüfungen leichter feststellen können, müssen die Arbeitnehmer zudem ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen. Die Sofortmeldung erfolgt direkt und digital an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater notwendig.

Arbeitszeitkonten

Bei guten Wetterlagen wird oft, meist bedingt durch Terminvorgaben, eine hohe Anzahl von Überstunden erarbeitet. Diese können dann auf einem Zeitkonto angesammelt und auf der Baulohnabrechnung der Arbeitnehmer vermerkt werden. Bei witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit können diese angesammelten Stunden dann ausgeglichen werden.

Kalendarium

In dem Kalendarium werden die geleisteten Stunden der Arbeitnehmer eingetragen und berechnet. Hinzu kommen der genommene Urlaub und eventuelle Krankentage, die ebenfalls vom Arbeitgeber erstattet werden müssen. Das Kalendarium kann direkt auf der Baulohnabrechnung aufgeführt werden. Somit haben Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer jeweils eine aktuelle Übersicht über die abgerechneten Stunden. Minus- oder Plusstunden können dann dem Arbeitszeitkonto zugeführt werden.

Probleme bei der Lohnabrechnung

Diese oben beschriebenen Besonderheiten machen die Lohnabrechnung im Baugewerbe schwieriger als bei anderen Branchen. Zudem müssen immer wieder veränderte Tarifverträge und gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Erstellung beachtet werden. Ohne Fachkenntnisse und entsprechende Hilfsmittel können sich hier viele Fehler ergeben, die sich früher oder später zu größeren Problemen auswachsen können.

Unsere Baulohnexperten in unserem Standort in Rostock stehen unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite und erstellen die Abrechnungen termingerecht und so aufbereitet, wie es gewünscht wird. Wir erledigen außerdem alle notwendigen Meldungen bei Ämtern und anderen Einrichtungen. Bitte sprechen Sie uns an.