Die ursprünglich 2009 auslaufende Förderung wird bis Ende 2014 verlängert.

Eine Verlängerung hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Energiesparberatung beschlossen: Die ursprünglich 2009 auslaufende Förderung wird nun bis Ende 2014 verlängert und sogar etwas erweitert. Bis zu 300 Euro beträgt der Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser. Wird zusätzlich noch die Luftdichtigkeit der Gebäudehüllen überprüft, gibt es jetzt 100 Euro zusätzlich.

Rechnet man für ein durchschnittliches Energiegutachten rund 600 Euro, so kann nunmehr der staatliche Zuschuss bis zur Hälfte betragen. Oft ist dies der erste Schritt für eine dann folgende Energiesanierung.

Beantragt wird die Förderung vom Energieberater. Dieser stellt den entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Unter www.bafa.de finden Sie eine Liste zugelassener Energieberater in Ihrer Nähe und eine Checkliste, was der Prüfbericht alles enthalten muss.