Scheitert die anonyme Pauschalversteuerung, geraten Steuersünder weiter unter Druck

Der fortdauernde Kauf von Steuersünder-Daten könnte das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zum Scheitern bringen. Vereinbart war, dass deutsches Schwarzgeld in der Schweiz ab Anfang 2013 pauschal und anonym nachversteuert wird. Der Termin gilt nun aber als gefährdet. Zu den Auswirkungen sprach n-tv.de mit dem Steuerexperten und bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann.

____Halten Sie es noch für realistisch, dass das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz zum 01. Januar 2013 in Kraft tritt?

Dr. Michael Bormann: Derzeit sieht das nicht so aus. Für eine Ratifizierung in Deutschland braucht die Regierung im Bundesrat eine Mehrheit. Und nach den bisherigen Verlautbarungen gibt es die nicht. Vor allem der Finanzminister von NRW, Norbert Walter-Borjans (SPD), fordert Nachbesserungen an dem Steuerabkommen. Die Schweizer Finanzministerin, Eveline Widmer-Schlump hat Nachverhandlungen aber jüngst kategorisch ausgeschlossen. Sie kritisiert den Kauf von CDs mit gestohlenen Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken durch deutsche Behörden scharf: „Wenn sich Politiker mit dem Kauf illegaler CDs rühmen, frage ich mich, welche Vorstellungen von Rechtsstaat sie haben.“

Mit dem Kauf von Steuersünderdaten torpediert NRW also gezielt das Abkommen, weil die SPD das offenbar als Wahlkampfthema hochziehen will. Es ist daher durchaus wahrscheinlich, dass die Vereinbarung mit der Schweiz im Bundesrat scheitert.

____Was bedeutet das für Steuerflüchtige?

Bislang konnten Steuersünder darauf hoffen, bis 2013 unentdeckt zu bleiben und ihr Schwarzgeld dann nachzuversteuern. Das hätte den entscheidenden Vorteil anonym bleiben zu können. Jetzt kann es passieren, dass das Risiko, von den deutschen Finanzbehörden entdeckt zu werden, noch länger anhält.

____Gibt es dazu eine Alternative?

Der Steuerflüchtige kann sich auch selbst anzeigen. Allerdings ist das Verfahren deutlich verschärft worden. Bei der Selbstanzeige müssen die Erträge der vergangenen zehn Jahre nachversteuert werden – und zwar sämtliche, ansonsten ist die Selbstanzeige unwirksam.

____Was ist denn für den Steuerflüchtling finanziell günstiger?

Das ist nur im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Das Steuerabkommen mit der Schweiz sieht bislang vor, dass zwischen 21 und 41 Prozent des Schwarzgeldes als Steuer abzuführen sind. Der konkrete Betrag hängt davon ab, wie alt das Vermögen ist und welche Erträge zwischenzeitlich angefallen sind. Bei der Selbstanzeige werden die Steuern für die Erträge der vergangenen zehn Jahre fällig. Außerdem fallen Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr sowie ab einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro eine Strafzahlung in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer an. Trotzdem kann eine Selbstanzeige finanziell durchaus günstiger sein. Immerhin fanden in den vergangenen zehn Jahren an den Aktienmärkten zwei Crashs statt. Der eine oder andere Steuerflüchtling hat in den vergangenen Jahren gar nicht so hohe Erträge erzielt, die er nachversteuern muss.

____Wozu raten Sie als Steuerberater?

Ich muss zum Weg in die Legalität raten. Mit 100-prozentiger Sicherheit geht dies nur mit der strafbefreienden Selbstanzeige. Erschwerend kommt hinzu, dass die Selbstanzeige den einzigen sicheren Weg darstellt, ab einer deklarierten Steuerschuld von mehr als 1 Mio. Euro, eine Haftstrafe zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof hat ja im Frühjahr entschieden, dass er ab diesem Betrag, eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, als nicht adäquat erachtet. Vor diesem Hintergrund führt insbesondere ab Summen von mehr als 1 Mio. Euro an der strafbefreienden Selbstanzeige kaum ein Weg vorbei.