bdp-Gründungspartner Dr. Michel Bormann gibt zehn Tipps, wie Sie bei der bald fälligen Steuererklärung für 2019 bares Geld sparen können.

Die Frist läuft noch bis zum 31. Juli: Spätestens dann müssen Steuerpflichtige ihre Formulare beim Finanzamt einreichen. Mit diesen Tipps lässt sich bares Geld sparen. 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz kann sich die Hände reiben: 2018 haben Bund, Länder und Gemeinden 713,6 Milliarden Euro Steuern vereinnahmt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete das ein Plus von 39 Milliarden Euro oder 5,8 Prozent. Welcher Arbeitnehmer kann von Lohnsteigerungen in einem solchen Ausmaß berichten? Zumindest lässt sich mit den folgenden Tipps die Abgabenlast an den Fiskus mindern:

Handwerkerkosten

Von den anfallenden Lohnkosten lassen sich 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen. Das gilt ebenso für die Anfahrtskosten, auch wenn sie pauschal berechnet werden. Materialkosten lässt das Finanzamt dagegen nicht gelten. Aus der Rechnung müssen sich die verschiedenen Kostenarten ergeben. Eine Schätzung ist nicht zulässig. Die Rechnung ist per Banküberweisung oder als EC-Zahlung zu begleichen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bei Handwerkerkosten gilt eine steuerliche Obergrenze von 6.000 Euro, das heißt, es ist ein Abzug von 1.200 Euro pro Jahr möglich.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Immer mehr Menschen sind mit dem Thema Pflege konfrontiert. Auch hier können die entsprechenden Kosten mit 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt auch für die Kosten für Gärtner oder Haushaltshilfen. Selbst die Betreuung von Hund oder Katze im Haus des Steuerpflichtigen gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Die steuerliche Obergrenze liegt hier bei 20.000 Euro, woraus sich ein Abzug von maximal 4.000 Euro pro Jahr ergibt.

Kinderbetreuung

Die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre können zu zwei Dritteln von der Steuerschuld abgezogen werden. Dabei erkennt das Finanzamt Ausgaben für eine Tagesstätte, einen Hort oder eine Tagesmutter an. Auch die Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben können geltend gemacht werden, was dagegen bei Sport- oder Musikunterricht nicht geht. Insgesamt gilt eine Obergrenze pro Kind von 4.000 Euro im Jahr. Auch hier darf das Geld nicht in bar gezahlt, sondern muss per Bankkonto überwiesen werden. Außerdem sollten unverheiratete Paare aufpassen: Schließt nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kita ab, kann der andere Teil beim Fiskus nichts geltend machen.

Kindergeld

Eltern erhalten für das erste und zweite Kind jeweils 194, für das dritte 200 und für alle weiteren Kinder jeweils 225 Euro pro Monat. Alternativ gewährt der Gesetzgeber Kinderfreibeträge. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder die Nutzung des Freibetrags für den Steuerzahler günstiger ist. Zu beachten ist, dass Eltern bei der Familienkasse das Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragen können. Früher war dies für vier Jahre möglich.

Auch für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren gibt es Kindergeld. Voraussetzung: Sie studieren oder machen eine Ausbildung. Wichtig: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also zum Beispiel zwischen Abitur und Studium, dürfen nicht mehr als vier Monate vergehen.

Schulgeld

Steuerzahler, denen Kindergeld zusteht und deren Kinder eine Privatschule besuchen, können 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen. Hier liegt die Obergrenze bei 16.667 Euro. Der mögliche Abzug beläuft sich auf maximal 5.000 Euro je Kind und Jahr. Die Schule muss sich nicht unbedingt in Deutschland befinden. Der Fiskus erkennt auch Zahlungen an Schulen in der EU oder deutsche Schulen weltweit an.

Arbeitsmittel

Materialien für das Büro oder Computerausrüstung sind von der Steuer absetzbar, wenn sie überwiegend - das heißt zu mindestens 90 Prozent - beruflich genutzt werden. Allerdings gilt bis zu 1.000 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale. Gegen Ende des laufenden Kalenderjahres sollten Steuerzahler, die 2019 mit ihren Ausgaben für Arbeitsmittel nicht mehr weit von diesem Betrag entfernt sind, sich überlegen, ein neues Smartphone oder Ähnliches noch in diesem Jahr anzuschaffen. Sind die entsprechenden Kosten niedriger als 800 Euro (netto), lassen sie sich direkt von der Steuerlast abziehen. Fällt der Betrag höher aus, werden sie über die Nutzungsdauer verteilt. Diese beträgt beispielsweise bei Computern drei Jahre.

Arbeitszimmer

Wenn beim Arbeitgeber kein zumutbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann beim Finanzamt ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Anerkannt werden Kosten bis zu 1250 Euro im Jahr, die als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen vermindern. Das Arbeitszimmer darf jedoch nur zu maximal zehn Prozent privat genutzt werden.

Doppelter Haushalt

Steuerzahler, die aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führen, können die entsprechenden Ausgaben ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt erkennt bei der Unterkunft bis zu 1.000 Euro pro Monat an, die vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden können. Daneben sind auch die Ausgaben für die wöchentliche Heimfahrt mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer und die Kosten für die Einrichtung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt kann allerdings Schwierigkeiten machen, wenn der erste Hauptwohnsitz nicht weiter als eine Stunde Fahrtzeit vom Arbeitsplatz entfernt ist.

Verluste aus Börsengeschäften

Verluste aus Geschäften an den Finanzmärkten können als Verluste aus Kapitalvermögen mit entsprechenden Erträgen verrechnet werden. Allerdings können zum Beispiel Aktienverluste nur von Aktiengewinnen abgezogen werden, nicht von Zinserträgen. Fallen Gewinne und Verluste im selben Depot an, verrechnet sie die Bank automatisch. Wenn keine Gewinne erzielt wurden, können die Verluste ins nächste Jahr vorgetragen werden.

Gold

Realisierte Kursgewinne sind bei Münzen und Barren aus Gold nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Wird ein Gewinn während der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erzielt, gilt der persönliche Einkommenssteuersatz.