Das Finanzministerium hat nun Hinweise zur Umsetzung gegeben, die unbedingt zu beachten sind

Leider haben bislang viele Unternehmer darauf verzichtet, die im Ausland bezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern. Das Verfahren war ihnen zu kompliziert, denn dazu mussten sie Anträge in den jeweiligen Ländern stellen.

Seit dem 01. Januar 2010 wurde nun ein neues Vorsteuervergütungsverfahren eingeführt, das die Antragstellung erheblich vereinfacht. Der Antrag auf Erstattung ist nun nicht mehr wie bisher im Ausland und auf Papier, sondern nur noch elektronisch im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu stellen; für deutsche Unternehmen ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Das Finanzministerium hat nun mit Schreiben vom 03. Dezember 2009 Hinweise zur Umsetzung gegeben, die unbedingt zu beachten sind. Sprechen Sie uns darauf bitte unbedingt an!