Wir erläutern umfassend, welche Aspekte deutsche Investoren beachten müssen, die in China ein Unternehmen gründen wollen.

Frage 1: Was sind die üblichen Rechtsformen für einen deutschen Investor, der in China ein Unternehmen gründen will?

Die zwei üblicherweise gewählten Rechtsformen sind: Erstens die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Limited Liability Company“), z. B. ein zu 100 % ausländisch investiertes Unternehmen oder ein ausländisch investiertes Unternehmen mit einem chinesischen Partner („Sino-German Joint Venture“). Zweitens die Gründung einer Vertretung eines ausländischen Unternehmens (auch „Repräsentanz“ genannt). 

Ein Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) ist die beliebteste Unternehmensform deutscher Investoren in China. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Co., Ltd.) ist die am häufigsten verwendete Rechtsform (ähnlich der deutschen GmbH). Die Gesellschafter können deutsche natürliche Personen oder die deutsche Muttergesellschaft sein. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt als eigenständige juristische Person. Die Gesellschafter haften für die Schulden des Unternehmens mit ihrer Kapitaleinlage.

Frage 2: Was ist der Hauptunterschied zwischen einer Repräsentanz, einer Tochtergesellschaft und einer Zweigniederlassung?

Die Repräsentanz darf keine direkten Geschäftstätigkeiten in China ausüben. Die Hauptaufgabe der Repräsentanz ist die Zusammenarbeit mit der deutschen Zentrale in den Bereichen Kontaktaufnahme, Produktpromotion, Marktforschung, technischer Austausch und bei anderen Geschäftsaktivitäten. Im Allgemeinen hat die Repräsentanz nur Ausgaben und darf keine Einnahmen erzielen. Liegt kein Kauf oder Verkauf vor, besteht auch keine Steuerpflicht.

Eine Tochtergesellschaft (Subsidiary) ist ein unabhängiges Unternehmen, das eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, den Status einer juristischen Person hat und für zivilrechtliche Angelegenheiten selbstständig haftet. Die Muttergesellschaft haftet nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage. Die Insolvenz einer Tochtergesellschaft hat keine Auswirkungen auf die Muttergesellschaft. Die Tochtergesellschaft bilanziert eigenständig und meldet eigenständig die Steuern an.

Eine Zweigniederlassung (Branch Office) hat nicht den Status einer juristischen Person, d. h. sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, und die zivilrechtliche Haftung, die sich aus ihr ergibt, wird von der Muttergesellschaft getragen. Gemäß dem Territorialitätsprinzip fällt die Umsatzsteuer im Allgemeinen am Ort des Betriebs an. Die Körperschaftssteuer wird auf die Muttergesellschaft konsolidiert und ist gemäß den Vorschriften zu berechnen und abzuführen.

Frage 3: Welche Überlegungen sollte ich anstellen, bevor ich ein Unternehmen gründe?

1. Stammkapital (gezeichnetes Kapital) 

Das Mindeststammkapital für eine GmbH in Deutschland beträgt 25.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Gründung ist eine Mindesteinlage von 50 %, d. h. 12.500 Euro, erforderlich. In China wurde die Mindestkapitalanforderung von 30.000 RMB (ca. 4.000 Euro) für die Registrierung abgeschafft. 2014 wurde das System „Flexibilität bei Einzahlung des Stammkapitals“ eingeführt. Es ist ausreichend, dass sich alle Gesellschafter zur Einzahlung verpflichten. Das Stammkapital muss nicht auf einmal eingezahlt werden, sondern kann in Raten gezahlt werden, wobei die Höhe und die Dauer der Einzahlung von den Gesellschaftern in der Satzung (auch „Gesellschaftervertrag“ oder „Articles of Association“ genannt) festgelegt werden. Anders als in Deutschland muss in China keine Kapitalprüfung (Capital verification) durchlaufen werden, sobald das Stammkapital des Unternehmens eingezahlt ist.

Die Gesellschafter können die Kapitaleinlage in Form von Bar- oder Sacheinlagen, gewerblichen Schutzrechten, nicht patentgeschützten Technologien, Landnutzungsrechten und in anderer Form erbringen. Für Sacheinlagen, gewerbliche Schutzrechte, nicht patentierte Technologien und Landnutzungsrechte muss der Preis bewertet werden.

Für das Stammkapital gilt nicht: Je niedriger, desto besser. Ein zu geringes Stammkapital beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit des Unternehmens für zukünftige Geschäfte. Die Berechnung des Stammkapitals hängt davon ab, welche wesentlichen Ausgaben für den künftigen Betrieb des Unternehmens anfallen. Für Handels- oder Dienstleistungsunternehmen sind das z. B. Gehälter, Sozialversicherung und Housing Fund, Reisekosten, Mieten, Büro-Verwaltungsgebühren, Dienstleistungsgebühren, externe Beschaffungskosten und Betriebskapital. Eine Zusammenrechnung mehrerer dieser wesentlichen Ausgaben erlaubt Ihnen abzuschätzen, wie viel Kapital Sie in den nächsten ein bis drei Jahren zurücklegen müssen.

Die deutsche Muttergesellschaft muss in China keine Steuern zahlen, wenn sie ihr Stammkapital überweist. Die chinesische Tochtergesellschaft unterliegt der Stempelsteuer (Stamp Duty) in Höhe von 0,025 % des Gesamtbetrags des eingezahlten Kapitals und der Kapitalrücklage. 

Wir empfehlen, dass die deutsche Muttergesellschaft im Voraus die Höhe des Kapitals berechnet, das sie zur Verfügung stellen muss. Es ist wichtig zu wissen, dass in China, wenn ein neues Unternehmen während der Anlaufphase große Anschaffungen tätigt, aber vorerst keine Umsätze erzielt – sprich wenn man mehr Einkäufe als Verkäufe hat – es zu einem sogenannten „Vorsteuerüberhang“ kommt, welcher auf den nächsten Zeitraum übertragen wird. Anders als in Deutschland wird für neu gegründete Unternehmen dieser Vorsteuerüberhang nach derzeitiger Bestimmung nicht vom Finanzamt ausbezahlt, die Vorsteuer kann aber vorgetragen werden und reduziert die Umsatzsteuerschuld. Das heißt, die deutsche Muttergesellschaft muss bei der Berechnung des Investitionskapitals der Produktionsgesellschaft berücksichtigen, dass eine hohe zu zahlende Vorsteuer in der Anlaufphase auftritt und das Umsatzsteuerguthaben entsprechend über einen längeren Zeitraum einplanen. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass das Investitionskapital ohne Umsatzsteuererstattungen berechnet wird.

Wenn das Kapital in Zukunft nicht ausreicht, kann es nur durch zusätzliche Investitionen der Gesellschafter finanziert werden (die Tochtergesellschaft muss ein Kapitalerhöhungsverfahren durchlaufen) oder die deutsche Muttergesellschaft kann der chinesischen Tochtergesellschaft ein Gesellschafterdarlehen gewähren. 

Natürlich kann die Tochtergesellschaft auch einen Betriebsmittelkredit bei einer Bank beantragen, doch ist es in der Regel schwierig diesen zu erhalten, wenn die Tochtergesellschaft neu gegründet wurde, klein ist, keine Rentabilitätsgeschichte hat und über keine Sicherheiten verfügt. 

Wenn die Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft in China Dienstleistungen erbringt und dafür ein Honorar erhält, z. B. bei Beratungsleistungen, unterliegt die deutsche Muttergesellschaft einer chinesischen Umsatzsteuer von 6 % (wenn die Tochtergesellschaft ein allgemeiner Umsatzsteuerzahler, engl. „VAT General Taxpayer“, ist). Diese 6 % chinesische Vorsteuer sind in Deutschland nicht mit der deutschen Umsatzsteuer verrechenbar. 

2. Unterschiede zwischen Stammkapital und Gesamtinvestition 

In Deutschland gibt es nur den Begriff des Stammkapitals, nicht den Begriff der Gesamtinvestition. Ausländisch investierte Unternehmen in China haben sowohl das Stammkapital als auch die Gesamtinvestition. Gesamtinvestition ist ein spezifischer Begriff für ausländisch investierte Unternehmen, für inländische Unternehmen in China gibt es das nicht. Nachfolgend wird der Unterschied zwischen den beiden Begriffen erklärt. 

Das Stammkapital ist der Gesamtbetrag des bei der Marktaufsichtsbehörde (State Administration of Market Regulation Authority) zum Zweck der Unternehmensgründung eingetragenen Kapitals und die Summe der von den Gesellschaftern zu zahlenden Kapitaleinlagen.

Die Gesamtinvestition ist die Summe der Baumittel und des Betriebskapitals für die Produktion, die entsprechend dem in der Satzung festgelegten Produktionsumfang investiert werden muss. Die Gesamtinvestition umfasst neben dem Stammkapital auch Fremdkapital.

3. Verhältnis Gesamtinvestition zu Stammkapital1

Da weder im „Gesetz über Auslandsinvestitionen der VR China (Foreign Investment Law of the PRC)“ noch in den „Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über Auslandsinvestitionen (Regulation for Implementing the Foreign Investment Law of the PRC)“, die am 01. Januar 2020 in Kraft getreten sind, ausdrücklich erwähnt wird, dass die „Vorläufigen Bestimmungen über das Verhältnis von Stammkapital zu Gesamtinvestition in chinesisch-ausländischen Joint Ventures“ aufgehoben bzw. beibehalten werden, wird empfohlen, das o. g. Verhältnis zwischen Stammkapital und Gesamtinvestition für ausländisch investierte Unternehmen beizubehalten, um künftige Anträge auf ausländische Kredite (Gesellschafterdarlehen) aus dem Ausland (z. B. Deutschland) im Rahmen des „Borrowing-Gap-Modells“ zu erleichtern.

Gesamtinvestition (GI) Stammkapital (SK)
bis USD 3 Mio. mindestens 70 %
USD 3 Mio. bis USD 10 Mio.   
dabei bis USD 4,2 Mio
mindestens 50 %   
mindestens USD 2,1 Mio.
USD 10 Mio. bis USD 30 Mio.   
dabei bis USD 12,5 Mio.
mindestens 40 %,   
mindestens USD 5 Mio.
mehr als USD 30 Mio.   
dabei bis USD 36 Mio.
mindestens 33,3 %   
mindestens USD 12 Mio.

4. Umfang der Geschäftstätigkeit

Es ist ratsam, vor der Eintragung eines neuen Unternehmens sorgfältig über den Umfang der Geschäftstätigkeit nachzudenken, um Änderungen im späteren Betrieb zu vermeiden, da ausländisch investierte Unternehmen nur die in der Satzung und der Geschäftslizenz festgelegten Geschäftstätigkeiten (Business Scope) ausüben dürfen.

5. Firmenanschrift 

Bei der Art des Firmensitzes soll es sich um ein Geschäfts- oder Bürogebäude handeln. Der Mietvertrag muss zum Zeitpunkt der Überprüfung des Firmennamens vorgelegt werden können.

6. Firmenname 

Im Allgemeinen besteht ein Firmenname aus verschiedenen Komponenten: Firmenname + Region + Branche + Rechtsform.

Nehmen wir Shanghai als Beispiel: z. B. Robert De (Shanghai) Automation Engineering Co., Ltd., wobei „Robert De“ der Firmenname, „Shanghai“ das eingetragene Gebiet und „Automation Engineering“ für die Branche steht und der Firmenname mit „Co., Ltd.“ endet.

7. Das Managementteam des Unternehmens

Gesetzlicher Vertreter (Legal Representative): Im Gesellschaftsrecht wird der Begriff „gesetzlicher Vertreter“ und im Volksmund der Begriff „juristische Person“ verwendet. Es gibt nur einen gesetzlichen Vertreter. Der gesetzliche Vertreter kann nur durch den Vorstandsvorsitzenden (Chairman of the Board), den Executive Director oder den Geschäftsführer besetzt werden. Der gesetzliche Vertreter, der Executive Director und der Geschäftsführer können dieselbe Person sein.

Executive Director: Bei einer relativ geringen Anzahl von Gesellschaftern verfügt die Gesellschaft möglicherweise nicht über einen Vorstand (Board of Directors), sondern nur über einen Executive Director. Der Executive Director kann von der Gesellschafterversammlung gewählt, ernannt oder bestellt werden.

Geschäftsführer: Im Gesellschaftsrecht wird der Begriff „Manager“ verwendet, im Volksmund „General Manager“. Anders als in Deutschland, hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in China nur einen eingetragenen Geschäftsführer. Dieser ist bei der lokalen Marktaufsichtsbehörde (State Administration of Market Regulation Authority) eingetragen. 

Aufsichtsperson (Supervisor): Hat das Unternehmen keinen Aufsichtsrat (Supervisor Board), können ein bis zwei Aufsichtspersonen von der Gesellschaftersammlung gewählt oder von einem Gesellschafter, der keine Gesellschafterversammlung hat, bestellt werden. Gesetzliche Vertreter, Executive Director, Vorstandsmitglied (Board Member) und leitende Angestellte (z. B. Geschäftsführer) dürfen nicht gleichzeitig als Aufsichtsrat fungieren.

8. Unterschiede zwischen dem chinesischen gesetzlichen Vertreter und dem deutschen Geschäftsführer 

Es ist leicht, den gesetzlichen Vertreter in China mit dem Geschäftsführer in Deutschland zu verwechseln, daher erläutern wir Ihnen nachfolgend die Unterschiede. Anders als in Deutschland, wo ein oder mehrere Geschäftsführer oder Prokuristen im deutschen Handelsregisterauszug (HRA) eingetragen sind, ist in der chinesischen Gewerbeerlaubnis (Business License) nur ein gesetzlicher Vertreter (Legal Representative) eingetragen. Darüber hinaus haben chinesische GmbH (Co., Ltd.) nur einen Geschäftsführer, der bei der örtlichen Marktaufsichtsbehörde (State Administration of Market Regulation Authority) registriert ist. Das heißt, der gesetzliche Vertreter zusammen mit dem Geschäftsführer in China entsprechen dem Geschäftsführer in Deutschland.

Frage 4: Wie lange dauert es, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in China zu gründen?

Zunächst einmal muss die deutsche Muttergesellschaft ihren deutschen Handelsregisterauszug (HRA) in Deutschland beglaubigen und legalisieren lassen. In China müssen Sie dann den Firmennamen vorregistrieren, eine Satzung (Articles of Association: AOA) entwerfen, eine Geschäftslizenz (Business License) beantragen, eine Anmeldung bei der Handelskommission (Commission of Commerce) vornehmen, Stempel bestellen, eine Anmeldung bei der Zollbehörde vornehmen (wenn es Import oder Export gibt), sich bei der staatlichen Devisenbehörde (State Administration of Foreign Exchange: SAFE) registrieren, Bankkonten eröffnen, das eingetragene Stammkapital von den Gesellschaftern überweisen, sich beim Finanzamt registrieren lassen, Konten für die Sozialversicherung und den Wohnungsbaufond (Housing Fund) eröffnen usw. Für Unternehmen, die nicht in der Produktion tätig sind, dauert dies etwa vier bis sechs Monate.

Wenn Sie ein Produktionsunternehmen gründen, müssen Sie auch entsprechende Bewertungsverfahren durchlaufen, bspw. die Energieeinsparbewertung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Sicherheitsbewertung und die Bewertung der Gefährdung durch Berufskrankheiten und andere damit zusammenhängende Bewertungsverfahren.

Frage 5: Welche sind die spezifischen Verfahren und Schritte bei der Gründung eines Unternehmens?

Das Verfahren verläuft in 11 Schritten:

  • Beglaubigung und Legalisation des Handelsregisterauszugs in Deutschland
  • Vorregistrierung des Firmennamens
  • Entwurf der Satzung
  • Beantragung der Geschäftslizenz 
  • Anmeldung bei der Handelskommission (Commission of Commerce)
  • Stempelherstellung
  • Anmeldung bei der Zollbehörde
  • Anmeldung bei der Devisenbehörde (SAFE)
  • Bankkontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals
  • Steueranmeldung
  • Eröffnung der Sozialversicherungs- und Wohnungsbaufondkonten

Die einzelnen Schritte wie folgt:

1. Beglaubigung und Legalisation des Handelsregisterauszugs in Deutschland 

Der Handelsregisterauszug (HRA oder HRB) der deutschen Muttergesellschaft muss vom Amtsgericht oder Landgericht vorbeglaubigt, dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)überbeglaubigt und schließlich von der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat in Deutschland legalisiert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa ein bis zwei Monate. Die Gültigkeitsdauer des beglaubigten und legalisierten Handelsregisterauszugs beträgt sechs Monate.

2. Vorregistrierung des Firmennamens

Der Firmenname ist bei der örtlichen Marktaufsichtsbehörde zu beantragen. Die Vorregistrierung des Firmennamens ist zwei Monate gültig.

3. Entwurf der Satzung

Anders als in Deutschland muss der Gesellschaftsvertrag eines neu gegründeten Unternehmens nicht von einem chinesischen Notar beglaubigt werden.

4. Beantragung einer Gewerbeerlaubnis (Business License)

Es ist nicht erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter (Legal Representative) des neuen Unternehmens nach China reist, um den Gründungsprozess abzuschließen. Die Gewerbeerlaubnis (Business License) für das neue Unternehmen ist bei der örtlichen Marktaufsichtsbehörde zu beantragen. Mit der Erteilung der Gewerbeerlaubnis ist das Unternehmen offiziell gegründet und kann mit den Geschäftsaktivitäten beginnen. Für einige Industrien, wie z. B. die Tabakindustrie, die Arzneimittelindustrie und die Industrie mit gefährlichen Chemikalien, ist außerdem eine gesonderte Betriebsgenehmigung und Produktionsregistrierung erforderlich.

5. Anmeldung bei der Handelskommission (Commission of Commerce)

Gemäß den „Maßnahmen zur Berichterstattung über ausländische Investitionen (Foreign Investment Reporting Measures)“ müssen ausländische Investoren oder Unternehmen mit ausländischen Investitionen ab dem 01. Januar 2020 ihre Investitionsdaten über das Unternehmensregistrierungssystem an die zuständige Handelskommission des Ortes der Registrierung melden.

6. Stempelherstellung 

Anders als in Deutschland gibt es in China nur einen Firmenstempel für ein Unternehmen. Chinesische Unternehmen verfügen in der Regel über einen Firmenstempel, einen Finanzstempel, einen Rechnungsstempel, einen Stempel des gesetzlichen Vertreters, einen Vertragsstempel und einen Zollstempel. Der Firmenstempel und der Stempel des gesetzlichen Vertreters werden in der Regel vom gesetzlichen Vertreter oder Geschäftsführer des Unternehmens verwaltet, der Finanzstempel und Rechnungsstempel werden in der Regel von der Finanzabteilung verwaltet und der Vertragsstempel in der Regel von der Geschäftsabteilung.

7. Anmeldung bei der Zollbehörde

Neue Unternehmen, die im Import- und Exportgeschäft tätig sind, sollten auch die „Zollanmeldung für die Ein- und Ausfuhr von Waren als Empfänger und Versender“ (Declaration of Import and Export Goods) vornehmen und die elektronische IC-Karte (Electronic Port Enterprise IC Card) beantragen.

8. Anmeldung bei der Devisenbehörde (SAFE)

Nach Erhalt der Geschäftslizenz soll das neue Unternehmen bei der örtlichen Devisenbehörde (SAFE) eine Devisenregistrierung (Foreign Exchange Registration) beantragen. Nach der Devisenregistrierung kann das Unternehmen mit der von der Devisenbehörde ausgestellten „Geschäftsregistrierungsbescheinigung“ (Foreign Exchange Certificate) bei einer Bank ein Kapitalkonto (Capital Contribution Account) eröffnen.

9. Bankkontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals

Das neue Unternehmen kann dann die Geschäftskonten bei einer lokalen chinesischen Bank oder einer Zweigstelle einer ausländischen Bank in China eröffnen. Im Gegensatz zum Geschäftskonto in Deutschland hat jedes Geschäftskonto in China seinen eigenen Zweck. Zu den häufig verwendeten Geschäftskonten gehören das Kapitalkonto (Capital Contribution Account), das Devisenkonto (Foreign Loan Account), das Basiskonto (Basic Deposit Account) und das Allgemeinkonto (General Deposit Account), auch Verrechnungskonto (Settlement Account) genannt. 

Das Kapitalkonto (Capital Contribution Account) bezeichnet RMB- oder Fremdwährungskonten (z. B. in USD oder EUR). Das Kapitalkonto steht nur ausländischen Unternehmen zur Verfügung und ist ein spezielles Konto für die Überweisung von eingetragenem Stammkapital durch ausländische (deutsche) Gesellschafter, das bei der Hausbank mit einer von der staatlichen Devisenbehörde (SAFE) ausgestellten „Geschäftsregistrierungsbescheinigung“ (Foreign Exchange Certificate) eingerichtet wird. Sobald das Kapitalkonto eröffnet ist, können ausländische (deutsche) Gesellschafter ihr eingetragenes Stammkapital überweisen.

Das Devisenkonto (Foreign Loan Account) bezeichnet RMB- oder Fremdwährungskonten (u. a. in USD oder EUR), z. B. ein Konto, das von einem Unternehmen eröffnet wird, um ein Gesellschafterdarlehen (Shareholder Loan) aufzunehmen.

Das RMB-Basiskonto (Basic RMB Deposit Account) kann für ein Unternehmen nur einmal eröffnet werden. Es muss zudem von der People‘s Bank of China genehmigt werden. In der Regel werden alle Barabhebungen, Steuerzahlungen, Zahlungen an die Sozialversicherung und Zahlungen an staatliche Behörden über das Basiskonto abgewickelt. Das Basiskonto ist auch das einzige Geschäftskonto, von dem Bargeld abgehoben werden kann. 

Allgemeinkonto (General Deposit Account) oder Verrechnungskonto (Settlement Account) bezeichnen RMB- oder Fremdwährungskonten (z. B. in USD oder EUR). Das RMB-Allgemeinkonto soll bei einer anderen Bank als derjenigen eröffnet werden, bei der das Basiskonto geführt wird. Unternehmen können mehrere Allgemeinkonten eröffnen. 

Aufgrund der Ungewissheit von Wechselkursschwankungen empfiehlt es sich für Unternehmen mit vielen Import- und Exportgeschäften, zur Verringerung des Risikos beim Umtausch von Euro oder US-Dollar in RMB ein Fremdwährungsverrechnungskonto zu eröffnen, sodass die aus dem Ausland erhaltenen Euro in RMB umgetauscht werden können, wenn der Wechselkurs hoch ist.

Der Unterschied zwischen einem Basiskonto und einem Allgemeinkonto besteht darin, dass von einem Allgemeinkonto kein Bargeld abgehoben werden kann.

Hinweis: Innerhalb von 15 Tagen nach der Eröffnung des RMB-Basiskontos oder anderer Geschäftskonten sollte das neue Unternehmen alle Geschäftskonten schriftlich beim örtlichen Finanzamt anmelden.

10. Steueranmeldung 

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis (Business License) muss das neue Unternehmen beim örtlichen Finanzamt die Steueranmeldung und die Registrierung als allgemeiner Steuerzahler (General VAT Taxpayer) beantragen und dem Finanzamt das Finanz- und Buchhaltungssystem oder die Finanz- und Buchhaltungssoftware zur Registrierung vorlegen.

Da die Anforderungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind, empfiehlt es sich im Voraus mit dem örtlichen Finanzamt zu klären, ob der gesetzliche Vertreter und die verantwortliche Person für das Finanzwesen des neuen Unternehmens zunächst mit ihrem echten Namen (Real-Name Authentication) bürgen müssen. Das Finanzamt wird die Steuer- und Rechnungsarten (Fapiao) je nach Branche, Größe des Unternehmens und Umfang der Geschäftstätigkeit prüfen.

Das neue Unternehmen muss außerdem einen Tax UKey erwerben, USt-Rechnungen (Fapiao) in Papierform und elektronische USt-Rechnungen (Fapiao) beantragen.

Nach der Steueranmeldung muss das neue Unternehmen jeden Monat, jedes Quartal und jedes Jahr innerhalb der vorgeschriebenen Fristen Steuererklärungen (auch Nullerklärungen) abgeben.

11. Eröffnung der Sozialversicherungs- und Wohnungsbaufondskonten

Bevor ein Unternehmen Sozialversicherungs- und Wohnungsbaufondszahlungen für seine Mitarbeiter leisten kann, muss es die separaten Konten bei der Sozialversicherungsbehörde (HR und Social Security Bureau) und bei der Behörde des Wohnungsbaufonds (Housing Fund Management Center) beantragen, um Informationen über die Sozialversicherung und den Wohnungsbaufonds (Social Security and Housing Fund) für die Mitarbeiter des Unternehmens getrennt speichern zu können. Erst nach Eröffnung der Konten kann das Unternehmen die fünf Zweige der Sozialversicherung und den Wohnungsbaufonds für seine Mitarbeiter entsprechend zur Verfügung stellen.

Frage 6: Welches sind die wichtigsten Steuerarten und -sätze in China?

1. Umsatzsteuer (USt. / VAT: Valued-Added Tax) 

Wie in Deutschland basiert die USt in China auf dem Nettopreis von Waren oder Dienstleistungen und wird zu vier Sätzen von 13 % , 9 % , 6 % und 0 % für allgemeine Steuerzahler (General VAT Tax Payer) sowie zu zwei Sätzen von 5 % und 3 % (1 % ) für Kleinsteuerzahler (Small-Scale VAT Tax Payer) – je nach der steuerpflichtigen Geschäftstätigkeit – erhoben. Streng genommen ist die USt. keine Steuerbelastung für Unternehmen, da der eigentliche Träger der USt. der Endverbraucher und nicht das Unternehmen ist, weshalb die USt. auch als Umsatzsteuer bezeichnet wird. Es gibt zwei Arten von Unternehmen als Umsatzsteuerzahler: Allgemeine Steuerzahler (General VAT Tax Payer) und Kleinsteuerzahler (Small-Scale VAT Tax Payer). Ein Unternehmen muss sich als allgemeiner Steuerzahler registrieren lassen, wenn der Jahresumsatz (netto) mehr als fünf Millionen RMB übersteigt. Der Jahresumsatz (brutto) von Kleinsteuerzahlern darf fünf Millionen nicht übersteigen. 

1.1 Umsatzsteuerzahler sind vorsteuerabzugsberechtigt

Die wichtigsten Steuersätze lauten wie folgt:

  • Verkauf oder Einfuhr von Waren (mit Ausnahme der mit 9 %* aufgeführten Waren), Erbringung von Verarbeitungs-, Reparatur- und Ersatzleistungen: 13 % 
  • Installationsdienstleistungen inkl. Dienstleistungen für die Installation, Montage und Inbetriebnahme von Maschinen: 9 % 
  • Moderne Dienstleistungen inkl. Wartung von Maschinen, technische Dienstleistungen, Beratungsdienste, Ausbildungsdienste: 6 % 
  • Export von Waren, grenzüberschreitende Dienstleistungen: 0 % 

* 9 % : Verkauf oder Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (einschließlich Getreide), Wasser, Heizung, Flüssiggas, Erdgas, essbarem Pflanzenöl, Kaltgas, Warmwasser, Gas, Kohleprodukten für den Hausgebrauch, Speisesalz, landwirtschaftlichen Maschinen, Futtermitteln, Pestiziden, landwirtschaftlichen Folien, Düngemitteln und Biogas, Dimethylether, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, audiovisuellen Produkten sowie elektronischen Veröffentlichungen.

Umsatzsteuer für allgemeine Steuerzahler = aktuelle Ausgangssteuer - aktuelle Vorsteuer

  • Eingangssteuer = Einkaufspreis (netto) x Umsatzsteuersatz
  • Ausgangssteuer = Verkaufspreis (netto) x Umsatzsteuersatz
  • Verkaufspreis (netto) = Verkaufspreis (brutto) / (1 + Umsatzsteuersatz)

Hinweis: Wenn die Vorsteuer aus dem Einkauf größer als die Umsatzsteuer aus dem Verkauf ist, ergibt sich ein Vorsteuerüberschuss. In der USt-Voranmeldung wird der Vorsteuerüberschuss auf den nächsten Zeitraum übertragen. Anders als in Deutschland zahlt das Finanzamt neu gegründeten Unternehmen in der Regel keine USt aus (außer im Falle von Handelsgesellschaften mit Exportgeschäft).

1.2 Kleinsteuerzahler sind nicht vorsteuerabzugsfähig

Die wichtigsten Steuersätze lauten wie folgt:

  • Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen: 3 % (vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 um 1 % reduziert)
  • Verkauf von Grundstücken: 5 % 
  • Umsatzsteuer des Kleinsteuerzahlers = Verkaufspreis (netto) x Umsatzsteuersatz 
  • Verkaufspreis (netto) = Verkaufspreis (brutto) / (1 + Umsatzsteuersatz)

2. Zusatzsteuern (Surtaxes)

Unternehmen, die Umsatzsteuer zahlen, unterliegen auch der Zusatzsteuer, sie wird auf der Grundlage der tatsächlich gezahlten USt. berechnet.

  • Bau- und Instandhaltungssteuer (City Maintenance and Construction Tax): Städte: 7 %, Kreise: 5 %; Sonstige: 1 %
  • Bildungszuschlag (Education Surcharge): 3 %
  • lokaler Bildungszuschlag (Local Education Surcharge): 2 %

Unterschiedlicher Zuschlagssatz in verschiedenen Regionen

Zusatzsteuern = zu zahlende USt x 12 % 

Hinweis: Unternehmen, die Verbrauchersteuer zahlen, unterliegen auch der Zusatzsteuer. Sie wird auf der Grundlage der tatsächlich gezahlten Verbrauchersteuer berechnet.

3. Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax: CIT, Enterprise Income Tax: EIT)

  • Standardsatz: 25 % 
  • High-New-Tech-Unternehmen: 15 %  
  • Kleine und ertragsschwache Unternehmen: 20 %*
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen < 3 Mio. RMB: Effektiver KSt: 5 % (25 % x 20 % ) bis zum 31.12.2024

*Kriterien für kleine und ertragsschwache Unternehmen: 

  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen: < 3 Mio. RMB, 
  • Zahl der Beschäftigten: < 300 Mitarbeiter und
  • Gesamtvermögen: < 50 Mio. RMB

4. Stempelsteuer (Stamp Duty: SD)

Die Stempelsteuer ist von juristischen und natürlichen Personen zu entrichten, die in China Kauf- und Verkaufsverträge, Verarbeitungs- und Bauverträge, Immobilienleasing, Warentransport, Lagerung und Verwahrung, Kredite, Sachversicherungen, technische Verträge oder Dokumente vertraglicher Art, Dokumente zur Eigentumsübertragung, Geschäftsbücher, Rechte und Lizenzen vereinbaren/abschließen. Steuersätze: 0,05 % , 0,03 % , 0,1 % , 0,025 % (je nach Vertrag), 5 RMB.

5. Persönliche Einkommensteuer (Individual Income Tax: IIT) 

Das Gesamteinkommen setzt sich aus vier Posten zusammen: Einkommen aus Löhnen und Gehältern, Vergütung für persönliche Dienstleistungen, Autorenhonorare und Lizenzgebühren. Es gelten progressive Steuersätze von 3 % bis 45 % .

Anders als in Deutschland, wird in China das kumulative Abzugsverfahren (Cumulative Withholding Method) angewandt, das sich dadurch charakterisiert, dass die Lohnsteuer zu Beginn des Jahres niedriger und am Ende des Jahres höher ist. Ein Arbeitnehmer, der in China ein Gehalt bezieht, bekommt also zu Beginn des Jahres ein höheres Nettogehalt und am Ende des Jahres ein niedrigeres Nettogehalt. Das heißt, ein Mitarbeiter in China bekommt ein monatlich schwankendes Nettogehalt, während das monatliche Bruttogehalt gleichbleibt. 

 

Steuertabelle für das konsolidierte Einkommen (Comprehensive Income)
Stufe Zu versteuerndes Einkommen in RMB/Jahr* Steuersätze Schnellabzug in RMB
1 < 36.000 3% 0
2 36.001-144.000 10% 2.520
3 144.001-300.000 20% 16.920
4 300.001-420.000 25% 31.920
5 420.001-660.000 30% 52.920
6 660.001-960.000 35% 85.920
7 > 960.000 45% 181.920

 

Anmerkung:

  • Das in dieser Tabelle genannte jährliche zu versteuernde Einkommen bezieht sich auf das Gesamteinkommen eines in China ansässigen Steuerpflichtigen (Tax Resident for PRC, natürliche Person) gemäß Artikel 6 des „individuellen Einkommensteuergesetzes der VR China“ . Die Höhe des Einkommens in jedem Steuerjahr wird um 60.000 RMB und Sonderabzüge sowie sonstige abgezogene Salden reduziert, die nach dem Gesetz bestimmt werden.
  • Monatliche persönliche Einkommensteuer (Individual Income Tax: IIT) = (Monatsbruttogehalt - pauschale Abzug von Werbungskosten 5.000 RMB - Arbeitnehmerbeiträge zu „Sozialversicherung und Housing Fund“) x geltender Steuersatz - Schnellabzug.
  • Pauschaler Abzug von Werbungskosten 5.000 RMB/Monat bzw. 60.000 RMB/Jahr.
  • Nicht in China ansässige Steuerpflichtige (natürliche Personen), die Einkünfte aus Löhnen oder Gehältern, Arbeitsvergütungen, Autorenhonoraren oder Lizenzgebühren erhalten, berechnen den steuerpflichtigen Betrag auf der Monatsbasis und gemäß dieser Steuertabelle.

Frage 7: Welche Buchführungs- und Steuerpflichten hat ein neues Unternehmen nach seiner Gründung?

1. Buchführungspflichten

Das neue Unternehmen muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung der Gewerbeerlaubnis (Business License) steuerlich registrieren lassen. Innerhalb desselben Monats sollen die Geschäftsbücher eingerichtet und bereits geführt sowie aufbewahrt und Rechnungen (Fapiaos: VAT invoices) beantragt, ausgestellt und aufbewahrt werden.

Das Finanz- und Buchhaltungssystem oder die Bilanzierung und die Finanz- und Buchhaltungssoftware des neuen Unternehmens ist dem Finanzamt zur Eintragung vorzulegen.

2. Rechnungslegung und Steuererklärungspflichten

Nach der Erstellung des ersten Monatsabschlusses ist die Steuererklärung im Folgemonat fällig.

Unternehmen, die sich für die „China Accounting Standards for Business Enterprises: CAS“ entschieden haben, sollten monatliche (vierteljährliche) Finanzberichte, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung erstellen und dem Finanzamt vorlegen, und Steuererklärungen einreichen.

3. Pflicht der Nullmeldung bei der Steuererklärung

3.1 Umsatzsteuer-Nullmeldung

  • Allgemeine Steuerzahler (General VAT Tax Payer) können eine Nullmeldung für die Umsatzsteuer beim Finanzamt einreichen, wenn im laufenden Zeitraum keine Umsatzsteuer und Vorsteuer anfallen.
  • Kleinsteuerzahler (Small-Scale VAT Tax Payer) können eine Nullmeldung für die Umsatzsteuer beim Finanzamt einreichen, wenn das steuerpflichtige Einkommen im laufenden Zeitraum Null beträgt.

3.2 Körperschaftsteuer-Nullmeldung

Wenn der Steuerpflichtige in der laufenden Periode keine Geschäftstätigkeit ausübt und keine Einnahmen und Kosten hat, kann eine KSt.-Nullerklärung abgeben werden.

Hinweis: Dauerhafte Nullmeldungen wirken sich auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens aus. Rechnungen (Fapiaos, VAT Invoices) werden vom Finanzamt herabgestuft und gekürzt, das elektronische Konto des Unternehmens wird gesperrt. Wenn es drei bis sechs Monate lang nicht entsperrt wird, wird es in die schwarze Liste des Steuersystems aufgenommen und es besteht die Gefahr, dass die Gewerbeerlaubnis (Business License) entzogen wird.

4. Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer- und Zusatzsteuer-Voranmeldungen

4.1 Allgemeine Steuerzahler (General VAT Tax Payer)

Die allgemeinen Steuerpflichtigen reichen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich ein, wobei die Frist für die Abgabe bis zum 15. des Folgemonats* läuft.

4.2 Kleinsteuerzahler (Small-Scale VAT Tax Payer)

Kleinsteuerzahler können ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben. Für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung läuft die Abgabefrist bis zum 15. des Folgemonats*. Für vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen läuft die Abgabefrist bis 15 Tage nach Ablauf eines jeden Quartals*.

Hinweis: In Deutschland gibt es eine Umsatzsteuerjahreserklärung. In China gibt es keine Umsatzsteuerjahreserklärung.

4.3 Zusatzsteuer (Surtaxes)

Der Steuerpflichtige ist außerdem verpflichtet, bei der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch eine Zusatzsteuer-Voranmeldung abzugeben.

5. Meldepflichten zur Stempelsteuer (Stamp Duty: SD)

Die Stempelsteuer wird monatlich abgegeben, und die Abgabefrist läuft bis zum 15. des Folgemonats*.

6. Monatliche Einkommensteuererklärungspflicht

Wenn ein Unternehmen Löhne und Gehälter an seine Mitarbeiter zahlt, zieht der Arbeitgeber die Einkommensteuer (Individual Income Tax: IIT, in Deutschland „Lohnsteuer“ genannt) jeden Monat direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und führt sie monatlich an das Finanzamt ab. Die Abgabefrist ist bis zum 15. des Folgemonats*.

7. Pflicht zur Abgabe (monatlich) vierteljährlicher Körperschaftsteuer-Voranmeldungen

Die KSt. für Unternehmen ist (monatlich) vierteljährlich im Voraus zu zahlen und wird am Ende des Jahres insgesamt angerechnet, wobei Erstattungen und Nachzahlungen anfallen. Die Frist für die Einreichung läuft bis 15 Tage nach Ablauf eines jeden (Monats) Quartals*.

*Für gesetzliche Feiertage und Wochenenden werden die Abgabefristen verschoben.

8. Quellensteuerpflicht

Zahlungen von Dienstleistungsgebühren, Lizenzgebühren, Zinsen, Dividenden und Gewinnausschüttungen von einer inländischen Gesellschaft (China) an eine ausländische Gesellschaft (Deutschland) unterliegen der Quellensteuerpflicht. Wenn der Zahlungsbetrag 50.000 USD übersteigt, muss das inländische Unternehmen den Vertrag (oder die Vereinbarung, bei fremdsprachigen Verträgen mit chinesischer Übersetzung) und die Rechnung (Fapiao) beim Finanzamt einreichen, um die Steuer anzumelden und abzuführen, und dann mit den Steuerbelegen, dem Vertrag und der Rechnung zum Bankschalter gehen, um die Überweisung ins Ausland (Deutschland) zu tätigen.

9. Sonstige steuerliche Meldepflichten

Umweltschutzsteuer, städtische Bodennutzungssteuer, Grunderwerbssteuer, Ackerlandnutzungssteuer, Grundsteuer, Fahrzeug- und Schiffssteuer, Ressourcensteuer, Urkundensteuer usw.

10. Pflicht zur Anmeldung des Beschäftigungssicherungsfonds für Behinderte (Disabled Persons' Employment Security Fund)

Die Beiträge zum Beschäftigungssicherungsfonds für Behinderte werden jährlich berechnet und abgeführt. Der Meldezeitraum für die Beiträge läuft vom 1. August bis zum 30. September jedes Jahres.

11. Plichten zur Jahresabschlusserstellung (JAE) und zur Jahresabschlussprüfung (JAP)

Gemäß Artikel 175 des „Gesellschaftsrechts der Volksrepublik China (Company Law of the People's Republic of China)“4: soll das Unternehmen am Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen und prüfen lassen.

12. Pflichten zur Abgabe der jährlichen KSt.-Erklärung

Die Frist für die Einreichung der jährlichen KSt.-Erklärung läuft bis zum 31. Mai des Folgejahres5. Das Unternehmen soll den Jahresabschluss spätestens vor der jährlichen KSt.-Erklärung aufgestellt oder geprüft haben.

13. Offenlegungspflichten

Gemäß den „Maßnahmen zur Berichterstattung über ausländische Investitionen (Foreign Investment Reporting Measures)“6 müssen ausländisch investierte Unternehmen jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni den letzten Jahresbericht über das Nationale System zur Veröffentlichung von Kreditinformationen für Unternehmen (National Enterprise Credit Information Publicity System) an die zuständigen Provinzhandelsbehörden (Commerce Authorities) übermitteln. Es ist wichtig zu beachten, dass die Offenlegung des Jahresberichts in China sich von der Offenlegung des Jahresabschlusses in Deutschland, über den Bundesanzeiger, unterscheidet. In Deutschland wird in der Regel im Bundesanzeiger der Jahresabschluss, inkl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang usw., offengelegt. Mittelgroße Unternehmen können eine vereinfachte Offenlegung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vornehmen.

In China enthält der Jahresbericht eines Unternehmens in der Regel: grundlegende Informationen über das Unternehmen, den Betriebsstatus (wie Eröffnung, Schließung, Liquidation usw.), die Kapitaleinlage der Gesellschafter (Zeitpunkt und Höhe der Kapitaleinzahlung), Angabe, ob es eine Website oder einen Online-Shop gibt, Angaben zur Übertragung von Anteilen, Angaben zu Investitionen oder zum Erwerb von Anteilen anderer Unternehmen, die Vermögenswerte des Unternehmens, Angaben zu externen Garantien, die Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der versicherten Mitarbeiter, SV-Beitragssatz des Arbeitgebers, Angaben zu den ergänzenden Informationen des Unternehmens, Geschäftsumfang, gesamte Gehaltskosten aller Mitarbeiter, Rechte am geistigen Eigentum, Anleger und ihre eigentlichen Verantwortlichen (natürliche Personen), im Ausland investierte Betriebe, Schulden und Verbindlichkeiten, Steuerbefreiungen für importierte Ausrüstungen sowie Aktiva und Passiva.

Frage 8: Was müssen ausländisch investierte Unternehmen bei der Beantragung von Gesellschafterdarlehen (Foreign Loan / Shareholder Loan) beachten?

Zunächst muss ein Darlehensvertrag erstellt werden, der wichtige Bedingungen wie Darlehensbetrag, Währung, Zinssatz, Laufzeit, Zweck und Rückzahlungsplan enthält. Dieser Vertrag sollte innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Unterzeichnung bei der örtlichen Devisenbehörde (SAFE) eingereicht werden. Dem Vertrag sollte eine chinesische Übersetzung beigefügt werden, wenn er auf Englisch oder Deutsch abgefasst ist. Der Zinssatz für das Darlehen sollte dem marktüblichen Zinssatz in China entsprechen. Nach dem Registrierungsverfahren muss das Unternehmen ein separates Konto für Gesellschafterdarlehen (Shareholder Loan) bei der örtlichen Bank eröffnen. Die Verwendung der ausländischen Fremdmittel sowie die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen werden über die Bank abgewickelt. Ausländisch investierte Unternehmen sollten auch eine Kopie des geprüften Jahresabschlusses des Vorjahres oder des letzten Zeitraums vorlegen.

Ausländisch investierte Unternehmen können bei der erstmaligen Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Shareholder Loan) zwischen dem „Borrowing-Gap-Modell“ und dem „Full-Coverage-Modell“ wählen. Es ist ratsam, sich im Voraus bei der örtlichen Behörde der SAFE zu erkundigen, ob das einmal gewählte Modell noch geändert werden kann.

Nach dem „Borrowing-Gap-Modell“ entspricht der maximalen Höhe des aufzunehmenden Gesellschaftsdarlehens, die das ausländisch investierte Unternehmen aufnehmen kann = (Gesamtinvestition - registriertes Eigenkapital) x eingezahltes Eigenkapital/registriertes Eigenkapital.

Im Rahmen des „Full-Coverage-Modell“ darf der Höchstbetrag des Gesellschafterdarlehens des ausländisch investierten Unternehmens das 2,5-fache* des Nettovermögens des letzten geprüften Jahresabschlusses (keine Banks) generell nicht überschreiten.

*Die Berechnungsformel des „Full Coverage” Modells ist komplex, der Faktor 2,5 dient nur als Referenz, unterschiedliche Währungen und Kreditlaufzeiten usw. beeinflussen die Parameter.

Frage 9: Aus welchen Kategorien bestehen Gehaltskosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern in China?

Wie in Deutschland bestehen die Gehaltkosten in China hauptsächlich aus den Löhnen und Gehältern (brutto) und den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung (plus ca. 30% des Bruttolohns). Der Nettolohn ergibt sich durch den Abzug der persönlichen Einkommensteuer (Individual Income Tax: IIT, in Deutschland auch Lohnsteuer genannt) und Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt. Wie in Deutschland, behält der Arbeitgeber in China vom Gehalt der Arbeitnehmenden Lohnsteuern und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und zum Wohnungsbaufond (Housing Fund) ein. Diese führt der Arbeitgeber dann ab. Das Nettogehalt wird vom Unternehmen direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Frage 10: Was umfasst die chinesische Sozialversicherung und der Wohnungsbaufond (Housing Fund) in China?

Die deutsche Sozialversicherung gliedert sich in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Arbeitsunfall- und Pflegeversicherung, wobei die Arbeitsunfallversicherung gesondert nur vom Arbeitgeber getragen wird. Der Anteil der deutschen Sozialversicherung beträgt etwa 40%, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen.

Die chinesische Sozialversicherung (fünf Versicherungszweige und der Wohnungsbaufond) umfasst die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Arbeitsunfall- und Mutterschaftsversicherung sowie den Wohnungsbaufonds, wobei die Arbeitsunfall- und die Mutterschaftsversicherung gesondert nur vom Arbeitgeber getragen werden. In Deutschland gibt es keinen Wohnungsbaufond. In China zahlt der Arbeitgeber etwa 30% der Sozialversicherung und der Arbeitnehmer zahlt etwa 15%.

Wenden Sie sich bei buchhalterischen, steuerlichen und rechtlichen Fragen zur Unternehmensgründung in China gerne an china.desk@bdp-team.de. Unser bdp China Desk Team berät und unterstützt Sie gerne.

bdp China Desk: One-Stop-Agency für Unternehmensgründungen

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Quellen

  1. „Vorläufige Bestimmungen über das Verhältnis von Stammkapital zu Gesamtinvestitionen in chinesisch-ausländischen Joint Ventures“ (1987)  
    Nationale Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China (National Development and Reform Commission)
  2. „Maßnahmen zur Berichterstattung über ausländische Investitionen“ (2020)  
    Staatliche Verwaltung für Marktaufsicht und Verwaltung (State Administration for Market Regulation)
  3. „Einkommensteuergesetz der Volksrepublik China“ (2018)  
    Staatliches Finanzamt (State Taxation Administration)
  4. „Gesellschaftsrecht der Volksrepublik China” (2004)  
    Handelsministerium der VR China (Ministry of Commerce of the PRC)
  5. „Verwaltungsmaßnahmen für die Regelung der KSt.“ (2009)  
    Staatliches Finanzamt (State Taxation Administration)
  6. „Maßnahmen zur Meldung von Informationen über ausländische Investitionen“ (2020)  
    Staatliche Verwaltung für Marktaufsicht und Verwaltung (State Administration for Market Regulation)

Von: Fang Fang (Partnerin bei bdp China), Frank Yang (Rechtsanwalt), Ricky Ma (Leiter des Steuerteams), Yolanda You (CICPA/ Senior Auditor) 

Übersetzung: Fang Fang (Partnerin bei bdp China), Sara Zimmermann (Senior Consultant), Vitus Klatt (Audit Assistant)