Das Berliner Restrukturierungsforum diskutierte, ob in der Sanierung mehr als nur materielle Vermögenswerte zu berücksichtigen sind

Nicht zuletzt seit der Insolvenz von Schlecker mit dem Für und Wider einer Transfergesellschaft und der damit verbundenen Diskussion über den Umgang mit 11.000 zu kündigenden Arbeitnehmern ist die Frage des Umgangs mit denjenigen, die im Rahmen einer Sanierung Verluste erleiden, wieder auf der Tagesordnung. Und diesem Fragenkomplex widmeten sich auch die Teilnehmer des Berliner Restrukturierungsforums.

„Das Berliner Restrukturierungsforum soll eine dauerhafte Einrichtung werden. Es ist offen für alle, die sich an der Konzeption und Organisation beteiligen möchten.“

Burkhard Jung
Partner hww wienberg wilhelm

bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann steckte als Moderator den weiten Problemhorizont ab: Hätte etwa die frühzeitige Erstellung eines Sanierungskonzeptes nach den Maßgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6) eine bessere Lösung ermöglicht? Wäre ein Vorgehen nach der neuesten Entwurfsfassung des IDW (IDW ES6) besser gewesen? Kann überhaupt in einem solchen Konzept die Zukunft eines Unternehmens angemessen geplant werden und können dabei auch andere als nur materielle Werte berücksichtigt werden? Was kann die Insolvenzverwaltung mehr tun als der gesetzlichen Pflicht nachkommen, den bestmöglichen wirtschaftlichen Ertrag für die auch weiterhin am Unternehmen beteiligten Stakeholder herauszuholen? Muss bei einer Sanierung mehr geschützt werden als die Aktiva der Gesellschaften?

„In Sanierungsverfahren finden die Stakeholder in der Regel nicht allein miteinander Lösungen. Damit diese Prozesse konstruktiv sind, müssen sie vielmehr durch externe Berater strukturiert und angeleitet werden.“

Dr. Michael Bormann
bdp-Gründungspartner

Den Tenor der Antworten hatte Norbert Strecker, Partner CIC Corporate Intensive Care, in seinem Impulsreferat vorgegeben: „Die Herstellung einer dauerhaften Geschäftsfähigkeit ist nicht unmoralisch.“ Man dürfe sich nicht von Moralisierern, die nur kritisieren, aber keine Verantwortung übernehmen, davon abhalten lassen, so früh wie möglich die richtigen Veränderungen einzuleiten, und seien die nötigen Maßnahmen auch noch so schmerzhaft.

Dem stimmte Peter Henkel, Direktor Zentrale Kundenbetreuung IKB Deutsche Industriebank AG, ausdrücklich zu: „Das Ziel des Sanierungsmanagements in der Bank ist es, die bestehenden Forderungen so gut wie möglich zu befriedigen.“ Das bedeute aber nicht, dass man nur eine Tunnelperspektive verfolge. Vielmehr sei ein „ganzheitlicher Ansatz“ am Erfolg versprechendsten. Dabei dürfe auch nicht vergessen werden, dass auch das Verhalten der Sanierungsabteilung das Image der Bank mitbestimme, was wiederum den Erfolg des Vertriebs beeinflusse.

Henkerknechte des Kapitalismus

Dr. Helmut Balthasar, Rechtsanwalt und Partner bei GÖRG Rechtsanwälte, übernahm mit Verve die Kontraposition: „Wir sind alle Henkersknechte des Kapitalismus. Und deshalb pflegen wir eine marktpositivistische Haltung und funktionieren innerhalb des Systems. Wir dürfen aber Andere, die diese Haltung nicht teilen, nicht einfach als moralisierende Gutmenschen abtun.“ Diese seien historisch für Errungenschaften wie die Sozialversicherung verantwortlich, die das System als solches nicht hergebe.  Aber auch Balthasar sah keine Verpflichtung, „Tote zu beatmen“.

„Ziel des Sanierungsmanagements in der Bank ist es selbstverständlich, die bestehenden Forderungen so gut wie möglich zu befriedigen. Aber wir haben dabei natürlich keinen Tunnelblick.“

Peter Henkel
Direktor Zentrale Kundenbetreuung IKB Deutsche Industriebank AG

So war sich das Podium einig in der Beurteilung von Krisenunternehmen, die der Banker Peter Henkel so formulierte: „Für jede Unternehmenskrise gibt es Ursachen. Und die müssen beseitigt werden. Bei einer erfolgreichen Sanierung muss am Schluss wieder eine Rendite erzielt werden.“

Patrick Ziechmann, Partner PWC Business Recovery Services, wurde von Moderator Bormann danach befragt, wie er die Managementbescheinigung des neuen IDW-Entwurfs ES6 beurteile, und ob mit der schriftlichen Zusicherung des Managements, die konzipierten Maßnahmen zu unterstützen und auch umzusetzen, die alte Begrifflichkeit der Sanierungswürdigkeit wieder eingeführt werde.

„Konsensuale Lösungen erhalten die meisten materiellen Werte. Eine Orientierung am Konsensprinzip ist daher sehr sinnvoll. Weitergehende moralische Werte werden durch die Rechtsordnung im Verfahren sichergestellt.“

Patrick Ziechmann
Partner PWC Business Recovery Services

Ziechmann interpretierte die Managementbescheinigung nicht als Wiederbelebung des Begriffs der Sanierungswürdigkeit, sondern im Kontext von praktischen Nöten: „Papier ist geduldig. Wir alle haben erlebt, wie Konzepte zwar aufgeschrieben, aber nicht umgesetzt werden. Dies zu ändern gibt es verschiedene Wege. Man kann das Management durch externe Berater verstärken. Und man kann es auch auf die Ziele der Sanierung verpflichten.“ Eine Orientierung an der Sanierungswürdigkeit bestehe dennoch: „Jeder Stakeholder muss sich positiv oder negativ zum Sanierungskonzept verhalten und trifft damit eine Entscheidung über die Sanierungswürdigkeit.“

Aversion gegen Gutachtenunwesen

Generell bestand auf dem Podium eine Aversion gegen das „Gutachtenunwesen“, so Peter Henkel. Dr. Helmut Balthasar, der dann in den Unternehmen auftaucht, wenn über die Insolvenzantragspflicht zu entscheiden ist, beachtet die detaillierten S6-Gutachten nicht. „Die Situationsanalyse muss sich auf wenige Knackpunkte reduzieren lassen.“ Dies relativierte Norbert Strecker und machte auf den Zeitpunkt der möglichen Intervention aufmerksam: „Solange eine Handlungs- und Steuerungsfähigkeit im Unternehmen noch gegeben ist, muss die Analyse tiefer einsteigen.“

„Wir sind Henkersknechte des Kapitalismus. Aber wer wie die Gewerkschaften unseren Marktpositivismus nicht teilt, darf nicht einfach als moralisierender Gutmensch abgetan werden.“

Dr. Helmut Balthasar
Rechtsanwalt und Partner GÖRG Rechtsanwälte

Für Peter Henkel wird zu oft aus Unsicherheit nach S6 gerufen, weil die Akteure sich sowohl gegenüber den eigenen Gremien als auch gegenüber drohenden Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters absichern wollen. Als eine Kriterien- und Checkliste, die sicherstellt, „dass man nichts vergessen hat“, hielten aber alle Diskutanten die IDW-Vorgaben für sinnvoll. Man dürfe sich aber nicht wie die „Excel-Freaks von der Insel“ (Balthasar) im Detail verlieren und dabei die offensichtlichen Knackpunkte übersehen.

Zurückhaltung beim ESUG

Im Großen und Ganzen beurteilte das Podium auch die Neuerungen des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) zurückhaltend. In der überwiegenden Zahl der Fälle bedeute auch zukünftig die Insolvenz ein Scheitern des Unternehmens. Patrick Ziechmann stellte zwar vorsichtig fest, dass seit März 2012 Anträge früher gestellt werden. Aber er machte auch auf eine gewisse Dialektik des neuen Rechts aufmerksam, wenn er feststellte, dass das Insolvenzverfahren faktisch ein „Gläubigerschutzverfahren“ sei, das den Gläubiger stärke. Das ESUG bringe jetzt aber auch viele Regelungen, die den Schuldner stärken.

Scheitern des Unternehmens bleibt Normalfall im Insolvenzverfahren

Das Schutzschirmverfahren wie auch die erleichterte Eigenverwaltung kommt nur für sehr wenige Unternehmen überhaupt infrage. Es müsse, so Henkel, die Qualität des Managements sehr kritisch betrachtet werden, damit nicht der „Bock zum Gärtner“ wird. Für Anwalt Balthasar kommen Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung nur zusammen infrage. Der Schutzschirm könne dazu dienen, die Eigenverwaltung besser vorzubereiten. Das sei aber nur für Unternehmen anwendbar, die bereits Fortschritte, aber noch nicht den endgültigen Erfolg in einem aussichtsreichen Sanierungsprozess erzielt haben und deren Management durch externe Berater verstärkt worden ist. Für börsennotierte Unternehmen ändere sich gar nichts, weil dort kein Management schon wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren einleiten könne.

„Jede Sanierungssituation ist durch extrem heterogene Interessenlagen bestimmt. Es ist nicht unmoralisch, auf Interessen zu bestehen. Niemand kann zum Verzicht oder Nachgeben gezwungen werden.“

Norbert Strecker
Partner CIC Corporate Intensive Care Strecker & Partner

Die Diskutanten erörterten auch die Frage, welche Rolle externe Berater für die Strukturierung der Problemlösungsprozesse in der Sanierung spielen können. Peter Henkel sah eine wichtige Aufgabe darin, die Führung im Prozess zu übernehmen. Die dürfe sich nicht im Sanierungscontrolling erschöpfen, sondern müsse zwischen Banken, Hedgefonds, Kreditversicherer und Gesellschaftern koordinieren und kommunizierend den Entscheidungsfindungs- und Sanierungsprozess steuern.

Richter als Hüter der Moral?

Dr. Helmut Balthasar erinnerte an frühere „Moralisierungsversuche“, als erwogen wurde, den unparteiischen Insolvenzrichtern nach französischem Vorbild eine größere Rolle zu geben, dass aber die Richterschaft die Ersten gewesen seien, die diese Rolle ablehnten.

Für Norbert Strecker ist „jede Sanierungssituation durch extrem heterogene Interessenlagen bestimmt. Es ist nicht unmoralisch, auf Interessen zu bestehen. Kein Beteiligter kann zum Verzicht oder Nachgeben gezwungen werden.“ Peter Henkel spitzte dies zu und erläuterte, dass das mögliche Scheitern aber durchaus produktiv für die Problemlösung sein könne, wenn die Konflikte auf die ökonomischen Interessen eingedampft würden.

Patrick Ziechmann wies darauf hin, dass konsensuale Lösungen die meisten materiellen Werte erhalten. Deshalb sei die IDW-Orientierung am Konsensprinzip sehr sinnvoll. „Die Berücksichtigung von weiteren moralischen Werten, die darüber hinausgehen, wird durch die geltende Rechtsordnung sichergestellt.“

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