Sanieren statt liquidieren // Teil G Agieren Sie umsichtig!
In Krisenunternehmen lauern sowohl für die Geschäftsführung aber auch für die Gesellschafter Gefahren, für ihr Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden.
In Krisenunternehmen lauern sowohl für die Geschäftsführung aber auch für die Gesellschafter Gefahren, für ihr Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden.
Kapitel 17: Haftung der Gesellschafter Auch Inhaber können persönlich haften müssen
In Krisenunternehmen ist nicht nur die Geschäftsführung erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt, sondern auch die Gesellschafter
In Krisenunternehmen ist nicht nur die Geschäftsführung erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt, sondern auch die Gesellschafter
Kapitel 16: Haftung des Geschäftsführers Seien Sie sich der Risiken bewusst!
In Krisenunternehmen lauert für den Geschäftsführer einer GmbH stets die Gefahr, für sein Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden
In Krisenunternehmen lauert für den Geschäftsführer einer GmbH stets die Gefahr, für sein Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden
Kapitel 15: Grundzüge des Schutzschirmverfahrens Vollstreckungsschutz erhalten und sichern
Das Schutzschirmverfahren ist ein sehr sinnvolles Instrument, um Restrukturierungsmaßnahmen bei einer nahenden Krise planvoll und zielorientiert anzustoßen.
Das Schutzschirmverfahren ist ein sehr sinnvolles Instrument, um Restrukturierungsmaßnahmen bei einer nahenden Krise planvoll und zielorientiert anzustoßen.
Kapitel 14: Einsatzkonstellationen der Eigenverwaltung Selbst am Steuer bleiben im Detail
bdp-Partner Dr. Aicke Hasenheit erläutert die Einsatzkonstellationen der Eigenverwaltung: Das Planverfahren, die übertragende Sanierung und die Zerschlagung.
bdp-Partner Dr. Aicke Hasenheit erläutert die Einsatzkonstellationen der Eigenverwaltung: Das Planverfahren, die übertragende Sanierung und die Zerschlagung.
Kapitel 13: Grundzüge der Eigenverwaltung Selbst am Steuer bleiben
Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.
Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.
Sanieren statt liquidieren // Teil F Eigenverwaltung und Schutzschirm
Die Eigenverwaltung ist – regelmäßig in Verbindung mit einem Insolvenzplan - ein attraktives Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens.
Die Eigenverwaltung ist – regelmäßig in Verbindung mit einem Insolvenzplan - ein attraktives Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens.
Sanieren statt liquidieren // Teil E Verfahrensfragen
Im Gegensatz zum Regelverfahren mit einer Abwicklung des insolventen Unternehmens haben Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren deutlich mehr Mitbestimmungsrechte.
Im Gegensatz zum Regelverfahren mit einer Abwicklung des insolventen Unternehmens haben Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren deutlich mehr Mitbestimmungsrechte.
Kapitel 12: Grundzüge des Insolvenzplanverfahrens Sanierung des insolventen Unternehmens als Ziel
Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.
Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.
Kapitel 11: Grundzüge des Insolvenzverfahrens Bei Gericht
Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss
Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss
Sanieren statt liquidieren // Teil D Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?
In unserer Serie „Sanieren statt liquidieren“ erläutern wir die wichtigsten Aspekte der modernen Sanierungspraxis. In dieser Ausgabe steht die Frage im Mittelpunkt: „Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?“
In unserer Serie „Sanieren statt liquidieren“ erläutern wir die wichtigsten Aspekte der modernen Sanierungspraxis. In dieser Ausgabe steht die Frage im Mittelpunkt: „Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?“
Kapitel 10: Wichtige Fristen und Pflichten Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?
Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.
Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.
StaRUG in der Praxis „Vor allem für finanzielle Probleme gedacht“
Über die Optionen für eine Unternehmensstabilisierung und -restrukturierung in der Praxis sprachen wir mit Rainer Hübl, Geschäftsführer der bdp Management Consultants GmbH
Über die Optionen für eine Unternehmensstabilisierung und -restrukturierung in der Praxis sprachen wir mit Rainer Hübl, Geschäftsführer der bdp Management Consultants GmbH
Sanieren statt liquidieren // Teil C Ein nichtöffentliches Verfahren
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht ein formelles Restrukturierungsverfahren ohne einen Insolvenzantrag und ohne Eintrag in das Handelsregister.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht ein formelles Restrukturierungsverfahren ohne einen Insolvenzantrag und ohne Eintrag in das Handelsregister.
Kapitel 9: Tools für die Krisenerkennung Frühwarnsystem ist Pflicht
Häufig fehlen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Instrumente bzw. auch die Manpower, um den vielen Vorschriften für Krisenunternehmen nachzukommen. Hier kann bdp helfen.
Häufig fehlen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Instrumente bzw. auch die Manpower, um den vielen Vorschriften für Krisenunternehmen nachzukommen. Hier kann bdp helfen.
Kapitel 8: Restrukturierung ohne Insolvenz Moderne Werkzeuge
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es einen gesetzlichen Rahmen, um Restrukturierungen früh und vor allem diskret einleiten zu können.
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es einen gesetzlichen Rahmen, um Restrukturierungen früh und vor allem diskret einleiten zu können.
Sanieren statt liquidieren // Teil B Krisen erkennen und bekämpfen
Wer will und einen realistischen Blick wagt, kann Unternehmenskrisen zuverlässig und rechtzeitig erkennen. Je früher dies geschieht, desto größer sind die Chancen auf einen erfolgreichen Turnaround.
Wer will und einen realistischen Blick wagt, kann Unternehmenskrisen zuverlässig und rechtzeitig erkennen. Je früher dies geschieht, desto größer sind die Chancen auf einen erfolgreichen Turnaround.
Kapitel 7: Korrektur der Unternehmensstrategie Wie lassen sich wieder Profite erzielen?
Soll die Sanierung langfristig erfolgreich sein, muss auch die Unternehmensstrategie geprüft und korrigiert werden. Denn Krisenursache sind meist strategische Fehler.
Soll die Sanierung langfristig erfolgreich sein, muss auch die Unternehmensstrategie geprüft und korrigiert werden. Denn Krisenursache sind meist strategische Fehler.
Kapitel 6: Erträge verbessen und Kosten senken Wo finden sich die größten Verlustbringer?
Einkauf, Vertrieb und Personalbestand müssen bei Krisenunternehmen kritisch geprüft werden. Hier lassen sich meist Ertrags- und Kostenverbesserungen erzielen.
Einkauf, Vertrieb und Personalbestand müssen bei Krisenunternehmen kritisch geprüft werden. Hier lassen sich meist Ertrags- und Kostenverbesserungen erzielen.
Kapitel 5: Leistungswirtschaftliche Maßnahmen Wie kann die Liquidität gesichert werden?
Die Liquiditätssicherung steht bei der Krisenüberwindung an allererster Stelle. Wenn die Insolvenz droht, gilt die Regel: „Cash is King!“
Die Liquiditätssicherung steht bei der Krisenüberwindung an allererster Stelle. Wenn die Insolvenz droht, gilt die Regel: „Cash is King!“