Ein IDW-S6-Gutachten ist ein starkes Mittel und verlangt nach finanziellen und personellen Ressourcen. Der Nutzen übersteigt den Aufwand aber meist deutlich und zahlt sich langfristig aus.

Das IDW-S6-Gutachten ist dem einen oder anderen vielleicht schon bekannt. Oft verbinden Unternehmer ein solches Gutachten sofort mit Schreckensszenarien und der unangenehmen Aufforderung, bereits länger zurückliegende Fehler insbesondere in der Finanz- und Liquiditätsplanung gestehen zu müssen. 

Trotzdem sollten sich Unternehmensleitung und Management mit dem Thema näher auseinandersetzen. Aus Fehlern sollte man lernen, denn das Lernen aus ihnen hilft bei der Ursachenforschung und ermöglicht eine nachhaltige Fehlerkorrektur. Lassen Sie uns Ihnen den Blick öffnen und ein rechtzeitiges Handeln nahelegen. 

Was ist ein IDW-S6-Gutachten?

Gemeint sind Begutachtungen von Krisenunternehmen, die dem Standard (IDW S6) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgen. Ein IDW-S6-Gutachten ist sicherlich ein starkes Mittel, welches angewendet wird, wenn eine externe Expertise nötig ist, um die Restrukturierungsfähigkeit eines Unternehmens zu ermitteln. Oft ist damit ein zusätzlicher Aufwand verbunden, der finanzielle Mittel und Ressourcen im Unternehmen bindet. Infolgedessen wird nicht nur der Gedanke daran verworfen. 

Oft wird sich wieder dem Alltäglichen zugewandt und dabei vernachlässigt, dass sich ein solcher Aufwand nachhaltig positiv auf den Erfolg auswirken kann. Der Nutzen übersteigt den Aufwand meist deutlich und zahlt sich langfristig mehrfach aus. Selbstverständlich kann ein solches Gutachten nur gemeinsam mit dem Management erstellt werden, denn am Ende obliegt ein entscheidender Anteil der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen eben genau diesem. 

Weitere Ziele eines IDW-S6-Gutachtens

Gutachten von der Art des IDW S6 haben jedoch noch weitere und weiterführende Zielstellungen. Oft werden damit auch Haftungsthemen verknüpft. Die Unternehmen, welche ein derartiges Gutachten beauftragen, befinden sich in angespannten und oft unsicheren Situationen, welche ein schnelles und gezieltes Handeln erfordern. Dann versuchen nicht wenige Unternehmen sogar eine drohende Insolvenz ohne professionelle Hilfe abzuwenden. Davon können wir nur abraten. 

Umso wichtiger ist es, ein Instrument zu haben, welches alle Beteiligten und Interessenlagen nicht nur berücksichtigt, sondern diese auch gezielt einbindet. Gerade in diesem Spannungsfeld zwischen Gesellschaftern, Management, Mitarbeitern als interne Stakeholder sowie den zahlreichen externen Stakeholdern wie Lieferanten, Kunden, Gläubiger (zu denen auch die Finanzierer zählen) und vielen weiteren gilt es zu vermitteln und die beste Lösung für alle zu finden. Unser Tipp bei einer aufkommenden Krise: Werden Sie sich der Situation bewusst und handeln Sie frühzeitig. Meistens reicht es schon, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und die Liquidität zu sichern.

Ein IDW-S6-Gutachten dient Banken als zuverlässige Entscheidungsgrundlage

Insbesondere Banken benötigen eine neutrale dritte Expertise um entscheidungsfähig zu sein. Dies bedeutet oftmals, dass ohne entsprechendes Konzept der Bank keine qualifizierte Entscheidungsgrundlage vorliegt und somit ohne Gutachten keine zusätzlichen Hilfen bereitgestellt werden können. Die Hintergründe dafür sind u. a. Haftungsansprüche und darüber hinaus eine Anfechtbarkeit im Falle einer möglicherweise doch noch eintretenden Insolvenz. In solch einem Fall besteht das Risiko aller Gläubiger, die in der Krise Hilfsbereitschaft zeigen, dass im schlechtesten Falle die geleisteten Hilfen (z. B. Stundungen, Zuschüsse etc.) nicht geeignet genug bzw. nicht ausreichend waren, um die Insolvenz abzuwenden. Das führt dann dazu, dass durch einen Insolvenzverwalter diese Beiträge zurückgefordert werden. Aber auch zivil- und strafrechtliche Haftungen stehen dann im Raum.

Wie kommt es nun eigentlich dazu, ein solches Gutachten zu beauftragen?

Wie schon erwähnt, wird häufig aus dem Kreis der Banken oder finanzierenden Institutionen, ein solches Gutachten gefordert. Dies geschieht jedoch nicht nur vor dem Hintergrund einer sich andeutenden Insolvenz, sondern eben auch bei den ersten Frühwarnsignalen, da die Banken neben den Jahresabschlüssen und den aktuellen Kontobewegungen zusätzlich die betriebswirtschaftlichen Auswertungen erhalten und diese analysieren. In letzter Konsequenz hängen die Kreditentscheidungen dann von den analysierten Parametern ab. Faktoren wie das Fehlen eines stabilen positiven Trends, mangelnde oder ausbleibende Kommunikation mit dem Management oder wiederholte Kreditanfragen wegen besonderer Umstände erschüttern das Vertrauen in die Aussagen des Unternehmens und beeinflussen die Stimmung und Einstellung der Banken gegenüber dem Unternehmen. Eine proaktive, offene und transparente Kommunikation ist gerade in Situationen, in denen vielleicht nicht alles nach Plan läuft, besonders gefragt.

Überdies kann der Unternehmer oder das Management sich selbst ebenfalls mit einem entsprechenden Gutachten entlasten und absichern. Es kann damit belegen, dass man die Situation erkannt und entsprechend gehandelt hat. Denn die Ursachen für Krisen sind vielfältig und liegen nicht immer in der eigenen Verantwortung. Folglich wurde im Zweifel alles Notwendige veranlasst und unternommen, um eine negative Entwicklung aufzuhalten und möglichst umzudrehen. Zudem können dadurch auch rechtzeitig Schritte eingeleitet werden, bevor Missstände öffentlich werden. Solche in die Öffentlichkeit getragenen Themen können den weiteren Verlauf weiter negativ beeinflussen und beschleunigen. Aus diesem Grund ist ein frühzeitiges Handeln angeraten.

Muss es immer ein IDW-S6-Gutachten sein?

Nein. Je nach Situation können weniger tiefgreifende Gutachten und Konzepte erstellt werden. Es ist ratsam, hier im direkten und vertraulichen Gespräch mit bdp den Bedarf auf die jeweilige Situation anzupassen.

Bei bdp bieten wir eine abgestufte und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Produktpalette an. Um die zukünftige Geschäftsentwicklung prognostizieren zu können, ist die Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung unerlässlich. Dabei können verschiedene Szenarien erstellt werden, um unterschiedliche Entwicklungen und Einflüsse zu simulieren und daraus entsprechende Handlungsalternativen abzuleiten. Weiterführend kann auf das Vehikel der Fortführungsprognose zurückgegriffen werden. Hier wird ein etwas tieferer Blick in das Unternehmen geworfen und eine Einschätzung abgegeben, ob das Unternehmen fortführungsfähig ist. 

Noch umfassender ist das angesprochene IDW-S6-Gutachten mit seinem umfassenden Blick und der Ableitung von Maßnahmen sowie der Einschätzung einer Restrukturierbarkeit des betrachteten Unternehmens. Unser Service endet jedoch nicht mit einem kompletten Sanierungskonzept nach IDW S6. Sofern gewünscht oder notwendig, können wir Ihnen in Ihrem Unternehmen mittels Interimsmanagementstellvertretend zur Hand gehen. 

Sie dürfen uns gern ansprechen und wir schauen gemeinsam welches Mittel in Ihrer Situation das Mittel der Wahl ist.