Ausschlussfrist für das Vorsteuervergütungsverfahren bleibt bestehen
Die Frist von sechs Monaten für die Stellung eines Antrags auf Mehrwertsteuererstattung von nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen, ist eine Ausschlussfrist.
Der EuGH hat entschieden, dass die Frist für die Antragstellung beim Vorsteuervergütungsverfahren eine absolute Ausschlussfrist ist. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die ihren Vergütungsantrag in Italien am 27.07.2000 gestellt hatte. Die Frist war bereits am 30.06.2000 abgelaufen. Der EuGH ist der Auffassung, dass die im europäischen Recht vorgesehenen Fristen für die Abgabe der Vergütungsanträge Ausschlussfristen sind.
EuGH, 21.06.2012, Rs. C-294/11
Rüdiger Kloth ist Steuerberater und seit 1997 Partner bei bdp Hamburg.