2011 sollen Steuervereinfachungen kommen. Doch die Maßnahmen bleiben hinter den Ankündigungen zurück

Wie schon auf den beiden Symposien angekündigt, will die Bundesregierung verschiedene Steuervereinfachungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen umsetzen. Dazu gab es zunächst eine Liste von ca. 100 Vorschlägen aus allen Bereichen der Gesellschaft. Jetzt hat die Bundesregierung einen Katalog über die beabsichtigten Maßnahmen beschlossen. Darunter sind einige eher kosmetische Änderungen, aber auch tatsächliche Verbesserungen für die Steuerzahler. Unter anderem ist Folgendes geplant:

Arbeitnehmerpauschale

Der Werbungskostenpauschbetrag soll um den „enormen“ Betrag von 80 Euro von 920 auf 1.000 Euro erhöht werden. Ob damit wirklich für viele Bürger das Belegesammeln unnötig sein wird, wie das Bundesfinanzministerium ausführt, muss ernsthaft bezweifelt werden.

Pendlerpauschale

Es muss bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeit nur noch jährlich statt bisher tageweise eine Vergleichsrechnung zwischen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Nutzung vom Pkw angestellt werden.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Bei Kindern über 18 Jahre soll die Prüfung der Einkünfte und Bezüge der Kinder für die Gewährung von Kindergeld und -freibetrag entfallen.

Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für die Kinderbetreuung sollen unabhängig von den Tätigkeiten der Elternteile steuerlich geltend gemacht werden können. Bisher gibt es nur den vollen Abzug, wenn beide Eltern erwerbstätig waren. Die beiden Maßnahmen sollen eine Seite der bisher 3-seitigen Anlage Kind einsparen.

Kapitaleinkünfte bei Spenden und außergewöhnlichen Belastungen

Um den Begriff Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften weiter Nachdruck zu verleihen, soll auf eine Angabe der Kapitaleinkünfte bei Geltendmachung von Spenden und außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, verzichtet werden. Beim Spendenabzug würde dies zu einer Minderung des Maximalbetrags von 20 % der Einkünfte führen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen erhöht sich der absetzbare Anteil, da die zumutbare Eigenbelastung sinkt.

Anerkennung verbilligter Vermietung

Bei Vermietungseinkünften soll eine Grenze von 66 % der ortsüblichen Miete gesetzlich festgeschrieben werden. Wird mit über 66 % der ortsüblichen Miete vermietet, wird von einer Vollentgeltlichkeit und damit vollem Werbungskostenabzug ausgegangen. Es soll auch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, sodass eine Totalgewinnprognose nicht mehr erstellt werden muss. Bei 66 % und weniger sind die Werbungskosten nur anteilig abzugsfähig.

Einkommensteuerveranlagung nur alle 2 Jahre

Für alle Bürger ohne unternehmerische Tätigkeit (Arbeitnehmer, Rentner) soll es die Möglichkeit geben, die Einkommensteuererklärung nur alle zwei Jahre abgeben zu können.

Wahlweise soll aber auch eine jährliche Abgabe möglich sein. Dies ist vor allem in Erstattungsfällen empfehlenswert.

Vereinfachung der elektronischen Rechnungslegung

Bisher ist es bei der Übermittlung einer Rechnung auf elektronischem Weg für den Vorsteuerabzug notwendig, neben den normalen Inhaltsvoraussetzungen die Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versenden. Auch muss der Empfänger diesem Weg zustimmen, da er die Rechnung für sich lesbar machen und auch elektronisch einschließlich Signatur aufbewahren muss. Dieses ist ein großes Hemmnis für die weitreichende Umsetzung dieser Rechnungslegungsform besonders im Mittelstand und bei kleineren Unternehmen. Diese hohen Anforderungen sollen nun erheblich reduziert werden. Ob dann aber schon eine Rechnung als einfache PDF-Datei als E-Mail-Anhang ausreicht, muss abgewartet werden.

Verbesserung der elektronischen Kommunikation mit dem Fiskus

Die Kommunikation via Internet etc. soll weiter ausgebaut werden. Darunter soll die weitergehende Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen und von Schriftverkehr, aber auch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden fallen. Eine weitere Maßnahme soll die Zurverfügungstellung einer vorausgefüllten Steuererklärung sein. Da der Fiskus sich immer mehr Steuerdaten von anderen Einrichtungen elektronisch übermitteln lässt (Lohnsteuerbescheinigung, Rentenmitteilungen, Kapitaleinkünfte, Krankenversicherungsbeiträge), will er dieses Wissen „uneigennützig“ dem Bürger zur Verfügung stellen.

Bei den Maßnahmen sind sicherlich einige recht sinnvolle dabei. Der große Wurf ist es, wie zu erwarten war, natürlich nicht. Das deutsche Steuerrecht ist und bleibt eines der schwierigsten auf der Erde. Es gibt aus der Politik die Aussagen, dass dies nur der Anfang sein soll. Wir bleiben skeptisch und warten ab.