Entsendungen nach China sind trotz COVID-19 möglich. Sie müssen aber präzise geplant werden. Wie Sie alle Aspekte berücksichtigen, erläutern wir in einem Update 2023.

Es gibt hierzulande eine gebräuchliche Redewendung: Der Teufel steckt im Detail. Ja, auch bei Entsendungen nach China kommt es auf (die) Kleinigkeiten an. Eine Entsendung muss aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich aus arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive und das sowohl aus deutscher als auch chinesischer Sicht.

Bitte beachten Sie: Die Informationen in diesem Artikel fußen auf unserer langjährigen Chinaexpertise sowie auf Quellen, die wir als zuverlässig erachten. Aufgrund der sich dynamisch ändernden Rechts- und Gesetzeslage kann keine Haftung übernommen werden.

Inhalte dieses Videos sind:

00:00 - 01:08 Einleitung, Hintergrund Entsendung
01:36 - 01:48 Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland
01:48 - 03:00 Vertragliche Grundlage & zeitliche Befristung
03:00 - 04:08 Doppelbesteuerungsabkommen
04:08 - 04:44 Weitere relevante Unterlagen
04:44 - 05:41 Chinesische Arbeitsgenehmigung in drei Kategorien
05:41 - 06:28 Steuerbefreiungen für deutsche Expats in China
06:28 - 06:55 Genügend Zeit einplanen!
06:55 - 07:33 Kontakt und Disclaimer

Entsendungsformalitäten

Ganz grundsätzlich charakterisiert eine Entsendung die weisungsgemäße Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Land für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses. Hierbei bleiben die Kosten wirtschaftlich beim deutschen Arbeitgeber. Zudem muss der im Ausland Beschäftigte organisatorisch in den Betrieb in Deutschland eingegliedert bleiben. Ein Antrag auf Feststellung einer Entsendung ist an die Krankenkasse des Arbeitnehmers zu richten.

Werden Kosten (und sei es auch nur teilweise) auf das chinesische Unternehmen weiterbelastet oder ist der entsendete Mitarbeiter organisatorisch in das chinesische Unternehmen eingegliedert, liegt keine echte Entsendung vor. In diesem Fall kann ein Antrag auf Ausnahmevereinbarung an den GKV-Spitzenverband gestellt werden.

Bei einer echten Entsendung gilt zudem, dass in alle fünf deutschen Sozialversicherungszweige weiter eingezahlt werden kann. Bei einer Ausnahmevereinbarung kann sich dagegen eine Anwartschaft bei der Krankenkasse in Deutschland als geeignet erweisen.

Der Begriff der Entsendung ist nicht ganz ausreichend definiert, daher hängt es generell bei der sozialversicherungsrechtlichen Klassifizierung von der Einschätzung der zuständigen Krankenkasse und der GKV ab, an die Sie sich im Einzelfall wenden sollten.

Entsendungsvertrag vs. Ruhendvereinbarung

Grundsätzlich kann man zwischen zwei klassischen Fällen unterscheiden:

Variante 1: Deutscher Arbeitsvertrag plus Entsendungsvertrag plus chinesischer Arbeitsvertrag

Werden Löhne und Gehälter weiterhin aus Deutschland bezahlt und Personalkosten nicht an die chinesische Tochtergesellschaft weiterbelastet, dann kann es sinnvoll sein, neben dem bestehenden Arbeitsvertrag in Deutschland, einen Entsendungsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen, um weiter in die Sozialversicherung in Deutschland einzuzahlen.

Wichtig: Eine Entsendung ist nur zeitlich befristet möglich, d. h. dass die Dauer z. B. von vornherein auf 48 Monate befristet wird. Diese Frist ist auf fünf Jahre verlängerbar.

Variante 2: Deutscher Arbeitsvertrag plus Ruhendvereinbarung plus chinesischer Arbeitsvertrag

Bei der Ruhendvereinbarung sind die Arbeits- und Vergütungspflichten nicht mehr durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu erbringen. Wenn die Löhne und Gehälter komplett in China weiterbezahlt werden und der Arbeitnehmer an die chinesische Tochtergesellschaft berichtet, dann empfiehlt sich auch diese Variante.

Für beide Varianten benötigen Sie zudem einen chinesischen Arbeitsvertrag, um die chinesische Arbeitserlaubnis sowie die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dieser Arbeitsvertrag richtet sich dann nach dem chinesischen Recht.

Ob Ruhendvereinbarung, Entsendungsvertrag oder chinesischer Arbeitsvertrag: Für eine Entsendung benötigen Sie exakt aufeinander abgestimmte Verträge. Wir empfehlen daher, diese sowohl mit der Unterstützung durch einen deutschen als auch einen chinesischen Rechtsanwalt gestalten oder zumindest von beiden Seiten prüfen zu lassen.

Besonderheiten des chinesischen Arbeitsvertrags

Chinesische Arbeitsverträge weisen im Vergleich zu deutschen Arbeitsverträgen einige Besonderheiten auf. Wir können hier zwar keinen umfassenden Überblick über das chinesische Arbeitsrecht geben, aber einige wichtige grundlegende Unterschiede vorstellen:

Probezeit

Die Probezeit darf wie in Deutschland maximal sechs Monate dauern. Die Kündigungsfrist ist in der Probezeit in China allerdings kürzer und beträgt nur drei Tage, während sie sich in Deutschland auf zwei Wochen beläuft. Nach der Probezeit ist die Kündigungsfrist in China 30 Tage (nicht bis zum Monatsende), was aus deutscher Sicht etwas ungewöhnlich ist.

Krankheit

In Deutschland gibt es bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung, woraufhin der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse bekommt. In China haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine medizinische Behandlung wegen Krankheit oder arbeitsbedingten Verletzungen. Die Dauer ist abhängig von den kumulativen Arbeitsjahren seit Beginn der Arbeitsaufnahme und der Beschäftigungszeit in der aktuellen Firma. Während der Krankheit bekommen Arbeitnehmer einen reduzierten Lohn.

Arbeitszeiten und Überstunden

In China beträgt die Regelarbeitszeit wie in Deutschland, acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. An Überstunden sind in China maximal drei Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Woche zulässig. Abgegolten werden diese durch Ausgleichstage oder Vergütung der Überstunden. Auch dies entspricht den Regelungen in Deutschland. Eine Ausnahme gilt für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, für welche 300 % des Grundgehalts an den Arbeitnehmer zu zahlen sind.

Abfindung

Bezüglich der Abfindung zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in China pro Beschäftigungsjahr ein Monatsgehalt, in Deutschland nur ein halbes Monatsgehalt.

Vergleich der Sozialversicherung in Deutschland und China

Zwischen Deutschland und China besteht ein Abkommen über die Sozialversicherung. Hierin wird aber nur die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezogen. Das heißt, wenn Sie die Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV, ALV) in Deutschland weiterzahlen, muss für diese nicht auch noch zusätzlich in China eingezahlt werden. Um eine Doppelbezahlung der RV und ALV in China zu vermeiden, sollte allerdings eine Bescheinigung gemäß des chinesisch-deutschen Abkommens über die Sozialversicherung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin ausgestellt werden.

Die chinesische Kranken-, Unfall- und Mutterschutzversicherung müssen in China zusätzlich gezahlt werden. Grundsätzlich zahlt diese der chinesische Arbeitgeber. Der deutsche Arbeitnehmer zahlt nur die chinesische Krankenversicherung.

Bei den einzelnen Sozialversicherungszweigen wird zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteilen unterschieden. Dabei gibt es chinesische Ober- und Untergrenzen für die Bemessung, die jährlich im Juli aktualisiert werden. In China sind der chinesische Arbeitgeber und der deutsche Arbeitnehmer derzeit nicht verpflichtet, in einen Wohnungsfonds einzuzahlen.

Internationale Krankenversicherung

Bei Ihrer Krankenversicherung raten wir Ihnen, auf jeden Fall eine zusätzliche internationale Krankenversicherung abzuschließen. Durch diese können Sie die Dienste internationaler Krankenhäuser in Anspruch nehmen. Die chinesischen Krankenhäuser sind natürlich nicht schlecht, aber ohne Chinesisch zu sprechen, kann es schwer sein, sich in diesen zurechtzufinden.

Noch ein kleiner Tipp für Sie als Arbeitnehmer: Reden Sie bezüglich der internationalen Krankenversicherung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung, denn in den meisten Fällen übernehmen die Firmen die Kosten.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche Arbeitnehmer, die in China arbeiten, müssen vorab eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben. Unternehmen dürfen keine deutschen Arbeitnehmer ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beschäftigen.

Eine Klassifizierung der Arbeitsgenehmigung in China wird in drei Kategorien: A, B und C vergeben – in Abhängigkeit von dem Gehaltsniveau, dem Alter, der Ausbildung, der Arbeitserfahrung und den Fähigkeiten des Arbeitnehmers.

In der Kategorie A „hoch qualifizierte Fachkräfte“ ist ein Visum wesentlich schneller zu erhalten. Das Monatsgehalt sollte hierfür mehr als 50.000 RMB (ca. 7.000 Euro) betragen. In dieser Kategorie gibt es keine spezifische Anforderung für das Alter, die akademische Qualifikation oder die Berufserfahrung. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht erforderlich. Die Punktezahl muss über 85 betragen.

Entsendungen Arbeitsaufenthalte in China

In China sind die Anforderungen bei der Sozialversicherung sowie die Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis und Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung sehr streng. So vermeiden Sie folgenreiche Fehler bei Entsendungen nach China.

In China sind die Anforderungen bei der Sozialversicherung sowie die Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis und Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung sehr streng. So vermeiden Sie folgenreiche Fehler bei Entsendungen nach China.

Beispiel eines Antragsprozesses für die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Shanghai

  1. Online-Anmeldung der chinesischen Gesellschaft in Shanghai
  2. Online-Antrag für eine Arbeitserlaubnis (work permit notice)
  3. Beantragung der Arbeitserlaubnis vor Ort
  4. Beantragung eines Arbeitsvisums (Z-Visum) in Deutschland
  5. Einreise mit Z-Visum nach China
  6. Ärztliche Untersuchung in China
  7. Beantragung der Meldebescheinigung bei der örtlichen Polizei – nach Quarantäne
  8. Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (residence permit)
  9. Online-Antrag für die Arbeitsgenehmigung (work permit)
  10. Beantragung der Arbeitsgenehmigung vor Ort
  11. Eröffnung des Sozialversicherungkontos des Arbeitnehmers

Einkommenssteuer (Lohnsteuer) und Steuererklärung in China

Die Einkommenssteuer in China unterliegt progressiven Steuersätzen von 3 % bis 45 %, ähnlich der deutschen Lohnsteuer mit progressiven Steuersätzen von 14 % bis 45 %.

Bei einer Tätigkeit, für die sich innerhalb eines Kalenderjahres für kumuliert 183 Tage oder mehr in China aufgehalten wird, muss das jährliche Gesamteinkommen des deutschen Arbeitnehmers, sowohl aus Deutschland als auch aus China, in China versteuert werden. Um nicht doppelt besteuert zu werden, sollte vorab in Deutschland das Formular „Bescheinigung über die Freistellung von der Lohnsteuer“ beim deutschen Finanzamt eingereicht werden.

Seit Januar 2019 erfolgt die Berechnung auf Basis einer jährlichen Progressionstabelle. Dies führt dazu, dass die Lohnsteuer in den früheren Monaten des Kalenderjahrs geringer und in den späteren Monaten höher ausfällt, was dazu führt, dass der deutsche Arbeitnehmer ein variierendes Nettogehalt erhält.

Neben der jährlichen chinesischen Einkommenssteuererklärung muss das in China erzielte und bereits versteuerte Einkommen auch in der deutschen jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Steuerpflichtige und steuerfreie Einkommen

Steuerpflichtige Einkommen in China sind das Grundgehalt, das 13. Monatsgehalt, die Auslandszulagen und verschiedene Formen von Bonuszahlungen. Falls die Spesen in der Lohnabrechnung stehen, sind diese ebenfalls in China steuerpflichtig.

Zulagen und Zuschüsse, die monatlich oder regelmäßig an den deutschen Arbeitnehmer gezahlt werden, gelten als Gehaltseinnahmen, die der Lohnsteuer unterliegen.

Am 31. Dezember 2021 hat das chinesische Finanzamt eine neue Bekanntmachung veröffentlicht: Deutsche Arbeitnehmer können 2022 und 2023 weiterhin Steuerbefreiungen für die Wohnungsmiete, Kosten für Sprachkurse und Ausgaben für die Ausbildung von Kindern in Anspruch nehmen.

Dieser Betrag muss jedoch angemessen sein. Die Rechnungen müssen an die chinesische Gesellschaft ausgestellt werden, damit eine Erstattung gegen Vorlage der gültigen Umsatzsteuerquittungen (Fapiao) möglich ist und die chinesische Gesellschaft diese als Betriebsausgaben absetzen kann.

Betriebsstättenrisiko

Ein weiteres Problem entsteht bei der Entsendung von Mitarbeitern für das deutsche Mutterunternehmen häufig dadurch, dass Sie damit (ungewollt) eine Betriebsstätte gründen. Aus Sicht des chinesischen Finanzamtes kann die deutsche Muttergesellschaft (neben ihrer Tochtergesellschaft in China) durch die Entsendung von Mitarbeitern eine eigene Betriebsstätte in China gründen. Das Betriebsstättenrisiko kann deutlich verringert werden, wenn keine Entsendung stattfindet, sondern die deutschen Arbeitnehmer bei der chinesischen Tochter direkt angestellt werden. Es wird in diesem Fall kein Entsendungsvertrag abgeschlossen. Es besteht dann nur ein chinesischer Arbeitsvertrag.

Weiterbelastung

Bei der Weiterbelastung der deutschen Löhne und Gehälter zzgl. AG-Anteil der deutschen Sozialversicherungsbeiträge sollten Sie rechtzeitig Ihren chinesischen Steuerberater ansprechen. Dieser sollte sich direkt an das lokale zuständige Finanzamt wenden und vorab abstimmen, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die weiterbelasteten Löhne und Gehälter sowie die deutschen Sozialversicherungsbeiträge (AG-Anteil) steuerfrei sind. Sonst besteht die Gefahr, dass das chinesische Unternehmen diese Ausgaben nicht als Betriebsausgabe vor der Körperschaftssteuer (KSt) absetzen kann.

Antragsunterlagen aus Deutschland

Wichtig für eine Entsendung sind der Entsendungsvertrag oder die Ruhendvereinbarung, der chinesische Arbeitsvertrag, die Bescheinigung über die Freistellung von der Lohnsteuer und die Bescheinigung über das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen sowie ggf. eine Ausnahmevereinbarung. Dann benötigen Sie noch ein Arbeitszeugnis und den Lebenslauf. Darüber hinaus auch ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Universitätszeugnis oder Abschlusszeugnis. Wenn Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, müssen diese ins Chinesische übersetzt werden, was oft in China erfolgt. Wie Sie sehen, sollten Sie jedenfalls genug Zeit einplanen, um die Entsendung vorzubereiten, und gewisse Unterlagen früh genug in Deutschland besorgen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Antragsunterlagen von Stadt zu Stadt variieren können. Wir empfehlen daher generell, dass Sie sich diesbezüglich vorab mit Ihrem Dienstleister abstimmen.

Wie bdp China Ihnen bei Entsendungen helfen kann

Die größte Herausforderung ist die Einhaltung chinesischer Sozialversicherungs- und Einkommensteuergesetze die nötige Aufmerksamkeit zu widmen. Dazu kommt die mangelnde Kenntnis des chinesischen Arbeitsrechts. Eine weitere Problematik sind zudem Sprachbarrieren! In der Praxis liegen Fehler häufig in der ungenügenden Kommunikation und kulturellen Unterschieden begründet, mit denen man lernen sollte umzugehen.

Wenn alles selbst organisiert werden muss, ohne externe Unterstützung, dann kann der Koordinationsaufwand unüberwindbar hoch werden. Eine pragmatische Alternative ist die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters in Deutschland mit lokalen Teams in China, welcher sich um die vollständige Abwicklung der Entsendung kümmert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Kontaktperson auf Kundenseite ist ein erfahrener, deutschsprachiger Ansprechpartner, während sich in China ein lokales Team um die Projektumsetzung kümmert und schnell reagieren kann. Dadurch können im Vorhinein viele Fehler vermieden werden.

Sprechen Sie uns an

Unser bdp China Desk Team berät und unterstützt Sie gern und kompetent bei allen Schritten, um dafür zu sorgen, dass Ihre Entsendung nach China sicher und erfolgreich abgewickelt wird. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

 

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