In der Schweiz gibt es bislang keine generelle Investitionskontrolle, und es herrschte immer eine offene Politik gegenüber Investitionen aus dem Ausland.

Direktinvestitionen sind grenzüberschreitende Investitionen, mit denen ein Investor eine langfristige Beteiligung an einem Unternehmen in einem anderen Land aufbaut und dabei mindestens zehn Prozent des stimmberechtigten Kapitals des Unternehmens erwirbt. Der Investor verfolgt damit das Ziel, einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen, in welches er investiert, ausüben zu können. Eine Direktinvestition liegt ferner vor, wenn ein ausländischer Investor in der Schweiz eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung gründet.

Die Schweiz braucht Kapital

Die Exportnation Schweiz ist in großem Maße auf eine innovative und leistungsfähige Industrie angewiesen. Diese braucht viel Kapital für neue Ideen, Technologien sowie für Entwicklung und Markterschließung. Direktinvestitionen spielen dabei eine wichtige Rolle. Solche Investitionen finden hauptsächlich aus zwei Gründen statt. 

Einerseits sollen neue Absatzmärkte erschlossen werden, und die ausländischen Unternehmen wollen vom zahlungskräftigen Schweizer Absatzmarkt profitieren oder aus der Schweiz heraus den europäischen Markt bedienen. Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor können kundenspezifische Problemlösungen häufig nicht wie Güter exportieren, sondern bieten diese mithilfe von Investitionen in eine Niederlassung vor Ort an. 

Andererseits möchten die Unternehmen vom lokal vorhandenen Know-how profitieren. Diese Investitionen stärken die Schweiz substanziell. Nicht nur über zusätzliche Steuereinnahmen und neues Wissen, das ausländische Unternehmen in die Schweiz bringen, sondern auch durch zusätzliche Arbeitsplätze.

Rückgang der Kapitalzuflüsse wahrscheinlich

Die Schweiz gehört weltweit sowohl zu den größten Empfängern von Direktinvestitionen aus dem Ausland, als auch zu den weltweit größten Direktinvestoren. Angesichts der derzeitigen Marktunsicherheit sowie der immensen Kosten der Corona-Krise und ihrer dramatischen Auswirkungen auf viele Sektoren werden allerdings geplante Investitionsprojekte von vielen Unternehmen wohl einer umfassenden Revision unterzogen. Es ist deshalb mit einem Rückgang der Zuflüsse von ausländischen Direktinvestitionen zu rechnen.

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten und der großen Volkswirtschaften verfügen über eine Investitionskontrolle und prüfen ausländische Investitionsvorhaben. In einigen Ländern werden derzeit Vorschläge zur Einführung einer Investitionskontrolle diskutiert bzw. wurden derartige Prüfmechanismen eingeführt oder ergänzt wie beispielsweise in Deutschland und Österreich. 

Keine generelle Investitionskontrolle in der Schweiz

In der Schweiz hingegen gibt es bislang keine generelle Investitionskontrolle, und es herrschte immer eine offene Politik gegenüber Investitionen aus dem Ausland. Dies ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Diese Politik sicherte den schweizerischen Unternehmen einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Wissen und trägt so zur Wertschöpfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Diese fehlenden Regelungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass eine wachsende Zahl schweizerischer Unternehmen durch ausländische Staatsfonds oder durch staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden sind, so unter anderem Bartholet, Syngenta, Gategroup, Swissport oder SR Technics. Eine im Jahr 2015 durchgeführte Untersuchung ergab, dass die Aktien der 30 größten Schweizer Unternehmen zu mehr als 80 % in ausländischer Hand sind. Fakt ist, dass es wohl nirgends auf der Welt so einfach ist wie in der Schweiz, ein Unternehmen mit viel Know-how zu erwerben. 

Allerdings existieren investitionshemmende Regelungen

Kritische Infrastrukturen sind allerdings größtenteils im Eigentum der öffentlichen Hand und werden dadurch vor ausländischer Kontrolle geschützt. Darüber hinaus bestehen sektorspezifische und sektorübergreifende Regelungen, die investitionshemmende Wirkung entfalten können. Zu den sektorspezifischen Regelungen gehören neben den finanzmarktrechtlichen Vorschriften die Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), wo gegebenenfalls eine Bewilligungspflicht vorgeschrieben ist. Im innerstaatlichen Kontext können das Kartellrecht, Regelungen des Gesellschaftsrechts und des Offenlegungs- und Übernahmerechts investitionshemmende Schranken bilden. 

Das Gesellschaftsrecht bietet den Generalversammlungen mit der statutarischen Vinkulierung von Namenaktien und der statutarischen Stimmrechtsbegrenzung zwei Instrumente, mit denen auf die Zusammensetzung und den Einfluss des Aktionariats Einfluss genommen werden kann. Das Offenlegungs- und Übernahmerecht dient der Transparenz der Beherrschungsverhältnisse in börsennotierten Unternehmen und regelt die Pflichten des Anbieters und der Zielgesellschaft bei (geplanten) Übernahmen. Im Kartellrecht ist insbesondere die Regelung im Bereich der Fusionskontrolle entscheidend, bei welcher ein Zusammenschluss verboten oder nur unter Bedingungen und Auflagen genehmigt werden kann, wenn dieser eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die der wirksame Wettbewerb beseitigt werden kann. 

Schweizer Bundesrat muss Eckwerte einer Investitionskontrolle bestimmen

Obwohl der Schweizerische Bundesrat sich bisher gegen die Einführung einer generellen Investitionskontrolle ausgesprochen hat, musste er nun aufgrund eines politischen Vorstoßes die Eckwerte einer Kontrolle von ausländischen Investitionen bestimmen. Die Vernehmlassungsvorlage dazu wird voraussichtlich Ende März 2022 vorliegen.

Die vom Bundesrat beschlossenen Eckwerte bei der Einführung einer Investitionskontrolle legen Wert darauf, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen sowie die Attraktivität als Investitionsstandort gewahrt bleiben. Ebenfalls wird darauf geachtet, dass die Investitionskontrolle mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Es sollen aber mögliche Gefährdungen oder Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aufgrund von Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren abgewendet werden können. Zusätzlich sollen auch wesentliche Wettbewerbsverzerrungen bei Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren verhindert werden können.

Die hauptsächlichen Gefährdungen dürften von Investoren mit einer staatlichen Nähe ausgehen. Entsprechend sollen Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in allen Branchen gemeldet und genehmigt werden müssen. Für private ausländische Investoren soll definiert werden, für welche Bereiche bei Übernahmen eine Melde- und Genehmigungspflicht bestehen soll. Meldepflichtig sollen auch Investitionen werden, die zu einer Übernahme der Kontrolle eines inländischen Unternehmens führen. Die Vorlage soll außerdem eine Regelung enthalten, die Kooperationen sowie gegenseitige Ausnahmen von der Investitionskontrolle mit anderen Staaten ermöglicht. Die Investitionskontrolle soll in einem neuen und eigenständigen Bundesgesetz geregelt werden.

Primär geht es dabei unter anderem um den Schutz

  • systemrelevanter Unternehmen, deren Leistung kurzfristig nicht ersetzt werden kann
  • von Unternehmen, die staatlichen Behörden sicherheitsrelevante IT-Systeme liefern
  • vor dem böswilligen Zugriff auf große Menge besonders schützenswerter Personendaten.

Angesichts der in der Schweiz per dato noch fehlenden generellen Investitionskontrolle und des bevorstehenden Erlasses eines Bundesgesetzes zur Investitionskontrolle steht bdp Schweiz gerne für weitergehende Auskünfte und Abklärungen zur Verfügung. 

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