Die aktuelle durch den Iran-Krieg ausgelöste Situation bedeutet für viele Im- und Exportunternehmen eine akute Gefahr, bis hin zur Existenzbedrohung.

Die Gefahren lauern gleich an mehreren Stellen:

  • Die Ölpreis Explosion bringt parallel extrem gestiegene Frachtraten für den Seeweg (aber auch den Luftweg) von oder nach Asien mit sich. Aktuell sieht man schon wieder See-Container-Preise von 4.500 bis 5.000 US-Dollar, die während der Coronakrise erreichen „All-time-high“ Frachtraten von bis zu 7.000 US-Dollar pro Seecontainer scheinen nicht mehr in allzu weiter Ferne!
  • Durch die Sperrung der Straße von Hormuz, aber auch durch die immer noch latente Unsicherheit am Suez Kanal, dauern die Frachtwege von und nach Asien bis zu 3-4 Wochen länger. Die Folge sind Lieferverzüge.
  • Massive Gefahr droht auch von den Devisenmärkten: Der Euro verliert kontinuierlich an Wert. Das bedeutet zum Beispiel, dass sich die aus China importierte Ware verteuert, teilweise um mehr, als die Marge des Importunternehmers überhaupt war.
  • Zudem denkt die EU lautstark über eine starke Ausweitung von Anti-Dumping-Zöllen auf immer mehr waren aus China nach, die die entsprechenden Waren ebenfalls massiv versteuern würden.

Diese vier, teilweise gleichzeitig auftretenden Gefahren können vielen europäischen Im- und Exportunternehmen nicht nur das Leben schwer machen, sondern sie mit ihren geballten Auswirkungen auch in die Insolvenz treiben.

Unabdingbar sind sorgfältig gestaltete Absatz-Verträge

Abhilfe schaffen hier nur gute und sorgfältig gestaltete Absatz-Verträge mit den Abnehmern (Kunden). In der Freude über einen neuen Auftrag wird allerdings häufig vergessen, auf diese Punkte sorgfältig zu achten und sie durchzuverhandeln!

Es gilt allerdings als eiserne Regel: Kein Im- und Exportunternehmen kann gegen Währungen oder Verdoppelungen bis zur Verdreifachung von Frachtraten gewinnen. Die Margen geben das in der Regel niemals her.

Verträge müssen Gleitklauseln enthalten

Es muss also in den mit den Kunden abzuschließenden Absatzverträgen geregelt werden, dass sie Gleitklauseln enthalten und zwar nicht nur für Materialsteigerungen (was zumindest in der Automotiveindustrie manchmal schon in Standardverträgen geregelt ist), sondern auch für:

  • Frachtraten-Steigerungen über ein im Vertrag definiertes „Normalmaß“ hinaus
  • Währungsschwankungen über einen im Vertrag festgelegten Wechselkurs hinaus
  • Lieferzeitverzögerungen in Sondersituationen
  • Zollerhöhungen 

Gerade der letzte Punkt ist extrem wichtig: Manche Kunden versuchen mit extremen Pönalen auf Lieferverzüge zu reagieren, die naturgemäß das Import-Unternehmen in eine existenzbedrohende Krise stürzen kann. Um dies zu vermeiden, muss in den Verträgen geregelt werden, dass bei Sondersituationen keine Pönale erhoben werden darf.

Währungsschwankungen kann man zusätzlich auch noch Wechselkurse für eine bestimmte Zeit intelligent sichern. In China geht das mit lokalen Banken häufig einfacher und preiswerter als in Europa (wir berichteten bereits hierüber).

Verhindern Gleitklauseln den Vertragsabschluss?

Der Vertrieb wird häufig entgegnen, dass Forderungen nach den genannten Gleitklauseln abschlusshemmend, wenn nicht sogar -verhindernd, seien. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass viele Kunden solche Forderungen durchaus verstehen und auch akzeptieren. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die unterschiedlichen Interessen vernünftig abgewogen und sachlich erläutert werden.

Kein Deal ist besser als ein existenzbedrohendes Geschäft

Und manchmal ist es besser, kein Geschäft zu machen, als eines, welches nachher die Existenz des Unternehmens bedrohen kann.

Bei Fragen zu diesem Themenkreis wenden sich gerne an uns, viele der Themen haben wir tagtäglich auch in unserer eigenen Schwester Gesellschaft, der bdp Mechanical Components, zu bewältigen.

www.bdp-mc.com

Turbulente Devisenmärkte Wechselkursrisiken managen

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