Das SanInsFoG zwingt Unternehmen dazu, ein geeignetes Frühwarnsystem zu etablieren, damit sie eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennen können. Rechtzeitig heißt bis zu zwei Jahre im Voraus!

Tritt bei einem Unternehmen der Zustand drohender Zahlungsunfähigkeit ein, muss die Geschäftsführung zukünftig für bis zu 24 Monate rückwirkend nachweisen können, dass sie ihrer Pflicht zu Krisenfrüherkennung und -abwehr stets nachgekommen ist. Mit dieser Neuerung weitet das SanInsFoG die Haftung z. B. der GmbH-Geschäftsführer deutlich aus. Welche Konsequenzen müssen Unternehmensleitungen aus den Änderungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht nun ziehen?

Die betroffenen Unternehmen müssen ein geeignetes Frühwarnsystem etablieren, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennen zu können. Als Mindestanforderung an ein solches Frühwarnsystem betrachten wir eine integrierte und rollierende Unternehmensplanung über diesen Zeitraum.

Um jeden Zeitpunkt im laufenden Geschäftsjahr abzudecken, ist tatsächlich eine Planung auf Monatsebene für das laufende und die beiden folgenden Geschäftsjahre erforderlich. Eine rollierende Planung erzwingt eine monatliche Aktualisierung der Ist-Zahlen und des Forecasts. 

Insbesondere bei kleineren Unternehmen sind solche Planungssysteme häufig nicht vorhanden. Für den Fall einer zukünftigen Insolvenz kann die Geschäftsführung dann aber nicht dokumentieren, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen gerecht geworden ist. Dabei umfasst eine geeignete Dokumentation neben der rollierenden Planung sicher auch Plan-Ist-Vergleiche und ggf. darauf aufbauende Maßnahmen, Plankorrekturen etc.

So sinnvoll und wünschenswert eine frühzeitige Krisenerkennung ist, so problematisch ist deren Umsetzung vor allem bei kleineren Unternehmen. 

Wie können die erhöhten Anforderungen dennoch erfüllt werden?

Unterstützung

Wir empfehlen, den Steuerberater bzw. einen Unternehmensberater anzusprechen, in welchem Umfang dieser Unterstützung leisten kann. bdp verfügt über entsprechende Kompetenz und geeignete Tools, um mit vertretbarem Aufwand eine integrierte und rollierende Planung inklusive von Plan-Ist-Vergleichen als Frühwarnsystem zu etablieren. 

Dokumentation

Wesentliche Grundlagen, Annahmen und Parameter der Planung müssen dokumentiert werden. Das betrifft insbesondere Auftragsbestand und Umsatzerlöse, Kostenstrukturen aber auch Kapitaldienste. Bei Letzterem ist besonderes Augenmerk auf befristete Kreditlinien, endfällige Darlehen oder auch auf sogenannte Ballonraten bei Mietkauf und Leasing zu legen.

Konservative Planung

Für die Funktion als Frühwarnsystem ist es dann auch notwendig, die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis konservativ zu planen. Besteht bereits eine Ergebnisplanung, sollte von dieser ein vorsichtiges Szenario abgeleitet werden.

Zeitnah fortgeschriebene Planung

Mit der Erstellung der Monatsabschlüsse in der Finanzbuchhaltung sind die Ist-Zahlen in die Planungsrechnung zu übernehmen. Die so fortgeschriebene Planung muss in geeigneter Weise archiviert werden, idealerweise zusammen mit einer monatlichen verbalen Bewertung durch die Geschäftsführung. Vor allem bei negativen Planabweichungen muss die Dokumentation umfangreicher werden und ggf. durch Maßnahmepläne und Plananpassungen ergänzt werden.

Gern stellen wir Ihnen unverbindlich unsere Tools bzw. unterstützende Leistungen für den Aufbau eines geeigneten Frühwarnsystems vor.