Wie man sich der Finanzverwaltung gegenüber verhalten sollte

____Herr Kloth, gibt es generelle Regeln, wie man als steuerpflichtiger Unternehmer der Finanzverwaltung gegenübertreten soll?

Selbstverständlich nicht ohne meinen Steuerberater! Generell kann man sagen, dass Sie sich an Recht und Gesetz halten müssen. Aber es ist gewiss nicht Ihre Aufgabe, dem Fiskus die Arbeit so einfach wie möglich zu machen.

Also: Eine gewisse Kreativität bei der Gestaltung sollte man im Rahmen der Legalität schon entwickeln.

____Wie genau wird meine Steuererklärung denn unter die Lupe genommen?

Die Finanzverwaltung ist weder so besetzt noch so organisiert, dass sie alle Erklärungen genau prüfen kann. Im Schnitt bleiben pro Steuerpflichtigem nur wenige Minuten. Wenn Sie also nicht das Pech haben, in das Kontingent gelost zu werden, das per Zufall und ohne konkreten Anlass geprüft wird und Ihre Erklärung einer groben Plausibilitätsprüfung standhält, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass Sie unbehelligt bleiben. Der Fiskus führt nun allerdings ein computergestütztes Risikomanagement ein (vgl. bdp aktuell 59): Wenn Sie also z. B. vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und/oder verschiedene Einkommensarten haben, dann steigen die Chancen für eine Außenprüfung.

____Kann man sich dagegen eigentlich wehren?

Kaum, denn für Unternehmer ist eine Betriebsprüfung jederzeit und ohne Begründung möglich. Sie können ihr zwar nicht entrinnen, aber Sie können sich gut darauf vorbereiten. Dabei ist zu bedenken, dass der Prüfer gar nicht das Ziel hat, Ihre Gesetzestreue zu überprüfen. Er will zusätzliche Steuereinnahmen bekommen. Je geringer sein Aufwand und je größer das Ergebnis, desto besser.

Er wird seinen Ehrgeiz auf die vielfältigen formalen Aspekte richten. Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung unter Mithilfe von bdp aber die legalen Gestaltungsmöglichkeiten offensiv nutzen, dann schaffen Sie Interpretationsspielräume, die auch dem Prüfer Erfolge ermöglichen, ohne dass Ihre Steuerlast unvertretbar steigt.