Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main die wichtigsten steuerlichen Informationen zur Erhaltungsrücklage zusammengestellt.

In der Praxis kommt es häufig zu Kontroversen zwischen Finanzamt, Steuerzahlern und Steuerberatern, wenn es um die steuerliche Behandlung der Erhaltungsrücklage bzw. lnstandhaltungsrücklage geht. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat deshalb die wichtigsten steuerlichen Informationen zu diesen Zahlungen, zu denen Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentümergesetz verpflichtet sind, in einer Verfügung zusammengestellt.

Kapitalerträge:

Zinsen, die dem Wohnungseigentümer aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage zugerechnet werden, stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (R 21.2 Abs. 2 EStR).

Werbungskosten:

Die bloße Einzahlung in die Rücklage stellt bei Vermietern noch keine Werbungskosten dar. Ein Werbungskostenabzug kommt nur in Betracht, wenn der Wohnungsverwalter aus der Rücklage Geld für Reparaturen oder Anschaffungen entnimmt.

Grunderwerbsteuer:

Der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung mindert sich bei Ermittlung der Grunderwerbsteuer nicht um den Wert der vorhandenen lnstandhaltungsrücklage (BFH, 16.9.20, II R 49/17).

Verkauf:

Beim Verkauf der Eigentumswohnung kommt in Höhe des Werts der lnstandhaltungsrücklage kein Werbungskostenabzug in Betracht.

Nachweis: OFD Frankfurt am Main, Vfg. v. 9.11.22, S 2211 A-12-St 214