Die neue Grundsteuer könnte ab 2025 für viele Besitzer von Wohnungen und Häusern teuer werden. Jetzt sorgte der Bundesfinanzhof für einen Hoffnungsschimmer.

Mit seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: II B 78/23) die Rechte von Immobilieneigentümern gestärkt. Konkret hat der BFH zwei Grundeigentümern das Recht eingeräumt, die sich gegen die Feststellung des sogenannten Grundsteuerwerts wenden.

Dieser gilt ab 2025 und ersetzt dann den bisher geltenden Einheitswert, den das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt hat, da er gleichartige Immobilien unterschiedlich behandele. Der Grundsteuerwert bemisst den Wert von Wohnungen, Häusern und Grundstücken und dient als Basis für die Grundsteuer. Viele Eigentümer von Immobilien befürchten, dass die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr steigen wird.

Der Grundsteuerwert errechnet sich aus verschiedenen Komponenten wie der Grundstücksgröße, dem Bodenrichtwert oder dem Alter eines Gebäudes. Die Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Grundsteuerwert und den Hebesätzen der Kommunen. Während die Grundsteuerwerte bereits bekannt sind, ist das bei den Hebesätzen in den meisten Kommunen noch nicht der Fall. Die Mehrzahl der insgesamt 36 Millionen Immobilienbesitzer weiß also bislang noch nicht, wie viel Geld sie ab dem kommenden Jahr an das Finanzamt überweisen müssen.

Zu hohe Grundstückswerte

Es kann durchaus sein, dass der Grundsteuerwert zu hoch angesetzt ist, und dadurch dann auch eine überhöhte Grundsteuer fällig wird. Fehleranfällig sind insbesondere die Bodenrichtwerte, die den durchschnittlichen Werten anderer Grundstücke in einer bestimmten Gegend, der sogenannten Bodenrichtwertzone, entsprechen. Hier kann es aber im Einzelfall zu signifikanten Abweichungen kommen.

Ein Grundstück in Hanglage ist beispielsweise aufgrund der erschwerten Erschließbarkeit in der Regel weniger wert als vergleichbare Grundstücke ohne größere Gefälle. Auch der Zuschnitt eines Grundstücks kann sich stark wertmindernd auswirken, wenn es beispielsweise sehr schmal und dafür lang ist. Auch ein schlechter Zustand des Gebäudes kann dazu führen, dass sich die gesetzlich typisierten Mieterträge nicht erzielen lassen.

Abweichung von mehr als 40 Prozent?

Zwar hat der Gesetzgeber laut BFH das Recht, Durchschnittswerte anzusetzen und muss nicht jede Immobilie einzeln bewerten, was bei 36 Millionen praktisch wohl auch kaum möglich wäre. Gewisse Ungerechtigkeiten sind also einzukalkulieren. Doch dürfen die Abweichungen nicht zu hoch ausfallen, um das Übermaßverbot nicht zu verletzen. Im konkreten Fall setzt dies nach der bisherigen Rechtsprechung eine Abweichung von mehr als 40 Prozent voraus.

Ein Objekt muss also erhebliche Mängel aufweisen, damit der Eigentümer einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert seines Grundstücks nachweisen kann. Außerdem braucht es dafür ein qualifiziertes Gutachten, das durchaus 1000 bis 2000 Euro kosten kann. Manche Gutachter bieten eine deutlich preiswertere Vorprüfung an, ob eine mindestens 40-prozentige Abweichung überhaupt realistisch ist.

Grundsteuer

Grundsteuer  Neuregelung gilt ab 2025

Das Steueraufkommen der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle soll sich nicht verändern. Doch werden die Kommunen die Neuregelung nicht doch für eine Steuererhöhung nutzen?

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Grundsteuer  Steuererklärung noch in 2022

Alle deutschen Immobilienbesitzer müssen bis Oktober 2022 eine elektronische Steuererklärung zur Wertermittlung abgeben.

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Grundsteuer  Komplexe Erklärung

Waren Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen vermutlich auch Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

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Grundsteuer  Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.

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Geringe Abgabequote  Aktuelles zur Grundsteuer

Auch wenn derzeit eine Fristverlängerung im Raum steht, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, da sonst eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.

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Grundsteuer  Die Abgabefrist ist abgelaufen. Und nun?

Zum Stichtag fehlten noch rund ein Viertel der Grundsteuererklärungen. Wir befragen bdp Partner und Steuerberater Christian Schütze zu den Konsequenzen.

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Grundsteuer   Wert zu hoch angesetzt?

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