bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.

Für die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Deutschland gelten soll, müssen etwa 35 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Aus diesem Grund müssen Grundstückseigentümer in 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer abgeben. Die Erklärung ist spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben, wird voraussichtlich jedoch erst ab dem 01.07.2022 möglich sein.

Bitte beachten Sie das im Anschreiben des Finanzamts angegebene Einheitswert-Aktenzeichen bzw. die Steuernummer

Vor Kurzem haben einige Bundesländer damit begonnen Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer zu versenden und über die Notwendigkeit der Abgabe der Erklärung zu informieren. Dem in den Erklärungen angegebene Einheitswert-Aktenzeichen bzw. der Steuernummer kommt besondere Bedeutung zu, da ohne Aktenzeichen bzw. Steuernummer eine Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist. Darüber hinaus sind weitere grundstücksbezogene Informationen erforderlich. Diese variieren jedoch nach Bundesland, da es hierbei darauf ankommt, ob dort das Bundesmodell oder ein individuelles Landesmodell zur Anwendung kommt.

Die Software GrundsteuerDigital, die empfohlene Lösung von DATEV zur Grundsteuerreform

Um die Abgabe der Feststellungserklärungen zu vereinfachen, setzt bdp auf die Software GrundsteuerDigital, die empfohlene Lösung von DATEV zur Grundsteuerreform. Dies ermöglicht einen vollständig digitalen Grundsteuerprozess und Kollaboration mit Mandanten und Mandantinnen.

bdp Grundsteuer-Postfach

Für Anfragen oder Weiterleitung von Dokumenten zum Thema Grundsteuerreform nutzen Sie bitte das hierfür eingerichtete Postfach

grundsteuer@bdp-team.de

Download der Vorerfassungsbögen

Die jeweiligen Ausfüllhilfen bzw. Importvorlagen in Abhängigkeit vom Bundesland, finden Sie hier:

https://hilfe.grundsteuer-digital.de

Sofern Sie die Daten direkt über unsere Mandantenportal vornehmen wollen, kontaktieren Sie uns bitte zwecks Freischaltung.

Selbstverständlich steht Ihnen bdp gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Informationen, der elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung und der Prüfung der Bescheide.

Grundsteuer

Grundsteuer  Neuregelung gilt ab 2025

Das Steueraufkommen der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle soll sich nicht verändern. Doch werden die Kommunen die Neuregelung nicht doch für eine Steuererhöhung nutzen?

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Grundsteuer  Steuererklärung noch in 2022

Alle deutschen Immobilienbesitzer müssen bis Oktober 2022 eine elektronische Steuererklärung zur Wertermittlung abgeben.

Alle deutschen Immobilienbesitzer müssen bis Oktober 2022 eine elektronische Steuererklärung zur Wertermittlung abgeben.

Grundsteuer  Komplexe Erklärung

Waren Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen vermutlich auch Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Waren Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen vermutlich auch Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Grundsteuer  Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.

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Geringe Abgabequote  Aktuelles zur Grundsteuer

Auch wenn derzeit eine Fristverlängerung im Raum steht, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, da sonst eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.

Auch wenn derzeit eine Fristverlängerung im Raum steht, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, da sonst eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.

Grundsteuer  Die Abgabefrist ist abgelaufen. Und nun?

Zum Stichtag fehlten noch rund ein Viertel der Grundsteuererklärungen. Wir befragen bdp Partner und Steuerberater Christian Schütze zu den Konsequenzen.

Zum Stichtag fehlten noch rund ein Viertel der Grundsteuererklärungen. Wir befragen bdp Partner und Steuerberater Christian Schütze zu den Konsequenzen.