Als Ersatz für Steuersenkungen ringt Schwarz-Gelb nun um Steuervereinfachungen

Da es aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wohl nicht zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuersenkungen kommen wird, wird derzeit um eine sogenannte „kleine“ Steuerreform gerungen. Dabei soll es vorwiegend um Steuervereinfachungen gehen. Dem Bundesfinanzministerium liegt eine Liste mit etwa 90 Vorschlägen vom Bund, den Ländern und verschiedenen Verbänden und Organisationen vor, die derzeit auf Machbarkeit, insbesondere auf die Auswirkung auf den Haushalt, untersucht werden.

Auf dieser Liste stehen unter anderem:

  • die Vereinfachung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten,
  • die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten,
  • die Einführung neuer Werbungskostenpauschalen,
  • die Abschaffung der Einkommensgrenze beim Kindergeld/Kinderfreibetrag sowie
  • ein besserer Gleichlauf des Steuer- und Sozialversicherungsrechts.

Bundesfinanzminister Schäuble hat aber schon allzu große Erwartungen gedämpft. Große Mindereinnahmen kann man sich nicht leisten. Die Wiedereinführung der vollständigen Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten soll nach Berechnung des Finanzministeriums ca. 400 Mio. Euro kosten. Es ist aber zu hoffen, dass von den Vorschlägen einige übrig bleiben, die dann wirklich zu einer Vereinfachung führen.

Weiterhin werden eine Reform der Grundsteuer und andere Möglichkeiten der Kommunalfinanzierung geprüft. Die für die Berechnung der Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte basieren auf sehr alten Wertverhältnissen (West: 1964, Ost: 1935). In einem jüngeren Urteil des Bundesfinanzhofs wurden diese bis 2007 noch mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Aktuell gesehen, darf bezweifelt werden, ob das noch zutrifft. Eine Reform wird aber frühestens ab 2012 kommen und aller Voraussicht nach zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen.

Bereits jahrelang in der Diskussion ist die Zukunft der Gewerbesteuer als Kommunalsteuer. Teilweise wurde sie schon totgesagt. Sie lebt aber mehr denn je und hat bei Kapitalgesellschaften in etwa den gleichen Belastungsanteil wie die Körperschaftsteuer. Statt diese aber abzuschaffen und eine andere Finanzierungsform (z. B. Zuschläge auf Einkommen- und Körperschaftsteuer) zu prüfen, wollen die Städte und Gemeinden am liebsten auch die Freiberufler mit hineinziehen. Auch dort bleibt es spannend.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.