Fünf Gründe, die gegen eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sprechen

Die Grünen wollen die Vermögenssteuer wieder einführen. Wahlkampfwirksam nennen sie diese Reichensteuer. Tatsächlich würde eine Vermögenssteuer vor allem den Mittelstand treffen.

Die Grünen wollen erneut mit einem Steuerthema in den Bundestagswahlkampf ziehen, nämlich mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Nach den Vorstellungen der Grünen soll die Superreichen-Steuer aber verfassungsfest, ergiebig und umsetzbar sein und der sozialen Spaltung entgegenwirken. Genau daran darf jedoch nachdrücklich gezweifelt werden. Fünf Gründe, die gegen eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sprechen:

1. Verfassungswidrig

Eine Vermögenssteuer droht gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Denn praktisch ist es kaum möglich, Geld- und Sachvermögen einheitlich zu bewerten. Auf jeden Fall wäre dies mit einem extrem hohen Bürokratieaufwand verbunden. Der Streit um die Erbschaftssteuer hat bereits gezeigt, wie schwierig es ist, vor allem Immobilien und Unternehmen zu bewerten. Genau das wäre jedoch Voraussetzung dafür, dass eine Vermögenssteuer verfassungskonform wäre.

2. Kaum ergiebig

Obwohl die Pläne noch weitgehend unkonkret sind, rechnen die Grünen mit einem Steueraufkommen von sechs bis zehn Milliarden Euro pro Jahr. Das darf bezweifelt werden. Zum einen steht den möglichen Einnahmen ein extrem hoher und teurer Bürokratieaufwand für die Erhebung gegenüber. Zum anderen wäre zu befürchten, dass Unternehmer ihren Firmensitz ins Ausland verlegen, um so der zusätzlichen Abgabe zu entgehen. Denn eine Vermögenssteuer träfe auch alle Personengesellschaften, also den deutschen Mittelstand. Eine Flucht ins Ausland würde in Deutschland nicht nur Steuern, sondern auch Arbeitsplätze kosten.

3. Schwer umsetzbar

Seit 1997 wird die Vermögenssteuer nicht mehr erhoben. Zwei Jahre zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe als verfassungswidrig erklärt. Grund war die ungleiche Bewertung der verschiedenen Vermögensklassen. Die einheitliche Bewertung von Geld- und Sachvermögen wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Bewertung nicht nur einmal, wie bei der Erbschaftssteuer, anfiele, sondern jedes Jahr.

4. Sozial ungerecht

Nach den Aussagen der Grünen soll die Vermögenssteuer ausschließlich die Superreichen treffen. Dazu zählt auch das Gros der Personengesellschaften, also vor allem kleinere und mittelgroße Betriebe. Da es sich nicht um eine einkommensabhängige Abgabe, sondern um eine Substanzsteuer handelt, fällt eine Vermögenssteuer auch in einer Rezession an. Die Firmen müssen also selbst dann die Vermögenssteuer zahlen, wenn sie keine Gewinne erzielen oder – noch ungünstiger – sogar dann, wenn sie sowieso schon rote Zahlen schreiben. Im schlimmsten Fall kann das zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz führen. Ist das tatsächlich sozial gerecht?

5. Gar nicht nötig

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden werden in diesem Jahr voraussichtlich auf den Rekordwert von fast 700 Milliarden Euro steigen. In den kommenden Jahren wird das Aufkommen nach den aktuellen Schätzungen noch weiter zulegen. Der Staat nimmt also so viel Geld ein wie nie zuvor. Was es braucht, sind nicht zusätzliche Steuern, sondern eine nur halbwegs funktionierende Ausgabendisziplin, an der es leider weiterhin mangelt. Der Bund schafft dieses Jahr nur deshalb einen ausgeglichenen Haushalt, weil die Steuern auf Rekordniveau fließen, nicht etwa, weil er spart.