Basel III kommt 2013 und baut einen massiven Handlungsdruck für den Mittelstand auf, sein Bankenrating zu optimieren

Um kreditfähig zu bleiben oder gar weitere Unternehmenskredite zu erhalten, muss sich der Mittelstand auf die ab 2013 geltenden verschärften Ratinganforderungen von Basel III einstellen. Wir starten daher in dieser Ausgabe eine dreiteilige Serie zu Basel III und den erhöhten Kapitalquoten. Wir geben in dieser Ausgabe zunächst einen Überblick über das neue Regelwerk, informieren Sie über den vorgesehenen Zeitrahmen und fassen die generellen Anforderungen an mittelständische Unternehmen zusammen.

In der kommenden Ausgabe erläutern wir dann das quantitative Rating ausführlicher, das heißt die dabei im Zentrum stehende Bilanzanalyse mit der Untersuchung der Kennzahlen zu Ertrag und Liquidität. Mit Informationen zum qualitativen Rating, das im Wesentlichen die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, der operativen und strategischen Planung, der internen und externen Risiken sowie des Managements, des Marktes und der Konkurrenzsituation umfasst, schließen wir in der übernächsten Ausgabe diese Serie.

G20 beschließen neue Regeln

Im November 2010 haben die 20 führenden Wirtschaftsstaaten (G20) die neuen Kapital- und Liquiditätsanforderungen verabschiedet, die als Regelungstexte vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 bindend unter dem Oberbegriff „Basel III“ veröffentlicht wurden.

Damit sind die internationalen Kernprinzipien festgelegt, die noch in nationale Richtlinien und Gesetzestexte umgesetzt werden müssen. Fest steht: Basel III kommt 2013 und baut einen massiven Handlungsdruck für den Mittelstand auf. Wir werden unseren Mandanten aber natürlich helfen, diese neuen Anforderungen zu erfüllen.

Es bleibt festzuhalten, dass viele Banken nach der Finanzkrise 2008/09 die restriktive Kreditvergabepolitik nicht mehr signifikant gelockert haben. Dies wird von ihnen häufig auch schon mit den kommenden strengeren Anforderungen von Basel III begründet.

Anders als noch das Regelwerk von Basel II, welches nicht weltweit durchgesetzt werden konnte, soll Basel III eine internationale Verbreitung bekommen. Auch die USA werden sich bei Inlandskreditvergaben wohl nicht mehr um die Anwendung der Standards von Basel III drücken können.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht will nämlich die internationale Einführung des neuen Regelwerks ständig überwachen. Es soll verhindert werden, dass Wettbewerbsverzerrungen allein dadurch entstehen, dass einige Länder das neue, strenge Regelungswerk nicht anwenden und damit durch eine risikobehaftete Kreditvergabepolitik sich einseitig kurzfristige Wettbewerbsvorteile verschaffen. Denn die Finanzkrise hat es gezeigt: Die Suppe auslöffeln muss im Ernstfall dann die gesamte internationale Gemeinschaft, wenn vorher Banken zu leichtfertig Kredite vergeben haben.

Die wesentlichen Inhalte von Basel III sind wie folgt:

  • Die Banken müssen zwangsweise 7 % der risikogewichteten Aktiva (umgangssprachlich Kredite) als hartes „Kernkapital“ hinterlegen. Bisher lag diese Quote bei lediglich 4 %. Es handelt sich also fast um eine Verdopplung der Kernkapitalquote, was schon rein mathematisch die Kreditkosten erheblich verteuert.
  • Es werden weltweit sogenannte systemrelevante Institute benannt, deren Zusammenbruch voraussichtlich Anlass für eine Weltfinanzkrise sein könnte. Diese Institute müssen in Zukunft sogar 9,5 % Kernkapital vorhalten.
  • Bei der Bestimmung des Kernkapitals darf nicht mehr herumgetrickst werden: Es muss zweifelsfrei liquide und stets verfügbar sein. Halbseidene synthetische Finanzprodukte zählen ausdrücklich nicht dazu!
  • Die Definition von risikogewichteten Anlagen ergibt, dass nahezu sämtliche Kredite hierunter fallen, denn das Bankinstitut muss nachweisen, dass nicht risikogewichtete Anlagen so sicher sind, dass man absolut darauf vertrauen kann, dass diese zurückgezahlt werden können. Wie die jüngste Vergangenheit zeigt, kann man davon noch nicht einmal mehr bei vielen Staatsanleihen ausgehen.

Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen, die schrittweise eingeführt werden und zu einem Anstieg der Kapitalquoten der Bankinstitute bis 2017 oder 2019 führen, dürften schon heute klar sein:

Die erhöhte Kapitalvorhaltung und die verschärften Vorschriften für ein verbessertes Risikomanagementsystem innerhalb der Banken sollen das Risiko von Bankinsolvenzen verringern, aber auch die Geschäfte zwischen den Instituten selbst reduzieren. Diese Geschäfte zwischen den Banken führten teilweise ja zur Finanzkrise 2008/09.

Ab 2013 steigen die Kreditkosten

Um negative Auswirkungen auf (mittelständische) Unternehmen zu vermeiden, hat man einen langen Einführungszeitraum mit langsam ansteigender Kapitalquote gewählt. Dennoch braucht sich kein Unternehmer irgendeiner Illusion hinzugeben: Ab 2013 wird es noch schwerer, Kredite zu halten, geschweige denn neu zu bekommen.

Die Kosten der Kreditgewährung werden deutlich bis drastisch ansteigen. Dazu tragen auch die noch einmal ausgeweiteten Informations- und Berichtspflichten an die Bank bei.

Trend zur Konsolidierung der Bankenlandschaft

Es ist zu erwarten, dass etliche kleine Institute diesen harten neuen Anforderungen nicht mehr genügen können und sich zu größeren Einheiten zusammenschließen, was potenziell den Wettbewerb der Institute untereinander verringern dürfte.

Es wird in Zukunft noch schwieriger, langfristige Finanzierungen zu langfristigen Konditionen zu erhalten: Die Einführung der neuen Liquiditätskennzahlen für die Banken wird die Institute dazu anhalten, ihre Finanzierungsengagements möglichst kurzfristig einzugehen.

Weitere konkrete Auswirkungen der Regelungen für den Mittelstand bei Basel III sind noch nicht vollständig abzusehen. So gestattet Basel II bisher für viele Mittelstandkredite eine Reduzierung des von der Bank zu hinterlegenden Eigenkapitals (statt 8 % häufig auf 6 %). Nach jetzigem Stand werden die Eigenkapitalquoten auch dieser Realkredite für mittelständische Unternehmen bis zu 1 Mio. Euro wieder auf 8 % angehoben, was die Kreditkosten für die Bank und damit natürlich auch für den Kreditnehmer, das mittelständische Unternehmen, drastisch erhöht.

Rating entscheidet Kreditwürdigkeit

Wer weiterhin zu unter diesen Umständen einigermaßen akzeptablen Bedingungen kreditwürdig bleiben oder, auch das wird in vielen Fällen die Frage sein, überhaupt kreditwürdig werden möchte, muss sich um eine Optimierung seines Ratings kümmern. Denn mit der Vergabe der Ratingnote wird über die Kreditwürdigkeit und die Kreditkosten entschieden.

Das Rating für mittelständische Unternehmen besteht wie bisher aus drei festen Bestandteilen:

  • quantitatives Rating
  • qualitatives Rating
  • Branchenrating

Für den Mittelstand sind hierbei insbesondere folgende Aspekte von besonderer Relevanz:

Harte Faktoren
(in der Regel Bilanzfaktoren)

  • Eigenkapitalausstattung
  • Rentabilität
  • Dynamik / Trend

Weiche Faktoren
(qualitative Faktoren)

  • Beurteilung des Unternehmers
  • Kontoführung
  • Investitionsverhalten
  • Beurteilung der Organisation

Branchenfaktoren

  • Branche insgesamt
  • Stellung des Unternehmens innerhalb der Branche

Wie oben dargelegt, werden bei vielen Kreditinstituten die neuen Regelungen von Basel III schon implizit als geltend unterstellt und bei der Kreditvergabe angewendet. Das heißt im Klartext: Der Unternehmer muss sich heute schon auf härtere Regelungen einstellen und er ist gut beraten, ab sofort sein Rating zu überprüfen und ggf. zu verbessern.

Ein erster Schritt ist immer eine zeitnahe, vollständige und aussagefähige Aussage der Bank über das Unternehmen und den Geschäftsverlauf, wie sie zum Beispiel mit dem Einsatz des bdp-Monatsreports gewährleistet ist. Unabdingbar dazu kommen Anforderungen wie eine saubere Kontoführung, ein automatisiertes Debitorenmahnverfahren und eine zeitnahe Finanzbuchhaltung.

Bei Fragen zu diesen Themen sprechen Sie uns bitte rechtzeitig persönlich an.

Basel III

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