Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Ein Leitfaden des bdp China Desk für chinesische Investoren in Deutschland.

Mit der zunehmenden Präsenz chinesischer Unternehmen in Deutschland stellt sich für diese die Frage, welche Rechte und Pflichten die Geschäftsführung einer GmbH in Deutschland hart. Dazu haben wir die wichtigsten Aspekte in einer kleinen Serie von drei Artikeln zusammengefasst.

In Teil 1 (bdp aktuell 233) standen Organstellung, Pflichtenrahmen und Gesellschafterkontrolle im Zentrum. In Teil 2 (bdp aktuell 234) ging es um Haftungsrisiken, Insolvenzantragspflichten und den praktischen Umgang mit den Banken. Teil  3 schließt nun die Artikelreihe mit einem Deutschland–China-Vergleich ab und stellt dabei interkulturelle Aspekte und die Governance-Anforderungen ins Zentrum.

Abstract: Deutschland und China unterscheiden sich deutlich in Organstruktur der Gesellschaften, der Haftung und der Kontrolle der Geschäftsleiter. In Deutschland bestehen hohe Dokumentations- und Compliance-Anforderungen. Interkulturelle Unterschiede betreffen Entscheidungswege und Verantwortung. Datenschutz, ESG und KI erhöhen die Governance-Anforderungen zusätzlich.

8. Vergleich Deutschland – China: Geschäftsführer und Kontrolle

Chinesische Investoren, die in Deutschland eine GmbH gründen oder erwerben, stellen häufig fest, dass die Position des Geschäftsleiters einer Gesellschaft in Deutschland sich ganz wesentlich von der einer Gesellschaft in China unterscheidet.

Der sog. Legal Representative einer chinesischen Gesellschaft "verkörperte" eher die Gesellschaft gegenüber Behörden und trägt ein hohes persönliches Risiko, wohingegen ein Geschäftsführer einer deutschen GmbH primär das Unternehmen operativ leitet und nach außen vertritt.

In Deutschland sind meist mehrere Geschäftsführer bestellt und im Handelsregister eingetragen. In der chinesischen Gewerbeerlaubnis (Business License) ist dagegen immer genau nur ein „Legal Representative“ eingetragen und bestellt worden. Auf diesem „Legal Representative“ ist die Business License (Geschäftslizenz) eingetragen.

Daneben haben chinesische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Co., Ltd.) regelmäßig nur einen eingetragenen Geschäftsführer (General Manager), der bei der örtlichen Marktaufsichtsbehörde (State Administration of Market Regulation Authority) registriert ist. Das heißt, erst der „Legal Representative“ zusammen mit dem Geschäftsführer (General Manager) der chinesischen Gesellschaft entsprechen in der Summe ihrer Funktionen dem Geschäftsführer einer GmbH Deutschland.

Daneben werden in China Entscheidungsbefugnisse, Haftung und Kontrolle zum Teil stärker über Board-Strukturen und Aufsichtsfunktionen organisiert, während in Deutschland die operative Entscheidungsbefugnis beim Geschäftsführer liegt und liegen muss. Flankiert wird dies mit einer persönlicher Haftung, die aber nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreift. Es bestehen ferner strenge Sorgfalts- und Dokumentationspflichten und bestimmte Kontrollrechten der Gesellschafter. Oberstes Gesellschaftsorgan einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung.

9. Interkulturelle Aspekte der Geschäftsleitung

Im deutsch-chinesischen Kontext entstehen oft Missverständnisse in Bezug auf

  • Entscheidungswege,
  • die erforderliche Tiefe der Dokumentation sowie
  • das Verständnis von Verantwortung und Kontrolle.

Unterschiede zeigen sich dabei häufig nicht auf der ausdrücklichen Ebene, sondern auf der Erwartungsebene der Kommunikationspartner. So wird etwa das stillschweigende „Zur-Kenntnis-Nehmen“ eines Diskussionspunkts in Meetings in Deutschland häufig als Zustimmung verstanden, während es in China eher Zurückhaltung oder Ablehnung signalisieren kann. Ebenso gilt ein Abwarten, das in China als umsichtig oder situationsangemessen wahrgenommen wird, in Deutschland eher als pflichtverletzendes Zögern wahrgenommen – und kann für den Geschäftsführer in kritischen Situationen sogar haftungsrechtlich relevant werden.

Eine implizite Grundannahme im deutschen Kontext lautet häufig: „Sorgfalt zeigt sich zuerst in der Form.“

Erwartungen wie, was diese Form ausmacht und wo sie unbedingt nötig ist, werden selten ausdrücklich kommuniziert, sind aber faktisch entscheidend. Für Personen, die neu im deutschen Markt sind, sind solche impliziten Regeln oft schwer zu erkennen und können zum Wettbewerbsnachteil führen.

Was aus chinesischer Sicht als flexible Handhabung gilt, wird in Deutschland zudem nicht selten als unzureichend abgesichert interpretiert. Dies betrifft insbesondere formale Prozesse: In Deutschland wird somit Professionalität häufig über Transparenz, Nachvollziehbarkeit und formale Korrektheit definiert. An welchen Stellen hier 100%ige Korrektheit erforderlich ist und wo mehr Spielräume sind, kann dabei nur eine lokal kundige Person beurteilen und kann im Einzelfall entscheidend für den weiteren Verlauf sein. Bereits scheinbar kleine formale Fehler – etwa ein nicht vollständig oder nicht korrekt ausgefüllter Antrag – können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Da Kunden, Banken, Behörden und Geschäftspartner außerdem in Deutschland oft lokale Ansprechpartner erwarten, die sehr gut Deutsch sprechen und kulturell implizite Erwartungen in Deutschland bedienen können und verstehen, setzen chinesische Unternehmen in Deutschland nicht selten ganz bewusst einen lokalen Geschäftsführer ein, der mit diesen Gepflogenheiten vertraut ist. 

10. Datenschutz, KI und ESG

Der Geschäftsführer einer deutschen GmbH trägt u.a. die Verantwortung für:

  • die Beachtung der Verpflichtungen der DSGVO, 
  • erforderliche IT- und Datensicherheitsmaßnahmen
  • und auch zunehmend ESG-bezogene Governance-Pflichten.

KI-gestützte Systeme können dabei unterstützen, exkulpieren den Geschäftsführer aber nicht von einer Haftung.

Fazit 

Der Geschäftsführer in der Bundesrepublik Deutschland hat eine Doppelstellung. Er ist gesellschaftsrechtliches Organ der Gesellschaft und steht in einer schuldrechtlichen Beziehung zu der Gesellschaft. Aus beiden Verhältnissen ergeben sich Verantwortlichkeiten und können persönliche Haftungssituationen des Geschäftsführers resultieren.

Für chinesische Investoren ist es daher entscheidend:

  • klare Anstellungsverträge zu schließen, 
  • Zustimmungspflichten eindeutig zu definieren, 
  • Kontroll- und Berichtssysteme einzurichten, 
  • kulturelle Unterschiede in Führung und Governance aktiv zu berücksichtigen

Bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften in Deutschland, bei M&A-Transaktionen, zur Ausgestaltung und Überwachung der Geschäftsführung, sowie bei Fragen zur datenschutzkonformen Organisation von Unternehmensprozessen nach der DSGVO – einschließlich der Einbindung KI-gestützter Systeme in Buchhaltung, Controlling und interne Prüfungsprozesse – stehen Unternehmen mit China-Bezug vor besonderen rechtlichen und praktischen Herausforderungen.

Auch interkulturelle Aspekte der Zusammenarbeit, insbesondere an der Schnittstelle zwischen chinesischen Entscheidungslogiken und deutschen Governance-, Compliance- und Dokumentationsanforderungen, spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Für eine ganzheitliche Betrachtung dieser Themen, inklusive interkultureller Trainingsformate, können sich chinesische Unternehmen in Deutschland gerne an das bdp China Desk wenden.

Grundkurs GmbH-Geschäftsführung