Die Bundesregierung will endlich den Verkauf von Elektrofahrzeugen in Gang bringen. Ab dem kommenden Jahr sollen Dienstwagen mit Elektromotor steuerlich begünstigt werden.

E-Autos sollen als Dienstwagen steuerlich deutlich bessergestellt werden. Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber ist der Umstieg auf E-Autos dagegen erst einmal teurer. 

Die Bundesregierung will endlich den Verkauf von Elektrofahrzeugen in Gang bringen. Ab dem kommenden Jahr sollen Dienstwagen mit Elektromotor steuerlich begünstigt werden. Bislang muss ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzt, ein Prozent vom Listenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Hier gilt der individuelle Einkommenssteuersatz. Jetzt soll der geldwerte Vorteil für E-Autos auf 0,5 Prozent halbiert werden. Die Regelung soll auch für Hybridfahrzeuge gelten, die einen Verbrennungs- und einen Elektromotor kombiniert einsetzen.

Wie Beispielrechnungen zeigen, kommt da einiges zusammen: 

Beispielrechnungen zeigen die reduzierten geldwerten Vorteile

Der Listenpreis eines BMWs der 3er-Reihe beginnt bei 33.400 Euro. Damit sind pro Monat 334 Euro zu versteuern. Als Plug-in-Hybrid startet der Preis für einen 3er-BMW bei 43.500 Euro. Da hier künftig allerdings nur 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil gelten sollen, sinkt der Betrag auf 217,50 Euro. Der Arbeitnehmer, der auch privat mit seinem Dienstwagen fährt, muss also 116,50 Euro oder rund 35 Prozent weniger versteuern.

Noch günstiger wäre es für den Arbeitnehmer, wenn er von einem 3er-BMW auf ein reines Elektrofahrzeug BMW i3 umsteigt. Dessen Preis beginnt mit dem schwächsten Motor bei 37.500 Euro. Der Fiskus würde somit nur noch bei 187,50 Euro pro Monat die Hand aufhalten – der geldwerte Vorteil wäre also nur noch fast halb so hoch wie beim reinen Verbrenner. Der Vergleich der beiden Modelle hinkt natürlich etwas – ein 3er-BMW mit reinem Elektromotor soll aber erst ab 2020 auf den Markt kommen.

Für Arbeitgeber ist die Neuerung erst einmal unattraktiv

Die Anschaffungskosten eines Dienstwagens trägt natürlich der Arbeitgeber - und für den wird es erst einmal teurer. Allerdings spart er dann im laufenden Betrieb. Denn Hybridfahrzeuge verbrauchen deutlich weniger Sprit als herkömmliche Benziner. Dazu kommt noch ein möglicher Imagegewinn. Bei reinen Elektrofahrzeugen kommt hinzu, dass sie als deutlich weniger reparaturanfällig gelten.

Schub für Hybrid- und Elektroautos

Die Bundesregierung verspricht sich von dem Beschluss einen Schub für Hybrid- und Elektroautos. Immerhin ist rund jeder dritte Pkw, der in Deutschland neu zugelassen wird, ein Firmenwagen. Früher wurden hier aufgrund des niedrigeren Verbrauchs gerne Dieselfahrzeuge bevorzugt. Außerdem ist die Kraftstoffsteuer bei Diesel niedriger als bei Benzin – das Tanken pro Liter also preiswerter. Allerdings stehen seit dem Dieselskandal von VW und vermutlich weiteren Autoherstellern hinter den Wiederverkaufspreisen von gebrauchten Selbstzündern dicke Fragezeichen.

Die Zustimmung der Bundesländer ist fraglich

Die gesamten Kosten, die das erst einmal bis 2021 begrenzte Steuerprivileg umfasst, werden auf 1,8 bis 2 Milliarden Euro geschätzt. Ob der Kabinettsbeschluss tatsächlich umgesetzt wird, hängt auch von den Bundesländern ab – denn die müssen im Bundesrat zustimmen. Ob das alle tatsächlich machen, ist keineswegs ausgemacht. Denn die Hälfte der erwarteten Steuerausfälle geht zu ihren Lasten.

E-Bikes sind bislang ausgenommen

Die geplante Steuervergünstigung soll bislang nicht für Fahrräder mit Elektromotor gelten. Genau das fordert jetzt der ökologisch ausgerichtete Verkehrsclub Deutschland (VCD). Nach seiner Meinung sollte der geldwerte Vorteil auch bei elektrisch unterstützten Dienstfahrrädern halbiert werden.