Thema  Management Consulting

Sozialversicherungspflicht  Endliche Wirkung

Die Befreiung berufsständisch Versorgter von der Sozialversicherungspflicht gilt nur für konkrete Beschäftigungsverhältnisse

Die Befreiung berufsständisch Versorgter von der Sozialversicherungspflicht gilt nur für konkrete Beschäftigungsverhältnisse