Lebenslauf

1992 – 1997
Studium der Rechtswissenschaften und Psychologie an der Freien Universität Berlin und an der Humboldt Universität zu Berlin
1997
Referendariat
1997 – 1999
Studium am King’s College London (University of London)
1999
Master of Laws
seit 1999
Tätigkeit als wirtschaftsrechtlich spezialisierter Rechtsanwalt in Berlin
seit 2002
bdp Bormann · Demant & Partner, seit 2010 als Partner
2009
Promotion mit einer gesellschaftsrechtlichen Themenstellung (deutsches und englisches Recht) in Berlin

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Internationales Recht
  • Markenrecht & Urheberrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Insolvenzrecht
  • M&A-Beratung

Aktuelle Veröffentlichung: „Vorbereitung und Durchführung der Beendigung der Geschäftstätigkeit einer GmbH in Form der Liquidation der Gesellschaft“, in: Prof. Dr. Oliver Tillmann (Hrsg.): Rechtsfragen in der Steuerberatung

Aktuelle Fachbeiträge

Sanieren statt liquidieren // Teil G   Agieren Sie umsichtig!

In Krisenunternehmen lauern sowohl für die Geschäftsführung aber auch für die Gesellschafter Gefahren, für ihr Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden.

In Krisenunternehmen lauern sowohl für die Geschäftsführung aber auch für die Gesellschafter Gefahren, für ihr Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden.

Kapitel 13: Grundzüge der Eigenverwaltung   Selbst am Steuer bleiben

Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Sanieren statt liquidieren // Teil F  Eigenverwaltung und Schutzschirm

Die Eigenverwaltung ist – regelmäßig in Verbindung mit einem Insolvenzplan - ein attraktives Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens.

Die Eigenverwaltung ist – regelmäßig in Verbindung mit einem Insolvenzplan - ein attraktives Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens.

Sanieren statt liquidieren // Teil E   Verfahrensfragen

Im Gegensatz zum Regelverfahren mit einer Abwicklung des insolventen Unternehmens haben Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren deutlich mehr Mitbestimmungsrechte.

Im Gegensatz zum Regelverfahren mit einer Abwicklung des insolventen Unternehmens haben Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren deutlich mehr Mitbestimmungsrechte.

Kapitel 12: Grundzüge des Insolvenzplanverfahrens  Sanierung des insolventen Unternehmens als Ziel

Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.

Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.

Kapitel 11: Grundzüge des Insolvenzverfahrens  Bei Gericht

Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss

Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss

Sanieren statt liquidieren // Teil D   Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?

In unserer Serie „Sanieren statt liquidieren“ erläutern wir die wichtigsten Aspekte der modernen Sanierungspraxis. In dieser Ausgabe steht die Frage im Mittelpunkt: „Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?“

In unserer Serie „Sanieren statt liquidieren“ erläutern wir die wichtigsten Aspekte der modernen Sanierungspraxis. In dieser Ausgabe steht die Frage im Mittelpunkt: „Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?“

Kapitel 10: Wichtige Fristen und Pflichten   Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?

Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.

Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.

Geänderte Antragspflichten  Insolvent oder nicht insolvent?

Aufgrund der aktuellen Krisensituation hat der Gesetzgeber erneut Änderungen zur Insolvenzantragspflicht beschlossen, diese aber nicht aufgehoben. Wir klären auf, was nun gilt.

Aufgrund der aktuellen Krisensituation hat der Gesetzgeber erneut Änderungen zur Insolvenzantragspflicht beschlossen, diese aber nicht aufgehoben. Wir klären auf, was nun gilt.

Nachweisgesetz  Schreibstift reloaded

Durch das neue Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber seit dem 01. August 2022 bei Neueinstellungen mehr Informationen schriftlich geben als dies bisher notwendig war.

Durch das neue Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber seit dem 01. August 2022 bei Neueinstellungen mehr Informationen schriftlich geben als dies bisher notwendig war.

Bundesgerichtshof  Gewerbemieten in der Pandemie

Mietzahlungen während coronabedingten Lockdowns können gekürzt werden - aber nur im Einzelfall und nicht pauschal.

Mietzahlungen während coronabedingten Lockdowns können gekürzt werden - aber nur im Einzelfall und nicht pauschal.

Privates Insolvenzrecht  Goodbye Insolvenztourismus

Die Wohlverhaltensperiode zur Erlangung der Restschuldbefreiung soll EU-weit vereinheitlicht werden. Die Bundesregierung hat jetzt die Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung beschlossen.

Die Wohlverhaltensperiode zur Erlangung der Restschuldbefreiung soll EU-weit vereinheitlicht werden. Die Bundesregierung hat jetzt die Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung beschlossen.

Insolvenzrecht  Mit Eigenverwaltung selbst am Steuer bleiben (2)

bdp-Partner Dr. Aicke Hasenheit erläutert die Einsatzkonstellationen der Eigenverwaltung: Das Planverfahren, die übertragende Sanierung und die Zerschlagung.

bdp-Partner Dr. Aicke Hasenheit erläutert die Einsatzkonstellationen der Eigenverwaltung: Das Planverfahren, die übertragende Sanierung und die Zerschlagung.

Insolvenzrecht  Mit Eigenverwaltung selbst am Steuer bleiben

Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Insolvenzrecht in der Coronakrise  Zahlungsunfähigkeit kein Grund für Insolvenz

Ist jemand jetzt nicht mehr zahlungsfähig, war es aber noch zum Jahreswechsel 2019/20, von dem wird angenommen, dass er nur ein vorübergehendes Opfer der COVID-19-Pandemie ist.

Ist jemand jetzt nicht mehr zahlungsfähig, war es aber noch zum Jahreswechsel 2019/20, von dem wird angenommen, dass er nur ein vorübergehendes Opfer der COVID-19-Pandemie ist.

Covid-19-Pandemie  Finanzielle Hilfen und rechtliche Maßnahmen

Die Corona-Pandemie hat bereits jetzt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Hier ein erster Überblick, mit welchen Maßnahmen die Politik Unterstützung bietet.

Die Corona-Pandemie hat bereits jetzt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Hier ein erster Überblick, mit welchen Maßnahmen die Politik Unterstützung bietet.